Flächenverbrauch nach § 13b BauGB:
Landes-Pressemitteilung missachtet grüne Positionen
Äußerst befremdet ist der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV) über eine Pressemitteilung des Landes zum umstrittenen „Flächenfraß-Paragraphen” 13b des Baugesetzbuchs (BauGB). Der § 13b BauGB wird sowohl von Natur- und Umweltverbänden als auch den Grünen heftig bekämpft. Er ist Ende 2019 ausgelaufen, die CDU/CSU betreibt aber auf Bundesebene die Wiedereinführung. § 13b BauGB erlaubt es Kommunen, bis zu vier ha große Bebauungspläne für Wohngebiete ohne formelle Umweltprüfung, ohne den Eingriff in der Natur auszugleichen und mit reduzierter Bürgerbeteiligung unabhängig von Flächennutzungsplänen zu entwickeln.
In der vom Wirtschaftsministerium verfassten Pressemitteilung wird der § 13b BauGB in den höchsten Tönen gelobt und seine Wiedereinführung gefordert. “Wir wissen, dass der grüne Teil der Landesregierung diese Regelung mit guten Gründen ablehnt und sich das Land deshalb bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten hat.” sagt LNV-Chef Dr. Gerhard Bronner. Deshalb sei es befremdlich, dass die Pressemitteilung auch unkommentiert auf einem vom Staatsministerium verantworteten Portal erscheint.
Unter Berufung auf eine Prognos-Studie betont das Wirtschaftsministerium, wie wichtig der Paragraph für die Schaffung von Wohnraum ist. Es verschweigt aber, dass der § 13b BauGB in Gebieten mit realer Wohnungsnot eher selten angewendet wird, sondern überwiegend im ländlichen Raum. Dort liegen zwei Drittel der §13b-Baugebiete, aber nur 10 Prozent der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Die Prognos-Studie wird zudem sehr selektiv zitiert. Prognos empfiehlt nämlich auch im ländlichen Raum den Bau von Mehrfamilienhäusern. Davon ist jedoch im Zusammenhang mit § 13b BauGB kaum die Rede. Stattdessen werden fast ausschließlich Einfamilienhausgebiete ausgewiesen. Bei dem für Haushalte mit wenig Einkommen viel wichtigeren Geschosswohnungsbau ist meist Fehlanzeige.
Der angebliche Zeitgewinn durch §13b ist ein Vorwand, stellt der LNV klar. Auch im normalen Verfahren können Bebauungspläne zügig bearbeitet werden. Tatsächlich geht es eher darum, Kosten für Umweltstandards zu sparen. Mühsam errungene Planungsstandards werden dafür leichtfertig über Bord geworfen, beispielsweise der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Umwelt. Ausgleichsmaßnahmen im Wert von 50 bis 100 Mio Euro, die für die bisher rund 800 § 13b-Bebauungspläne in Baden-Württemberg erforderlich gewesen wären, entfallen und gehen dem Naturschutz verloren. „Um die Naturschutzziele trotzdem zu erreichen, muss dann das Land einspringen“, prognostiziert Naturschützer Gerhard Bronner.
Den Beweis, dass die Ausgleichspflicht die Schaffung von Wohnraum gebremst habe, bleibt Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut schuldig. Dem LNV jedenfalls ist kein Fall bekannt, in dem ein Baugebiet dadurch wesentlich verzögert oder gar verhindert wurde.
Die geordnete städtebauliche Entwicklung läuft Gefahr unter die Räder zu kommen, wenn in zwei Dritteln aller Fälle außerhalb der Kulisse des FNP gebaut wird, warnt der LNV. Es werden nach Gusto neue Baugebiete geschaffen. Nachweis des Bedarfs? Fehlanzeige! Manche Kommunen wie Haigerloch im Zollernalbkreis oder Walddorfhäslach im Kreis Reutlingen haben parallel bis zu zehn Bebauungspläne eingeleitet – es könnte ja sein, dass man sie irgendwann benötigt.
Auch ohne § 13b lag Baden-Württemberg beim Flächenverbrauch weit über
dem verträglichen Maß. Drei ha pro Tag dürften nach der
Nachhaltigkeitsstrategie neu besiedelt werden – tatsächlich waren es in
den letzten Jahren jeweils fünf ha pro Tag. Diese umweltzerstörende
Entwicklung beschleunigt sich mit dem § 13b weiter.
(korrigierte Fassung vom 12.02.2021)
Pressemitteilung zum download: LNV-PM
Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 04.01.2021: zur WM-PM
Sündenfall §13b Baugesetzbuch – ein Dammbruch im Baurecht: zum LNV-Info 02/2019
Prognos-Studie Wohnraumbedarf in Baden-Württemberg, Studie im Rahmen der Wohnraum-Allianz; Management-Summary (Stand 04.10.2017: zur Prognos-Studie
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