Dienstag, 16. Februar 2021

Update der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen RVBO-Verbandsdirektor Wilfried Franke vom 15.2.21

Vor einigen Tagen erhielten wir die Nachricht von einer offiziell eingereichten  Dienstaufsichtsbeschwerde gegen RVBO-Verbandsdirektor Wilfried Franke. Diese ging an das Wirtschaftsministerium und sicherheitshalber auch an das Regierungspräsidium TÜ.

Grund für diese Beschwerde waren u.a. nicht nachvollziehbare Flächenbedarfe, wie auch in unserem Blog bereits beschrieben.


Der Verfasser der Beschwerde hätte sich die ganze Arbeit  vermutlich gleich sparen können! 

Denn man höre und staune: Nicht das Regierungspräsidium ist zuständig für die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Regionaldirektor Franke, nein die Zuständigkeit liegt beim Verbandsvorsitzenden  Herrn Kugler, Bürgermeister aus Pfullendorf.

Wow - der Regionalverband darf sich selbst überwachen.........



Update: Ein weiteres Schreiben des Verfassers an das Regierungspräsidium

Wenn Herr W. Franke als Verbandsdirektor NICHT, wie ich offensichtlich bislang fälschlicherweise dachte, der "oberste Dienstvorgesetzter" des RVBO ist, d.h. umgangssprachlich nicht die oberste, rechtliche/juristische "Spitze" des RVBO ist, sondern Herr BM T. Kugler als Verbandsvesammlungsvorsitzender (vgl. Ihr dankenswerter Hinweis auf §39, Abs. 3 Landesplanungsgesetz),

dann könnte möglicherweise

 1. einerseits meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die falsche Person bzw. gegen die "falsche Stelle" gerichtet sein,

da NICHT Herr Franke, SONDERN wahrscheinlich Herr Kugler verantwortlich/zuständig für die in Rede stehenden Mängel (gewesen) wäre und

 somit Herr Kugler die zu beschwerende Person für die in meiner bisherigen Dienstaufsichtsbeschwere aufgeführten und belegten Sachverhalte sein müsste

und/oder

 2. andererseits die Dienstaufsicht meiner Dienstaufsichtsbeschwerde befangen sein, da

2.1 Herr BW Kugler als DienstvorgesetzterHerrn Franke z.B. in besagter Sitzung in 2018 (vgl. 2.Punkt in meiner DAB), in der Herr Franke die Anfrage bzw. den Antrag von Herrn Ditzun (SPD) meines Erachtens in fälschlicher Weise zurückwies (sinngemäß) mit den Worten "Wir planen doch keinen Grünzug in einem Wohngebiet", in Verantwortung stand, Herrn Franke zurückzuweisen bzw. zu berichtigen, so das die Anfrage bzw. der Antrag des RVBO-Versammlungsmitgleides rechtlich korrekt beantwortet und behandelt worden wäre und

2.2 zudem Herr BM Kugler unter anderem in Bezug auf die beiden unter 1.10 meiner DAB aufgeführten scheinbaren Formfehler ebenfalls befangen wäre.

 Deshalb meine Rechtsfragen als Bürger und Verfasser besagter DAB an Sie:

 Ist Herr BM Kugler als Verbandsversammlungsvorsitzender des RVBO, insbesondere in oben genannter Weise,

verantwortlich/zuständig in Bezug auf zumindest einen oder mehrere in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde aufgelisteten bzw. belegten Sachverhalte?

 Ist Herr BM Kugler als Verbandsversammlungsvorsitzender des RVBO, insbesondere in oben genannter Weise, 

befangen in Bezug auf zumindest einen oder mehrere in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde aufgelisteten bzw. belegten Sachverhalte?


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