RND hier Christian Rath 03.04.2023
Klimaschutz als Grundrecht: Die Karlsruher Klimarichterin Gabriele Britz geht
Aus der Feder von Verfassungsrichterin Gabriele Britz stammt das Staatsziel Klimaschutz. Nun übergibt sie im Verfassungsgericht die Zuständigkeit an ihren Vertrauten Martin Eifert.
Gabriele Britz, die juristische Mutter des legendären Karlsruher Klimabeschlusses von 2021, wird bald das Bundesverfassungsgericht verlassen. Am Freitag wurde im Bundesrat mit Miriam Meßling die Richterin gewählt, die sie ersetzt. Doch die Zuständigkeit für den Klimaschutz wird ein anderer Richter übernehmen, Martin Eifert. Breiter bekannt wurde Britz im Frühjahr 2021. Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht den Klimaschutz zum Staatsziel und verlangte grundsätzlich eine Orientierung der deutschen Klimamaßnahmen am verbleibenden nationalen CO₂-Budget....
Nach dem Paukenschlag des Klimabeschlusses, den weite Teile der Gesellschaft für radikaler hielten, als er im Ergebnis war, setzte das Bundesverfassungsgericht nun wieder auf richterliche Zurückhaltung und erklärte mehrere Klimaklagen für unzulässig, einmal sogar ohne jede Begründung. In einem Beschluss von Anfang Januar 2023, als zwei Bürger die sofortige Einführung eines Tempolimits forderten, erläuterte Karlsruhe den Gestaltungspielraum des Gesetzgebers. Ein Tempolimit sei nicht die einzige infrage kommende Maßnahme zum Klimaschutz, ja es sei nicht einmal zwingend, dass der Verkehrssektor die eingeforderten CO₂-Ersparungen erbringen müsse, wenn sich dies auch in anderen Sektoren realisieren lasse. Diese Zurückhaltung entspricht der Grundüberzeugung von Britz, dass sich das Bundesverfassunsgericht nur in seltenen Ausnahmefällen in die Gesetzgebung einmischen sollte. Aber Karlsruhe mahnte auch, dass sich das Gewicht des Klimaschutzes mit zunehmender Erderwärmung relativ immer weiter erhöhe. Es wird also spannend sein zu sehen; wie das Gericht in einigen Jahren auf die vermutlich weiterhin zögerliche Politik reagieren wird.....
Immerhin sorgte Britz noch dafür, dass in Karlsruhe ihre Linie tendenziell weiterverfolgt wird. In einer neuen Rochade der Zuständigkeiten wird am Ersten Senat nämlich nicht ihre von der SPD nominierte persönliche Nachfolgerin Miriam Meßling, zuletzt Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, für das Umweltrecht zuständig sein, sondern der von den Grünen vorgeschlagene parteilose Berliner Rechtsprofessor Martin Eifert. Britz kennt Eifert schon lange. Beide waren einst zeitgleich Professoren an der Uni Gießen und hatten damals sogar ein gemeinsames Buch über Energieeffizienz herausgegeben. (lustig, was die alles machen...)
Nicht zuletzt von Martin Eifert wird es also in den kommenden Jahren abhängen, wie sich das Bundesverfassungsgericht positioniert, wenn die Umweltverbände immer wieder austesten, ob Karlsruhe beim Klimaschutz nun wirklich Druck machen will.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen