Damit eines klar ist, das ist hier kein rein bayerisches Problem, sondern ein bundesweites.
Ein bayerisches Problem ist es nur insofern, dass einer derjenigen, die die Abschaffung der Erbschaftssteuer in Bayern am lautesten fordern, zufällig bayerischer Ministerpräsident ist und dabei durch seine Ehefrau befangen ist.
Sie ist nämlich die zukünftige Erbin eines Unternehmens im mehrfachen Millionenwert. Somit ist der oberste Wurstfluenzer mehr oder weniger selbst betroffen. Eine Abschaffung der Erbschaftssteuer in Bayern bekäme somit ein derbes Geschmäckle.
Der Grund, weshalb ich das hier aber eigentlich schreibe, ist die im Beitrag zitierte „Verschonungsbedarfsprüfung“, die sowohl bei Erbschaften wie auch bei Schenkungen anfällt. Sie ist, um es mal ganz direkt auszudrücken, ein schlechter Witz!
Ein gutes Beispiel, wie man den Staat da austricksen kann, hatt Matthias Döpfner geliefert, der von Friede Springer ein fettes Aktienpaket überschrieben bekam. Das hätte ihn normalerweise satte 300 Millionen Euro an Steuern gekostet.
Die Verschonungsbedarfsprüfung ermöglicht es jedoch durch eine einfache Erklärung darum herum zu kommen. Nachdem Döpfner zuvor sein Privatvermögen auf Aktien umgeschichtet hatte, konnte er mit „Fug und Recht“ behaupten bezüglich der Schenkungssteuer in Höhe von 300 Millionen Euro nicht zahlungsfähig zu sein.
Diesem sehr beliebten Trick muss durch eine intensive und auch zurückgreifende Finanzprüfung ein Riegel vorgeschoben werden. Parallel müssen die Finanzämter besser ausgestattet werden mit Personal und Gerät, damit auch der gewöhnliche Steuerbetrug besser unterbunden werden kann.
Beides scheint von den Herren Merz und Söder nicht erwünscht zu sein, obwohl damit so einige Probleme bei notwendigen Sozialleistungen gelöst werden könnten.
Anscheinend ist es wichtiger die Reichen zu schützen, als Bedürftigen zu helfen!
Begleittext Instagram hier
Es sind wenige Falle, aber große Summen: Wer ein Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro erbt oder geschenkt bekommt, kann die eigentlich fällige Steuer teilweise oder ganz erlassen bekommen.
Voraussetzung: Der Erbe oder Beschenkte muss seine "Bedürftigkeit" nachweisen.
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