Nach fünf Jahren gestern Grundsatzurteil für den Klimaschutz und das Klimaschutzprogramm -Bitte helfen Sie uns, nun konkrete Maßnahmen wie
ein Tempolimit durchzusetzen!
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Was für ein Krimi ging gestern (29.1.26) Nachmittag mit der Verkündung des Urteils in unserer Klimaklage gegen die Bundesregierung zu Ende.
Um 7:45 Uhr protestierten
wir mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern in Leipzig vor dem Eingang
des Bundesverwaltungsgerichts für mehr Klimaschutz. Und ab 9 Uhr verhandelte
der Präsident des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts in seiner purpurnen
Robe gemeinsam mit vier weiteren Richterinnen und Richtern unsere Klimaklage
gegen die Bundesregierung. Worum ging es in unserer Klage? Um
ausreichende Maßnahmen, um die Klimagasemissionen Deutschlands bis 2030 um 65
Prozent zu reduzieren, so wie es das deutsche Klimaschutzgesetz vorsieht.
Wir zwei Bundesgeschäftsführer wurden von zwei Anwälten und einem Experten
begleitet. Die Bundesregierung hingegen besetzte mit ihren Vertretern den
halben Sitzungssaal, was den Gerichtspräsidenten zum leicht ärgerlichen
Kommentar veranlasste, „Hier sitzt ja das halbe Kanzleramt,“ obwohl es ja nur
noch um rechtliche Fragen gehe. Und die Regierungsseite kämpfte mit aller Kraft
dafür, nicht zu mehr Klimaschutz verurteilt zu werden.
Von der Regierungsbank wehte ein eisiger Wind – sowohl in Bezug auf uns als
auch auf den Klimaschutz:
Die Deutsche Umwelthilfe wurde nicht nur in ihrer
Klageberechtigung infrage gestellt, sondern es wurde sogar bezweifelt, ob das
Klimaschutzgesetz überhaupt ein Programm sei, für dessen Verbesserung wir uns
als Umweltverband vor Gericht einsetzen dürfen.
Diese Einwände wurden vom Vorsitzenden Richter jedoch entschieden als abwegig zurückgewiesen, der das in unserem Sinne bejahte. Und er legte gegen die Bundesregierung bemerkenswert deutlich nach: Alle unrealistischen Berechnungen der Regierung und die festgestellte Lücke von 200 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 seien doch von dieser selbst anerkannt worden. Auf den Vorwurf der ebenfalls eingeräumten „methodischen Fehler“ im Klimaschutzplan reagierte ein Regierungsvertreter mit der Erklärung, für manche Maßnahmen hätten schlichtweg die finanziellen Mittel gefehlt. Besonders bemerkenswert war die Ankündigung eines Vertreters des Umweltministeriums eines weiteren Rechtsbruchs, nämlich, dass die Bundesregierung nicht beabsichtige, den Umweltverbänden einen Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026, das im März beschlossen werden soll, zur Stellungnahme vorzulegen. Tatsächlich – und darauf wiesen wir das Gericht hin – existiert noch nicht einmal ein Entwurf, und eine Einigung im Kabinett scheint noch in weiter Ferne.
Damit die Bundesregierung sich auch tatsächlich an das gestrige Urteil hält,
müssen wir jetzt Druck machen und die Koalition zur Umsetzung eines
umfassenden, rechtskonformen und vor allem wirksamen Klimaschutzprogrammes
zwingen.
Die fünf Richter und Richterinnen wurden im Verlauf der Verhandlung zunehmend irritiert über die Argumentation der Regierungsvertreter. Dies kumulierte im Wortwechsel der Anwälte mit dem Vorsitzenden Richter, bereits die Richterin in der Vorinstanz habe das Nutella-Prinzip beim nationalen Klimaschutzprogramm betont: Was draufsteht muss auch drin sein. Das gilt nicht nur bei Nutella, sondern besonders beim Klimaschutz.
Einfach nur ein Klimaschutzprogramm zu erstellen und
dann einzugestehen, dass es halt leider nicht ausreicht,
die Minderungsziele des Gesetzes zu erfüllen, gehe nicht.
Die Entscheidung war ursprünglich für 13 Uhr angekündigt, wurde jedoch auf „frühestens 14:30 Uhr“ verschoben. Wir waren ehrlich gesagt sehr angespannt, wie das Urteil ausgeht. Es standen sämtliche Optionen im Raum. Fünf Jahre haben wir auf diesen Moment hingearbeitet. Trotz des bereits im Jahr 2024 gewonnenen Verfahrens für eine Nachbesserung des unzureichenden Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung zwang die Ampelkoalition uns mit ihren Revisionsverfahren durch alle Instanzen.
Kurz nach halb drei betraten die fünf Richter den Saal und verkündeten das Urteil: Die DUH ist klageberechtigt und die Bundesregierung muss ein Klimaschutzprogramm umsetzen, mit dem das Minderungsziel von 2030 eingehalten wird. Ein Sieg auf ganzer Linie. Und das Beste: Wir haben nun einen rechtlichen Titel, dieses Urteil auch gegenüber der Merz-Regierung vollstrecken zu können.
Man könnte nun meinen, dieser höchstrichterliche Urteilsspruch beendet den jahrelangen Rechtsbruch und die klimafeindliche Passivität von Seiten der Regierung, doch die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt: Das ist Wunschdenken!
Wir erwarten jetzt von den fossilen Industrien und rechten Politikern noch mehr Angriffe auf die DUH und uns als Bundesgeschäftsführer. Und wir gehen davon aus, dass unsere Forderungen eines Tempolimits oder die Verhinderung der Kaufprämien für spritdurstige SUVs mit kleinen elektrischen Hilfsmotoren und bis zu 400 PS Benzinmotoren zu massiven Gegenreaktionen führen werden.
Stärken Sie uns in unserem Kampf für wirksamen Klimaschutz daher mit einer Spende den Rücken.
Allein durch ein Tempolimit von 100 auf Autobahnen und 80 auf Landstraßen könnte die Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 um rund ein Drittel geschlossen werden.
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Mit herzlichen Grüßen |
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Jürgen Resch und Barbara Metz
Bundesgeschäftsführung
PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Empfänger: Deutsche Umwelthilfe, Stichwort: Klimaschutzprogramm
Felix Hagen LinkedIn
Heute ist die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes verurteilt worden!
💡 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, das die bisher aufgelisteten Maßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte, um die Klimaziele zu erreichen.
💡 Unabhängig vom heutigen Urteil muss bis spätestens 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorgelegt werden.
👉 Aus meiner persönlichen Sicht ist besonders spannend, wie es mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) weitergehen wird.
👉 Hier brauchen wir endlich Klarheit, denn eins ist klar: Ohne wirksamen Klimaschutz im Gebäudebestand bzw. im Gebäudesektor werden wir die Klimaziele nicht schaffen.
Süddeutsche hier
TAZ hier
Freitag hier
Klimaklage der Umwelthilfe: Wird Friedrich Merz nach diesem Urteil zum Temoplimit-Kanzler?
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