Sonntag, 7. September 2025

Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wirkt

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Wir decken auf: Wie Altkanzler Scholz in letzter Minute das Klimaschutzgesetz massiv entkernte 

Wir haben es schwarz auf weiß: Altkanzler Olaf Scholz hat das Klimaschutzgesetz mit einer Last-Minute-Intervention entscheidend abgeschwächt. Das ergibt unsere Analyse von mehr als 1.300 internen Akten aus dem Bundeswirtschaftsministerium zwischen 2022 und 2024. Hört sich wie ein schlechter Krimi an, ist aber leider wahr: Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt schritt in der Nacht vor der Einigung zur Novelle des Klimaschutzgesetzes ein, um „die Überlegungen von Olaf zu Papier zu bringen“. An zentraler Stelle wurde die bis dahin im Gesetz verankerte Verpflichtung, die Klimaschutzprogramme am Ziel der Treibhausgasneutralität auszurichten, gestrichen – trotz Warnungen von Klima-Experten aus dem Wirtschaftsministerium.

Ein skandalöser Vorgang, den nicht nur die damalige Leiterin der Abteilung Klimaschutz im Schriftverkehr als „Katastrophe“ bezeichnet. Wir bewerten ihn als eindeutig verfassungswidrig und haben deswegen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Erst vor kurzem hat das höchste deutsche Gericht nun bestätigt, dass es eine Entscheidung zu unserer Klimaklage treffen wird. Ein riesiger Zwischenerfolg! Die Bundesregierung, alle relevanten Ministerien, der Bundestag, alle Landesregierungen und auch das Potsdam-Institut für Klimaforschung sind nun aufgefordert, binnen zwei Monaten zu unserer Beschwerde offiziell Stellung zu beziehen. Ein klares Zeichen dafür, dass unsere Beschwerde wirkt und sich das Verfassungsgericht umfassend mit unseren Argumenten beschäftigt.

Wir haben damit eine wesentliche Hürde im Einsatz für wirksame Klimaschutzvorgaben in Deutschland genommen! Das Bundesverfassungsgericht wird nun die groben Mängel des Klimaschutzgesetzes, die das Kanzleramt unter Olaf Scholz zu verantworten hat, unter die Lupe nehmen. Bis zur Entscheidung bleiben wir nicht untätig: Wir analysieren weiter CO2-Prognosen, überprüfen amtliche Schönrechnungen und Gefälligkeitsgutachten zu Klimaschutzmaßnahmen und geben eigene Gutachten und wissenschaftliche Stellungnahmen in Auftrag. Um weiter Druck zu machen, brauchen wir auch Ihre Unterstützung: Übernehmen Sie jetzt eine Klimaklagen-Patenschaft!


 

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