Sonntag, 7. Dezember 2025

Der lokale Eigenverbrauch selbst produzierten Stroms wird jetzt explizit geschützt, wie es europäisches Recht vorsieht

 

Merkur hier  06.12.2025,

Eigenverbrauch von selbst produziertem Strom wird nun explizit geschützt

Im neuen Energiewirtschaftsgesetz hat der Deutsche Bundestag ein für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen leidliches Thema nutzerfreundlich geregelt.

Betreiber von PV-Anlagen können ihren Strom künftig selbst nutzen. Netzbetreiber dürfen den Eigenverbrauch nicht mehr einfach abschalten.

 „Selbst produzierter Strom soll auch genutzt werden können, wenn die PV-Anlage wegen Netzüberlastung abgeregelt werden muss: Im neuen Energiewirtschaftsgesetz hat der Deutsche Bundestag ein für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen leidliches Thema nutzerfreundlich geregelt“, berichtet der Bundestagsabgeordnete Christian Moser zusammen mit dem Freisinger Landtagsabgeordneten, dem Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten, Dr. Florian Herrmann. Er betont: „Es ist sehr erfreulich, dass die Regierungskoalition eine wirtschaftlich sinnvolle und lebensnahe Lösung gefunden hat. Ich begrüße das im Sinne vor allem der mittelständischen Betriebe.“

Bislang können Netzbetreiber Anlagen vollständig abschalten, wenn das Netz zu überlasten droht – das ist gerade im Frühjahr und Sommer zur Mittagszeit häufig der Fall. Dann müssen auch Betreiber von Solaranlagen Strom aus dem Netz zukaufen. „Also genau dann, wenn die Photovoltaikanlage viel produziert, kann sie bisher einfach extern abgeschaltet werden und so weder einspeisen noch selbst genutzt werden“, berichtet Moser aus Gesprächen mit verärgerten Anlagenbetreibern aus seinem Wahlkreis Freising-Pfaffenhofen-Schrobenhausen, denen nicht nur Einnahmen entgingen, sondern die auch zusätzlich vor oft hohen Kosten für zugekauften Strom stünden. Gerade große Anlagen werden priorisiert abgeregelt. Aus dem Landkreis hatte vergangenen Dezember das Freisinger Tagblatt etwa über die Metzgerei Feinkost Keller aus Langenbach berichtet. Bis zu 500 Euro an zusätzlichen Stromkosten bedeute diese Abregelung der 216-Kilowatt-Anlage dort teilweise an einem Tag.

Nach der neuen Regelung sind nun zuerst die Netzbetreiber in der Pflicht: Sie müssen alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor es zu diesen sogenannten Redispatch-Maßnahmen kommen darf. Zudem wird der lokale Eigenverbrauch selbst produzierten Stroms explizit geschützt, wie es europäisches Recht vorsieht. (ft)


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