Freitag, 30. Januar 2026

DUH: Was für ein Krimi!

Nach fünf Jahren gestern Grundsatzurteil für den Klimaschutz und das Klimaschutzprogramm - 

Bitte helfen Sie uns, nun konkrete Maßnahmen wie ein Tempolimit durchzusetzen!

 Was für ein Krimi ging gestern (29.1.26) Nachmittag mit der Verkündung des Urteils in unserer Klimaklage gegen die Bundesregierung zu Ende. 

Um 7:45 Uhr protestierten wir mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern in Leipzig vor dem Eingang des Bundesverwaltungsgerichts für mehr Klimaschutz. Und ab 9 Uhr verhandelte der Präsident des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts in seiner purpurnen Robe gemeinsam mit vier weiteren Richterinnen und Richtern unsere Klimaklage gegen die Bundesregierung. Worum ging es in unserer Klage? Um ausreichende Maßnahmen, um die Klimagasemissionen Deutschlands bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren, so wie es das deutsche Klimaschutzgesetz vorsieht. 

Wir zwei Bundesgeschäftsführer wurden von zwei Anwälten und einem Experten begleitet. Die Bundesregierung hingegen besetzte mit ihren Vertretern den halben Sitzungssaal
, was den Gerichtspräsidenten zum leicht ärgerlichen Kommentar veranlasste, „Hier sitzt ja das halbe Kanzleramt,“ obwohl es ja nur noch um rechtliche Fragen gehe. Und die Regierungsseite kämpfte mit aller Kraft dafür, nicht zu mehr Klimaschutz verurteilt zu werden.

Von der Regierungsbank wehte ein eisiger Wind – sowohl in Bezug auf uns als auch auf den Klimaschutz:
Die Deutsche Umwelthilfe wurde nicht nur in ihrer Klageberechtigung infrage gestellt, sondern es wurde sogar bezweifelt, ob das Klimaschutzgesetz überhaupt ein Programm sei, für dessen Verbesserung wir uns als Umweltverband vor Gericht einsetzen dürfen. 

Diese Einwände wurden vom Vorsitzenden Richter jedoch entschieden als abwegig zurückgewiesen, der das in unserem Sinne bejahte. Und er legte gegen die Bundesregierung bemerkenswert deutlich nach: Alle unrealistischen Berechnungen der Regierung und die festgestellte Lücke von 200 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 seien doch von dieser selbst anerkannt worden. Auf den Vorwurf der ebenfalls eingeräumten „methodischen Fehler“ im Klimaschutzplan reagierte ein Regierungsvertreter mit der Erklärung, für manche Maßnahmen hätten schlichtweg die finanziellen Mittel gefehlt. Besonders bemerkenswert war die Ankündigung eines Vertreters des Umweltministeriums eines weiteren Rechtsbruchs, nämlich, dass die Bundesregierung nicht beabsichtige, den Umweltverbänden einen Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026, das im März beschlossen werden soll, zur Stellungnahme vorzulegen. Tatsächlich – und darauf wiesen wir das Gericht hin – existiert noch nicht einmal ein Entwurf, und eine Einigung im Kabinett scheint noch in weiter Ferne.



Damit die Bundesregierung sich auch tatsächlich an das gestrige Urteil hält, müssen wir jetzt Druck machen und die Koalition zur Umsetzung eines umfassenden, rechtskonformen und vor allem wirksamen Klimaschutzprogrammes zwingen. 


Die fünf Richter und Richterinnen wurden im Verlauf der Verhandlung zunehmend irritiert über die Argumentation der Regierungsvertreter. Dies kumulierte im Wortwechsel der Anwälte mit dem Vorsitzenden Richter, bereits die Richterin in der Vorinstanz habe das Nutella-Prinzip beim nationalen Klimaschutzprogramm betont: Was draufsteht muss auch drin sein. Das gilt nicht nur bei Nutella, sondern besonders beim Klimaschutz. 


Einfach nur ein Klimaschutzprogramm zu erstellen und
dann einzugestehen, dass es halt leider nicht ausreicht,
die Minderungsziele des Gesetzes zu erfüllen, gehe nicht.


Die Entscheidung war ursprünglich für 13 Uhr angekündigt, wurde jedoch auf „frühestens 14:30 Uhr“ verschoben. Wir waren ehrlich gesagt sehr angespannt, wie das Urteil ausgeht. Es standen sämtliche Optionen im Raum. Fünf Jahre haben wir auf diesen Moment hingearbeitet. Trotz des bereits im Jahr 2024 gewonnenen Verfahrens für eine Nachbesserung des unzureichenden Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung zwang die Ampelkoalition uns mit ihren Revisionsverfahren durch alle Instanzen. 

Kurz nach halb drei betraten die fünf Richter den Saal und verkündeten das Urteil: Die DUH ist klageberechtigt und die Bundesregierung muss ein Klimaschutzprogramm umsetzen, mit dem das Minderungsziel von 2030 eingehalten wird. Ein Sieg auf ganzer Linie. Und das Beste: Wir haben nun einen rechtlichen Titel, dieses Urteil auch gegenüber der Merz-Regierung vollstrecken zu können.

Man könnte nun meinen, dieser höchstrichterliche Urteilsspruch beendet den jahrelangen Rechtsbruch und die klimafeindliche Passivität von Seiten der Regierung, doch die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt: Das ist Wunschdenken! 

Wir erwarten jetzt von den fossilen Industrien und rechten Politikern noch mehr Angriffe auf die DUH und uns als Bundesgeschäftsführer. Und wir gehen davon aus, dass unsere Forderungen eines Tempolimits oder die Verhinderung der Kaufprämien für spritdurstige SUVs mit kleinen elektrischen Hilfsmotoren und bis zu 400 PS Benzinmotoren zu massiven Gegenreaktionen führen werden.

