In einer neuen Entscheidung zu Klimablockaden hat das Landgericht Berlin erstmals den Vorwurf der Nötigung gegen Klimaaktivist:innen der Letzten Generation abgelehnt. Autofahrer:innen sei "ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit [...] generell möglich", erklärte das Landgericht.
Mit Blick auf die üblichen Stauzeiten in Berlin seien durch die Blockaden ausgelöste Stauzeiten von etwas mehr als einer halben Stunde zudem "moderat", heißt es in dem Beschluss vom 31. Mai, der dem "Tagesspiegel" vorliegt.
Für die Aktivist:innen der Letzten Generation ist die Entscheidung des Landgerichts von Berlin von tragender Bedeutung. Seit sich die Mitglieder der Gruppe in ganz Deutschland regelmäßig auf Straßen festkleben, hält sich der Vorwurf der Nötigung und Sachbeschädigung wacker.
Stellen die Straßenblockaden der Letzten Generation eine Nötigung dar?
Ob es sich bei den Straßenblockaden um Nötigung handelt oder nicht, unterscheidet sich von Fall zu Fall, wie neuere Beschlüsse zahlreicher Gerichte zeigen. Erst im April verurteilte das Amtsgericht Heilbronn zwei Männer und eine Frau wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft und Aktivist:innen das bislang härteste, das in Deutschland gegen Mitglieder der Letzten Generation verhängt wurde.
Wie der "Tagesspiegel" berichtete, komme es bei Nötigung allem voran auf die konkreten Folgen und das Ausmaß der Blockade an: In einem neuen Beschluss einer anderen Landgerichtskammer von Ende Mai ging es um eine Straßenblockade am 30. Juni 2022 an der Autobahnausfahrt der A100 am Tempelhofer Damm. Das Amtsgericht hatte es abgelehnt, den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl gegen einen Aktivisten wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu erlassen.
Der Grund: Laut Amtsrichter wiege die Versammlungsfreiheit höher als der Vorwurf der Nötigung – das Festkleben der Hand auf der Fahrbahn sei keine Gewalt.
In einem ersten Lagebild zu den Klimaprotesten ordnete das Bundeskriminalamt der Gruppe 580 Straftaten seit Anfang 2022 zu. "Es geht vor allem um Nötigungen und Sachbeschädigungen", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegenüber der "Bild am Sonntag".
12. Juni 2023, Quelle: dpa Berlin/Brandenburg Zeit hier
Justiz: Staus durch Klima-Blockaden: Unterschiedliche Bewertung
In der Berliner Justiz gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Straßenblockaden von Klima-Demonstranten als Nötigung zu werten sind. Das Landgericht Berlin hat dies jüngst für eine Aktion der Letzten Generation an der Stadtautobahn A100 verneint, wie aus einem Beschluss von Mai 2023 hervorgeht. Es begründete dies unter anderem mit den «üblichen Stauzeiten» in Berlin und der Möglichkeit, auf den öffentlichen Nahverkehr auszuweichen. Das Gericht machte aber in seiner Begründung deutlich, dass es bei der Bewertung auf die konkreten Folgen und das Ausmaß der jeweiligen Blockade ankommt. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» berichtet.
«Es gibt bei uns bislang keine Grundsatzentscheidung», sagte die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, am Montag. Das Amtsgericht Tiergarten habe inzwischen Hunderte Strafbefehle gegen Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation erlassen, die von der Staatsanwaltschaft Berlin beantragt wurden. In der Regel geht es um Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Weil die Klima-Aktivisten die Verurteilung in der Regel nicht akzeptieren, kommt es doch zum Prozess. Inzwischen gibt es wöchentlich mehrere solcher Verhandlungen beim Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nach eigenen Angaben knapp 1800 (Stand: 10. Mai) Verfahren zu Blockaden der Letzten Generation auf den Tisch bekommen.
Bei dem Beschluss des Landgerichts ging es darum, dass das Amtsgericht so einen Strafbefehl nicht erlassen wollte. Der Richter bewertete die Versammlungsfreiheit als höheres Gut als den Vorwurf der Nötigung. Das Festkleben der Hand auf der Fahrbahn sah er nicht als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Weil die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte, bekam das Landgericht den Fall auf den Tisch.
Im Fall der Nötigung bestätigte es die Ansicht der Vorinstanz. Mit einer Dauer von gut einer halben Stunde sei die Blockade am 30. Juni 2022 «hinsichtlich der üblichen Stauzeiten» in Berlin «moderat» gewesen. Da die Letzte Generation zuvor bekannt gemacht habe, dass es an dem Tag Aktionen im Stadtgebiet gebe, sei ein «Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit» (...) generell möglich» gewesen. Den Vorwurf des Widerstands sah das Landgericht aber, so dass es nun zum Prozess kommt.
Wie entscheidend für die strafrechtliche Bewertung der Klimaproteste die Details sind, wird auch durch einen Beschluss des Kammergerichts vom Mai 2023 deutlich. Dies hat als oberstes Berliner Strafgericht ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben, weil aus seiner Sicht Details fehlen, etwa zum konkreten Ausmaß des entstandenen Staus.
© dpa-infocom, dpa:230612-99-27853/2
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen