"Zum Klimaschutz gibt es nur Hochglanzbroschüren" wiederholt Regionaldirektor Franke häufig und gerne, wenn er auf die Klimaziele angesprochen wird. Stimmt das?
So steht es im Bundesklimagesetz - daran sollen sich die öffentlichen Behörden und Planer bitte halten .....
§ 1 - Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2513 (Nr. 48)
Geltung ab 18.12.2019; FNA: 2129-64 Umweltschutz
1 frühere Fassung | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 16 Vorschriften zitiert
Geltung ab 18.12.2019; FNA: 2129-64 Umweltschutz
1 frühere Fassung | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 16 Vorschriften zitiert
§ 1 Zweck des Gesetzes
1Zweck dieses Gesetzes ist es, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. 2Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. 3Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten, sowie das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen am 23. September 2019 in New York, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.
Schon bei der Frage nach dem im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Landschaftsrahmenplan stellten wir mit Verwunderung fest, dass der RVBO hier ganz nach eigenem Gutdünken schalten und walten darf. (siehe hier)
Weder die Genehmigungsbehörde Wirtschaftsministerium noch das Umweltministerium mit seiner Ausführungs-Behörde im Regierungspräsidium sind gewillt, den seit fast 50 Jahren gesetzlich klar vorgeschriebenen Rahmen einzufordern.
Dafür wird auf "Zusätzliches" verwiesen, das der RVBO leistet. Drum hat er leider keine Zeit seiner Hauptaufgabe nachzukommen.
Dafür wird auf "Zusätzliches" verwiesen, das der RVBO leistet. Drum hat er leider keine Zeit seiner Hauptaufgabe nachzukommen.
Was ist hier eigentlich los?
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