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Seit 25. Juni bis vorläufig 16. Juli gilt ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Flüssen, Bächen und Seen im Bodenseekreis. Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.
Das Entnahmeverbot betrifft sowohl Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, wie das Landratsamt mitteilt.
Verboten ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausgenommen sind die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Allerdings appelliert das Landratsamt, auch auf das Schöpfen mit Handgefäßen zu verzichten.
Kritische Pegelstände durch Trockenheit
Durch die anhaltende und auch in den kommenden Wochen zu erwartende Trockenheit ohne nennenswerten Niederschlag erreichen viele größere Gewässer und vor allem kleinere Bäche im Bodenseekreis derzeit kritische Pegelstände. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden erheblich unter dem Wassermangel, ansteigenden Wassertemperaturen und dem sinkenden Sauerstoffgehalt. Wer in dieser kritischen Situation das Verbot ignoriert, muss mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Keine grundlegende Entspannung in Sicht
Lokale Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage allenfalls kurzfristig, vorübergehend und lokal abmildern. Es ist aktuell aber mit keiner grundlegenden Entspannung und mit keinem nachhaltigen Anstieg der Gewässerpegel zu rechnen. Sollten die Wasserspiegel sich nachhaltig verbessern, wird gegebenenfalls die Allgemeinverfügung vorzeitig aufgehoben.
Das Verbot ist mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt, in dem ebenfalls ein generelles Wasserentnahmeverbot gilt.
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