Vor einigen Tagen erhielten wir die Nachricht von einer offiziell eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen RVBO-Verbandsdirektor Wilfried Franke. Diese ging an das Wirtschaftsministerium und sicherheitshalber auch an das Regierungspräsidium TÜ.
Grund für diese Beschwerde waren u.a. nicht nachvollziehbare Flächenbedarfe, wie auch in unserem Blog bereits beschrieben.
Der Verfasser der Beschwerde hätte sich die ganze Arbeit vermutlich gleich sparen können!
Denn man höre und staune: Nicht das Regierungspräsidium ist zuständig für die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Regionaldirektor Franke, nein die Zuständigkeit liegt beim Verbandsvorsitzenden Herrn Kugler, Bürgermeister aus Pfullendorf.
Wow - der Regionalverband darf sich selbst überwachen.........
Update: Ein weiteres Schreiben des Verfassers an das Regierungspräsidium
Wenn Herr W. Franke als Verbandsdirektor
NICHT, wie ich offensichtlich bislang fälschlicherweise dachte, der "oberste Dienstvorgesetzter" des RVBO ist, d.h. umgangssprachlich nicht die oberste, rechtliche/juristische
"Spitze" des RVBO ist, sondern Herr BM T. Kugler als Verbandsvesammlungsvorsitzender (vgl. Ihr dankenswerter Hinweis auf §39, Abs. 3 Landesplanungsgesetz),
dann könnte möglicherweise
da NICHT Herr Franke, SONDERN wahrscheinlich
Herr Kugler verantwortlich/zuständig für die in Rede stehenden Mängel (gewesen)
wäre und
somit Herr Kugler die zu
beschwerende Person für die in meiner bisherigen Dienstaufsichtsbeschwere
aufgeführten und belegten Sachverhalte sein müsste
und/oder
2.1 Herr BW Kugler als DienstvorgesetzterHerrn
Franke z.B. in besagter Sitzung in 2018 (vgl. 2.Punkt in meiner DAB), in der
Herr Franke die Anfrage bzw. den Antrag von Herrn Ditzun (SPD) meines Erachtens
in fälschlicher Weise zurückwies (sinngemäß) mit den Worten "Wir planen
doch keinen Grünzug in einem Wohngebiet", in Verantwortung stand, Herrn
Franke zurückzuweisen bzw. zu berichtigen, so das die Anfrage bzw. der Antrag
des RVBO-Versammlungsmitgleides rechtlich korrekt beantwortet und behandelt
worden wäre und
2.2 zudem Herr BM Kugler unter anderem in
Bezug auf die beiden unter 1.10 meiner DAB aufgeführten scheinbaren Formfehler
ebenfalls befangen wäre.
verantwortlich/zuständig in Bezug auf
zumindest einen oder mehrere in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde aufgelisteten
bzw. belegten Sachverhalte?
befangen in Bezug auf zumindest einen oder mehrere in meiner
Dienstaufsichtsbeschwerde aufgelisteten bzw. belegten Sachverhalte?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen