Donnerstag, 29. Januar 2026

Klage-Sieg der DUH: Die Regierung muss beim Klimaschutz nachliefern

 


Correctiv: Urteil für mehr Klimaschutz  von Elena Kolb  29. Januar 2026

Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

Tempolimit, Verbot von Inlandsflügen oder weniger Gaskraftwerke: Welche Maßnahmen die Regierung ergreift, bleibt ihr überlassen. Nach einem am heutigen Donnerstag ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist aber klar: Beim Klimaschutz muss Deutschland nachlegen.

Geklagt hatte die Nichtregierungsorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für das Jahr 2023. Es reiche nicht aus, um die deutschen Klimaschutzziele 2030 zu erreichen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte der DUH bereits im Mai 2024 recht gegeben. Die Bundesregierung legte gegen die Entscheidung Revision ein, weil sie Klagen gegen Klimaschutzprogramme für unzulässig hielt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies nun zurückgewiesen.

„Heute ist ein großer Tag nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für unsere Demokratie“,
sagt Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, gegenüber CORRECTIV. 

In den letzten Jahren habe er beobachtet, wie die fossile Industrie gemeinsam mit rechten Parteien versuche, Umwelt- und Klimaschutz zu zertrümmern. Dem habe sich das Bundesverwaltungsgericht entgegen gestellt. „Das Urteil zeigt: Gesetze gelten nicht nur für den Bürger, sondern auch für den Staat”, sagt Resch.

Klimaschutz kann eingeklagt werden 
Grundlage für das Klimaschutzprogramm ist das deutsche Klimaschutzgesetz. Es wurde 2019 beschlossen und legt das deutsche Klimaziel fest: Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral sein.

Auf dem Weg dahin muss die Regierung regelmäßig zeigen, wie sie das Ziel und Zwischenziele erreichen will. Pro Legislaturperiode muss sie dafür ein Klimaschutzprogramm veröffentlichen. Das streitgegenständliche Klimaschutzprogramm wurde im Jahr 2023 von der Ampel-Regierung erlassen.

Tempolimit könnte schnelle CO₂-Einsparung bringen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte nun, dass dieses Klimaschutzprogramm für das Erreichen des Klimaziels für 2030 nicht ausreicht. Die Deutsche Umwelthilfe spricht von einer offenen Lücke von 25 Millionen Tonnen CO₂. Allein die Umsetzung des Tempolimits könnte laut Deutscher Umwelthilfe fast die Hälfte der Lücke einsparen. Laut der Berechnung würde ein Limit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen eine Einsparung von fast zwölf Millionen Tonnen CO₂ erwirken.

Welche Klimamaßnahmen die Bundesregierung nach dem Urteil umsetzen muss, schreibt das Leipziger Gericht jedoch nicht vor. Es fordert nur, dass so schnell wie möglich Maßnahmen ergriffen werden müssen. Damit wächst die Aufgabenliste der Regierung beim Klimaschutz. Neben den gerichtlich geforderten Nachbesserungen am Klimaschutzprogramm 2023 muss sie bis Ende März auch ihr neues Klimaschutzprogramm vorlegen – so verlangt es das Klimaschutzgesetz. Falls die vorgelegten Maßnahmen dann wieder nicht ausreichen, können Umweltverbände erneut klagen. Das hat das Urteil aus Leipzig heute bestätigt.

Redigat: Ulrich Kraetzer




Deutsche Umwelthilfe erzielt Grundsatzurteil für den Klimaschutz: Bundesverwaltungsgericht verurteilt Bundesregierung zu massiver Nachbesserung des Klimaschutzprogramms

Donnerstag, 29.01.2026

 

  • DUH sieht nun Bundesregierung im unmittelbaren Handlungszwang, Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen und Sanierungsoffensive für Schulen und Kindergärten zu beschließen
    Bundesverwaltungsgericht bestätigt höchstrichterlich Klagerecht der DUH zum Klimaschutzprogramm

  • Geändertes Klimaschutzprogramm muss konkrete und ausreichende Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels enthalten

  • DUH kündigt an, von dem vom BVerwG nun bestätigten Klagerecht Gebrauch zu machen, sofern die Bundesregierung bis zum 25. März 2026 kein ausreichendes Klimaschutzprogramm 2026 beschließt

© Neuschäffer/DUH

Leipzig, 29.1.2026: In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht heute sowohl das Klagerecht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für eine Verbesserung von Klimaschutzprogrammen bestätigt als auch die Bundesregierung zu konkreten Nachbesserungen des aktuellen Klimaschutzprogramms verurteilt. 

