Urteil gegen Klimaaktivist ist rechtskräftig
Wegen der Blockade eines Betonwerks ist Klimaaktivist Samuel Bosch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seine Revision hat das Oberlandesgericht verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Aktion, um die es geht, liegt zweieinhalb Jahre zurück: Im Juni 2023 kletterten der bekannte Klimaaktivist Samuel Bosch und eine zweite, unbekannte Person auf Silos des Ravensburger Betonwerks von Heidelberg Zement. Dort befestigten sie ein Banner mit der Aufschrift „Zerstört das Klima enorm“.
Vor dem Landgericht Ravensburg ist Samuel Bosch später zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. Das teilt die Sprecherin des Landgerichts, Claudia Denfeld, mit.
Gericht sah Aktion als Nötigung an
Wegen der Protestaktion, an der mehrere Klimaaktivisten beteiligt waren, musste der Betrieb des Betonwerks vorübergehend eingestellt werden. Das sei vom Angeklagten so beabsichtigt gewesen. Mit der Aktion sollte auf den klimaschädlichen CO₂-Ausstoß der Zement- und Betonindustrie aufmerksam gemacht werden.
Das Landgericht wertete die Tat als rechtswidrige Nötigung. Samuel Bosch und seine Unterstützer war gegen dieses Urteil rechtlich vorgegangen, weil er die Ansicht vertritt, „dass man ein Unternehmen nicht nötigen kann“. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 aber verworfen, wie die Sprecherin des Landgerichts mitteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Aktivist Cookie meint zum Artikel:
"dass man ein Unternehmen nicht nötigen kann“ ist nicht die Begründung der Revision, sondern dass nach allen anderen Gerichten, insbesondere nach Auffassung des BGH, eine Nötigung durch Drohung voraussetzt, dass man selbst Einfluss auf den Eintritt des angedrohten Übels hat.
Den hatte Samuel schon deshalb nicht, weil er die Maschinen nicht an- oder ausschalten konnte. Diese Entscheidung haben die Mitarbeitenden getroffen. Das er Anlass dazu gab, ist nicht ausreichend. Nach der Sicht von Richter Bernhard wäre auch jede Sitzblockade eine Drohung mit einem Übel.
Die Entscheidung, die Sitzenden nicht zu überfahren, treffen auch dort die Autofahrenden, nicht die Sitzenden.

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