Stärken Sie uns in unserem Kampf für wirksamen Klimaschutz daher mit einer Spende den Rücken.


Dass das Bundesverwaltungsgericht unser Klagerecht bestätigt, ist ein Meilenstein für den Klimaschutz


Jetzt weiß jede Bundesregierung, dass sie sich nicht länger mit unverbindlichen Absichtserklärungen zum Klimaschutz durchmogeln kann. Wir werden alle künftigen Klimaschutzprogramme genau prüfen und mit unseren Klimaklagen für rechtskonforme Klimaschutzprogramme sorgen, sodass die Klimaziele tatsächlich erreicht werden. 

Gerade im Verkehrssektor aber auch im Gebäudesektor brauchen wir endlich wirksame Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen und Bundesstraßen, den konsequenten Abbau klimaschädlicher Subventionen und, eine echte Stärkung von Bahn, Bus und Radverkehr.
Allein durch ein Tempolimit von 100 auf Autobahnen und 80 auf Landstraßen könnte die Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 um rund ein Drittel geschlossen werden.

Im Gebäudebereich haben wir jetzt die Chance auf einen echten Kurswechsel: die Bundesregierung muss umgehend die Hängepartie beim Gebäudemodernisierungsgesetz beenden und durch ambitionierte Vorgaben dafür sorgen, dass die Menschen so schnell wie möglich auf bezahlbare, fossilfreie Heizungen umsteigen. 

Zusätzlich brauchen wir eine Sanierungsoffensive für marode öffentliche Gebäude wie Schulen und Kindergärten. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass diese Maßnahmen beschlossen werden, die Frist dafür ist Ende März 2026. Das Klimaschutzprogramm 2026 werden wir sehr genau juristisch prüfen und falls es erneut nicht ausreicht, um die Klimaziele einzuhalten, werden wir ohne Zögern erneut klagen. Dem hat das Bundesverwaltungsgericht heute den Weg geebnet. 

Und wir kämpfen nicht nur an dieser Front: Bereits im März ziehen wir vor den Bundesgerichtshof, um eine drastische Reduzierung des CO2-Ausstoßes von BMW und Mercedes-Benz zu erzwingen. Wir wollen ein klares Urteil erreichen, das besagt: Große Konzerne mit einem CO2-Fußabdruck, der größer ist als der vieler Nationalstaaten, müssen ihr Handeln an die grundgesetzliche Verpflichtung zum Klimaschutz an den Pariser Klimazielen ausrichten.  

Außerdem erwarten wir in diesem Jahr eine Entscheidung zur Entkernung des Klimaschutzgesetzes, denn das neue Klimaschutzgesetz entspricht nicht den eindeutigen Vorgaben der historischen Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 und ist damit verfassungswidrig! 

Wir haben deshalb Verfassungsbeschwerde bei dem höchsten deutschen Gericht eingereicht. Mit dabei sind wieder dieselben jungen Menschen, die bereits 2021 erfolgreich für die historische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gekämpft haben und die auch jetzt nicht tatenlos dabei zusehen wollen, wie die Bundesregierung diesen grandiosen Erfolg zurück abwickelt. Für diese anstehenden Verfahren brauchen wir Sie an unserer Seite!  

Unser gestriger Erfolg ist nur der Anfang. Wir werden weiter für Veränderungen kämpfen – für eine Politik, die den dringend notwendigen Klimaschutz endlich umsetzt. Denn die Wahrheit ist: Noch ist offen, ob die Bundesregierung ausreichend Klimaschutzmaßnahmen beschließen wird. Interne Streitereien darüber, welches Ministerium wie viel Klimaschutzmaßnahmen beisteuern muss, deuten bereits darauf hin, dass das Klimaschutzprogramm erneut hinter den gesetzlichen Anforderungen zurückbleibt. 

Mit Ihrer Unterstützung können wir sicherstellen, dass wir die notwendigen Ressourcen haben, um gegen die ganz großen Klimasünder vorzugehen und die dringend erforderlichen Maßnahmen durchsetzen. Wir stellen uns dort in den Weg, wo Politik aktiv wegschaut.  

Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Helfen Sie uns, wirksamen Klimaschutz durchzusetzen. Unterstützen Sie uns mit einer Spende. Lassen Sie uns gemeinsam Druck machen und Klimaschutz durchsetzen!


Mit herzlichen Grüßen
 


Jürgen Resch und Barbara Metz
Bundesgeschäftsführung
                              
 
PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Empfänger: Deutsche Umwelthilfe, Stichwort: Klimaschutzprogramm



Felix Hagen LinkedIn

Heute ist die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes verurteilt worden!

💡 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, das die bisher aufgelisteten Maßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte, um die Klimaziele zu erreichen.

💡 Unabhängig vom heutigen Urteil muss bis spätestens 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorgelegt werden.

👉 Aus meiner persönlichen Sicht ist besonders spannend, wie es mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) weitergehen wird.

👉 Hier brauchen wir endlich Klarheit, denn eins ist klar: Ohne wirksamen Klimaschutz im Gebäudebestand bzw. im Gebäudesektor werden wir die Klimaziele nicht schaffen.





Zeit hier

Bundesverwaltungsgericht: Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern



Süddeutsche hier

Die Bundesregierung muss mehr fürs Klima tun


TAZ hier

Umwelthilfe-Klage erfolgreich: Kein Tempolimit für Umweltschützer


Freitag hier

Klimaklage der Umwelthilfe: Wird Friedrich Merz nach diesem Urteil zum Temoplimit-Kanzler?






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