Dienstag, 23. Mai 2023

Gute Neuigkeiten für Klima, Kreislaufwirtschaft & Innovation: EU-Länder beschließen Verordnung für nachhaltige Produkte (Öko-Design)

Sven Giegold teilt aus dem Europaparlament mit: 

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

heute hat der Rat der EU-Mitgliedsländer den nächsten Riesen-Meilenstein des Europäischen Green Deals beschlossen. Die neue Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) wird nachhaltige Produkte zum Standard im EU-Binnenmarkt machen.

Die bisherige Ökodesign-Richtlinie wird damit umfassend modernisiert. Künftig müssen Produkte energieeffizient und darüber hinaus langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar sein, um auf dem EU-Binnenmarkt angeboten zu werden.

Wie so oft passieren in Brüssel wirklich große Fortschritte, ohne dass es jemand wirklich merkt. Gerade diese Verordnung verdient nun eine große Berichterstattung und öffentliche Diskussion, bevor sie endgültig beschlossen wird. 

Mit starken ökologischen Produktstandards wird Europa zum Leitmarkt für nachhaltige Produkte. Das wird Innovation und Wettbewerbsfähigkeit genauso stärken wie Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Denn die Regeln gelten für heimische genauso wie importierte Produkte.

Die neue Verordnung gibt der EU-Kommission das Recht, für fast alle Produktgruppen detaillierte Standards für Nachhaltigkeit in Form von „delegierten Rechtsakten“ festzulegen. Damit kann das Europaparlament künftig richtig mitreden.

Der heutige Entwurf selbst enthält keine Ökodesign-Anforderungen, sondern legt den Rahmen für die Annahme von zukünftigen Ökodesign-Anforderungen fest. Eine Veränderung der Rechtslage für die vom Ökodesign betroffenen Produkte gibt es somit erst mit neuen Produktverordnungen.

Die konkreten Produktgruppen für neue nachhaltige Standards werden in einer Arbeitsplanung festgelegt. Dabei wird breit öffentlich konsultiert! Allgemein wird erwartet, dass Konsumelektronik und Textilien schnell angegangen werden.

In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen dann alle physischen Produkte mit Ausnahme von Lebens- und Futtermitteln, Human- und Tierarzneimitteln, lebenden Pflanzen und Tieren sowie Fahrzeuge (warum das wohl?)

Außerdem enthält der ESPR nun Regelungen zu einem Vernichtungsverbot für unverkaufte Konsumgüter. Dazu hatten wir uns u.a. mit Frankreich eingesetzt. Der hierzu erzielte Kompromiss wird der Ressourcenvernichtung bei Textilien direkt Einhalt gebieten.

Auch für die zusätzliche Aufnahme von Recycling, Remanufacturing und Materialrückgewinnung als jeweils eigenständige Produktaspekte hat sich die Bundesregierung erfolgreich im Sinne der Kreislaufwirtschaft eingesetzt. Danke an das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) und meine Staatssekretärskolleg*innen Udo Philipp und Franziska Brantner!

Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass sich Wirtschaftsakteure mit freiwilligen Selbstverpflichtungen auch eigene Regelungen geben können, wenn damit die gleichen Ziele in angemessener (kürzerer) Zeit oder mit geringeren Mitteln erreicht werden können.

Die Bundesregierung hat sich stets für ambitionierte Vorgaben sowie einen zügigen Abschluss der Verhandlungen eingesetzt und unterstützt in diesem Geiste auch die heutige Allgemeine Ausrichtung.

Aufgrund des weiten Anwendungsbereichs der ESPR wird eine erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung der Zollbehörden und ein entsprechender Personalmehraufwand prognostiziert. Bei der Ausgestaltung werden wir auch deshalb auf ein aufwandsarmes Zollverfahren achten.

Bei der Umsetzung der bisherigen Ökodesign-Produktanforderungen wurde bei vielen Produktgruppen nicht das volle Einsparpotenzial ausgeschöpft. Wir haben daher erreicht, dass die Kommission bei der Evaluierung der ESPR auch die Umsetzung eines Frontrunner-Ansatzes prüfen wird.

Nun muss das Europaparlament noch seine Position festlegen. Dann kommen die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission. Doch die größte Hürde für die meisten EU-Gesetze ist die erste Einigung im Rat der Mitgliedsstaaten. Das haben wir heute geschafft!

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