von Thomas Krumenacker 26.09.2025
Streit um Renaturierungsgesetz: Landwirtschaftsminister Rainer blockiert Umsetzung in Deutschland
Mit einem Gesetz wollte die Bundesregierung die Umsetzung des europäischen Renaturierungsgesetzes vereinfachen. Doch nun blockiert Agrarminister Alois Rainer die Befassung des Kabinetts damit. Neue Argumente liefert der CSU-Politiker nicht.
Der Konflikt innerhalb der Bundesregierung über die Umsetzung des europäischen Renaturierungsgesetzes geht in die nächste Runde. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) blockiert nach eigenen Angaben die Befassung des Bundeskabinetts mit dem vom Umweltministerium erarbeiteten Gesetzentwurf dazu.
In einem Schreiben an seine Länderkollegen, das RiffReporter vorliegt, erklärt der CSU-Politiker: „Ich habe den Referentenentwurf, der am 3. September für das Kabinett nachgemeldet werden sollte, vorerst gestoppt. Die Verhandlungen hierzu dauern an.“
Rainer deutet Zwang an – den es nicht gibt
Rainer begründet den Schritt mit einer fehlenden formellen Beteiligung der Bundesländer bei der Umsetzung des Gesetzes und mit dem Hinweis auf eine angeblich mangelnde Praxistauglichkeit der Bestimmungen.
Zudem deutet er erneut an, dass Landbesitzern Zwangsmaßnahmen drohten – was nicht der Fall ist und auch im Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums nicht erwähnt wird. Rainer schreibt, der Grundsatz der Freiwilligkeit müsse bestehen bleiben. „Für uns gilt: Anreize und Freiwilligkeit vor Ver- und Geboten. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart.“ Die Verordnung setzt den einzelnen Mitgliedstaaten Ziele, enthält aber keine direkten Umsetzungspflichten für Landbesitzer oder Landwirtschaftsbetriebe.
Verordnung gilt auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz
Der Schritt ist ein Affront gegen das SPD-geführte Bundesumweltministerium, das den Entwurf für ein Durchführungsgesetz vorgelegt hatte. Damit wollte es klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ministerien festschreiben.
Zwar gilt die EU-Verordnung direkt, ein nationales Gesetz ist also nicht zwingend erforderlich. Doch sollte das Gesetz die Umsetzung der europäischen Verordnung vereinfachen, die viele verschiedene Zuständigkeiten berührt. Das Gesetz sollte etwa regeln, wer welche Daten liefert, wie die Zusammenarbeit organisiert wird und wie die Erfolgskontrolle abläuft.
Das europäische Renaturierungsgesetz verpflichtet die EU-Staaten, bis 2030 mindestens 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresflächen wiederherzustellen. Es geht dabei um Ökosysteme wie Moore, Flüsse, Wälder, Wiesen, aber auch um städtische Grünflächen.
Bis 2050 sollen sämtliche Ökosysteme, die einer Erholung bedürfen, in einen guten Zustand gebracht werden. Das Gesetz gilt als ein Meilenstein im Kampf gegen die ökologische Krise, weil es erstmals nicht nur den Schutz bestehender Restnatur, sondern auch die aktive Wiederherstellung der Natur verbindlich vorschreibt.
Lange Geschichte des Widerstands
Aus Reihen der Union und von Agrarverbänden gibt es seit langem massiven Widerstand gegen die Verordnung. Bereits seit Monaten fordern Landwirtschaftsminister aus CDU und CSU von der EU-Kommission eine Rücknahme oder grundlegende Überarbeitung.
Auch Bauernverband und Waldbesitzer beklagen „erhebliche Einschränkungen“ ihrer Freiheiten. Selbst eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln wurde beschworen. Dieses Argument ist nicht neu: Schon nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine wurde die Lebensmittelfrage immer wieder ins Feld geführt, um Vorhaben für einen besseren Umweltschutz auszubremsen.
Wann sich das Bundeskabinett nun mit dem Gesetz befassen wird, ist offen. In Rainers Schreiben heißt es lediglich: „Die Verhandlungen hierzu dauern an.“
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