Die DUH hatte gegen das Klimaschutzprogramm geklagt, weil es nach eigenem Bekunden der Bundesregierung nicht ausreicht, um das Klimaziel 2030 von minus 65 Prozent Treibhausgase seit 1990 zu erreichen. Das Klimaziel 2030 wird laut aktuellem offiziellen Projektionsbericht um 25 Millionen Tonnen CO2 verfehlt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den Maßnahmen eines Klimaschutzprogramms die Klimaziele erreicht werden müssen. 

Dafür muss die Bundesregierung jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen. Möglich wären ein Tempolimit, der Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien sowie massive Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr. Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden. Wir stehen bereit, um die Bundesregierung mit weiteren Klimaklagen zur Einhaltung der Klimaziele zu zwingen, dafür hat das Bundesverwaltungsgericht heute den Weg geebnet.“

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit dem Urteil die von der DUH im Mai 2024 erwirkte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und stärkt die Rolle des Klimaschutzprogramms als verbindliches Steuerungsinstrument, das konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele enthalten muss. Damit steht die Bundesregierung unter erheblichem Handlungsdruck, ausreichende Maßnahmen für die Erreichung der Klimaziele zu beschließen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Gerade im Gebäudebereich braucht es jetzt einen echten Kurswechsel: Die Bundesregierung muss umgehend die Hängepartie beim Gebäudemodernisierungsgesetz beenden und durch ein ambitioniertes Gesetz sicherstellen, dass Deutschland so schnell wie möglich auf fossilfreie Heizungen umsteigt. Zusätzlich brauchen wir verbindliche Sanierungsquoten für die schlechtesten Gebäude und eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude wie Schulen und Kindergärten. Das Urteil macht klar: Die Bundesregierung kann sich nicht mit vagen Absichtserklärungen aus der Verantwortung stehlen – Klimaschutz ist gesetzliche Pflicht. Wir werden genau darauf achten, dass die notwendigen Maßnahmen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden und alle künftigen Klimaschutzprogramme den Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen.“

Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Klimaschutz ist justiziabel. Es ist gerichtlich überprüfbar, ob die Bundesregierung ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele plant. Deutschland wird das Klimaschutzziel 2030 verfehlen, wenn so weiter gemacht würde wie bisher. Die Bundesregierung ist deshalb verurteilt worden, dies umgehend zu korrigieren.“

Unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist offen, ob die Bundesregierung diese Frist einhalten wird und ausreichende Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele 2030 und 2040 sowie der dazwischen liegenden Einzeljahre beschließt. 

Äußerungen der Bundesregierung im Laufe der heutigen Verhandlung deuten darauf hin, dass bisher kein beschlussfähiger Entwurf vorliegt, mit dem die Klimaziele erreicht werden können. Auch der Expertenrat für Umweltfragen, der bewerten muss, ob die in das Programm aufgenommenen Maßnahmen ausreichend sind, wurde noch nicht eingebunden. 

Die DUH kündigt an, von dem vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Klagerecht Gebrauch zu machen, sofern die Bundesregierung bis zum 25. März 2026 kein ausreichendes Klimaschutzprogramm 2026 beschließt. Dieses geht über das heute verhandelte Klimaschutzprogramm hinaus, weil es nicht nur das Klimaziel 2030 einhalten muss, sondern auch das Klimaziel 2040 und die Einzeljahre zwischen 2031 und 2040.


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