Sonntag, 27. Oktober 2024

Befangenheitsantrag und genervte Richterin

YouTube-Video von Samuel  hier

Neuer Termin, 31.10., 9:00Uhr
Befangenheitsantrag und genervte Richterin: 

Dass ihre Verhandlung wegen der ausführlichen Sicherheitskontrollen bei allen Zuschauer*innen und beim Angeklagten nicht pünktlich beginnen konnte, fand sie unerhört - obwohl sie ja selbst die sitzungspolizeiliche Verfügung gemacht hat, die die Flughafenkontrollen vorschreibt. 👮‍♂️👮‍♂️✈️

Unseren Befangenheitsantrag dagegen und auch weitere Anträge hat uns die Richterin nicht erlaubt zu stellen. Weil wir dann gewagt haben, einen Beweisantrag und zwei Anträge auf Laienverteidigung zu stellen, wollte die Richterin die Verhandlung vertagen. Als Alternative schlägt sie mehrere kurze Zweistundentermine vor, zu denen wir alle dann vielfach aus Ravensburg anreisen sollen und ließ darüber auch nicht mit sich diskutieren. Deshalb haben wir natürlich einen Befangenheitsantrag gestellt. Schaun'wer mal, was wird....



Augsburger Zeitung hier  24.10.24

Prozess in Augsburg: Amtsgericht beschäftigt sich erneut mit Abseil-Aktion bei der Regierung von Schwaben

Klimaaktivisten hatten im Oktober 2022 die Regierung von Schwaben besetzt. Ein Strafprozess muss jetzt neu verhandelt werden – dazu gab eine Protestaktion.

Das Amtsgericht Augsburg befasst sich in einem weiteren Strafprozess erneut mit einer Protestaktion von Klimaaktivisten in der Stadt. Start der Verhandlung war am Donnerstag, mehrere Aktivisten hielten vor dem Prozessstart eine sogenannte „Mahnwache“ ab und protestierten unter dem Motto „Klimaschutz statt Rodung und Arrest“ vor dem Gerichtsgebäude in Göggingen. Im Juni 2023 hatte das Gericht den heute 21-jährigen Aktivisten Samuel Bosch mit weiteren Angeklagten wegen übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens sowie Hausfriedensbruchs verurteilt. 

Bosch bekam eine dreiwöchige Jugendarreststrafe, das Landgericht Augsburg bestätigte diese Entscheidung später. Allerdings wurde es vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, weswegen der Sachverhalt vom Amtsgericht neu bewertet werden muss.

Ursache des Verfahrens: Bosch und weitere Mitstreiter hatten die Bezirksregierung von Schwaben im Oktober 2022 besetzt und laut Anklage der Staatsanwaltschaft den damaligen Regierungspräsidenten als korrupt beleidigt. 

Hintergrund der Protestaktion war eine Genehmigung im Zusammenhang mit der Lohwald-Rodung im Landkreis Augsburg, die von den Aktivisten scharf kritisiert wurde – und wird. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass bei der Verurteilung wegen übler Nachrede - dabei ging es um den Korruptionsvorwurf - das Recht auf Meinungsfreiheit von den Augsburger Richtern unzureichend geprüft worden sei. Nach Angaben der Klimaaktivisten hatte Bosch von den drei Wochen Jugendarrest bereits zwei Wochen abgesessen, ehe er nach der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes wieder freikam.

Ein Urteil erging am Donnerstag zunächst noch nicht; das Gericht will weitere Zeugen hören. Eine Entscheidung könnte am kommenden Donnerstag gefällt werden. 

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