Donnerstag, 11. Dezember 2025

Das Geothermiebeschleunigungsgesetz wurde verabschiedet - „Meilenstein für die Wärmewende“?

Dr. Stefan Preiß   9. Dezember 2025

„Meilenstein für die Wärmewende“: Bundestag will Geothermienutzung deutlich beschleunigen

Deutschland hat nicht allzu viele heimische Energieressourcen. Ein solcher Schatz ist die Geothermie. Sie besitzt erhebliches Potenzial, die Wärmewende in Deutschland zu dekarbonisieren. 

Das entsprechende Potenzial ist bislang erst zu einem Bruchteil erschlossen. Nun hat der Bundestag das Geothermiebeschleunigungsgesetz verabschiedet. Verbände sprechen von einem „Meilenstein für die Wärmewende“.

Der Titelbericht von ContextCrew Neue Energie 50.2025 stellt die Kernergebnisse des Gesetzes vor. „Der Geothermieausbau stärkt nicht nur die energiepolitische Resilienz, sondern auch die heimische Wertschöpfung“, sagt Gregor Dilger, Geschäftsführer beim Bundesverband Geothermie. „Das neue Gesetz ist ein wichtiger Impuls für Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Industrieunternehmen, jetzt zu investieren.“

Ein Vorankommen bei der Wärmewende ist dringend erforderlich, hier sind die Fortschritte bei der Defossilisierung noch viel zu klein. Ein wesentlicher Ansatz, den (fossilen) Primärenergiebedarf im Wärmebereich massiv zu reduzieren, liegt in der Elektrifizierung, insbesondere über die Wärmepumpentechnologie. Im laufenden Jahr sind Wärmepumpen erstmals die Nummer 1 unter den verkauften Heizungsgeräten. Die Branche rechnet mit einem Absatz von 300.000 Wärmepumpen. Mit Blick auf die nicht enden wollenden Debatten um Korrekturen am oder sogar ein „Abschaffen“ des GEG mahnt die Branche gleichwohl: „Es ist wichtig, dass verlässliche Regeln gelten“.

Gerade im ländlichen Bereich spielt bei der Wärmewende auch Biomasse eine wichtige Rolle. In diesem Kontext sorgt das Ergebnis der Oktober-Ausschreibungsrunde im Biomassesegment für Erleichterung bei Betreibern. Anlagen mit 815 MW Leistung konnten sich eine Anschlussförderung sichern, möglich wurde das durch das Biomassepaket. Biomasseanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, werden nach den neuen Regelungen dazu angereizt, auf die Signale des Strompreises zu reagieren. „Dadurch beteiligen sie sich aktiv an der Marktintegration von volatilem Solar- und Windstrom“, betont die BNetzA.

„Nicht akzeptieren, dass bei jeder weiteren Ausschreibung dutzende Terawattstunden Strom und Wärme verloren gehen“

Das Hauptstadtbüro Bioenergie sieht dennoch weiteren Korrekturbedarf. „Wenn wir das enorme Potenzial der Biogas-Speicherkraftwerke für ein flexibles und sicheres Stromsystem heben wollen, dürfen wir nicht akzeptieren, dass bei jeder weiteren Ausschreibung dutzende Terawattstunden Strom und Wärme verloren gehen“, sagte Sandra Rostek, die Sprecherin des Hauptstadtbüros. „Wenn sich alle einig sind, dass der eingeschlagene Weg der mehrfachen Überbauung von Biogasanlagen der richtige ist, müssen wir alles daransetzen, diesen Anlagen ein langfristig wirtschaftliches Angebot zu unterbreiten.“

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