Ein Gericht hält nach Klage der DUH die Werbung von Shell und der Kreuzfahrtrederei TUI Cruises für irreführend. Dabei geht es um Aussagen zur Klimaneutralität.
Das Landgericht Hamburg hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Mineralölkonzern Shell Deutschland und die Kreuzfahrtreederei TUI Cruises stattgegeben. Damit sei es Shell untersagt, ein Motorenöl als "CO₂-neutral" zu bewerben, teilte das Gericht mit. Darüber hinaus dürfe Shell Autofahrern nicht mehr einen Ausgleich der durch sie verursachten CO₂-Emissionen zu einem Preis von 1,1 Cent pro Liter getanktem Otto- oder Dieselkraftstoff versprechen. Bei TUI Cruises ging es um die Formulierung "2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net-zero)", die nach Angaben des Landgerichts in einer älteren Version der Website verwendet wurde.
Nach Ansicht des Gerichts ist die klimabezogene Formulierung beider Unternehmen irreführend. Das Urteil des Hamburger Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Über eine etwaige Berufung hätte dann das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) zu entscheiden.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begrüßte die beiden Urteile als "Paukenschlag für den Klimaschutz". Mit der Gerichtsentscheidung sei "die durch Shell verursachte Verbrauchertäuschung gestoppt", sagte er.
DUH droht mit weiteren Klagen
Die DUH bemängelte bei Shell zum einen die mangelnde Transparenz, also Angaben dazu, wie die CO₂-Neutralität erreicht wird. Und sie kritisiert, dass zur Kompensation der verursachten CO₂-Emissionen unter anderem Emissionsgutschriften aus Waldschutzprojekten in Peru und Indonesien gekauft würden.
Die DUH werde "konsequent gegen alle weiteren Unternehmen vorgehen, die fossile Produkte oder Dienstleistungen mittels ungeeigneter Kompensationsversprechen als klimaneutral bewerben", kündigte Resch an. Industrie und Handel forderte er auf, "die Umwelt- und Klimaauswirkungen ihrer Produkte ehrlich zu verringern, die tatsächlichen Werte zu veröffentlichen, sodass ein Vergleich möglich ist, und auf jegliche Form von Greenwashing zu verzichten".
"Urteil gegen TUI Cruises ist richtungsweisend"
Zum Urteil gegen die Kreuzfahrtrederei sagte Resch: "Das heutige Urteil gegen TUI Cruises ist richtungsweisend für die Überprüfung vieler Werbeaussagen, mit denen Unternehmen damit werben, in einigen Jahren besonders klimafreundlich sein zu wollen, obwohl sie es jetzt bei Weitem nicht sind."
Das Gericht teilte mit, dass in der Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen im Bereich der umweltbezogenen Werbung strenge Anforderungen zu stellen seien. Es bestehe ein "gesteigertes Aufklärungsbedürfnis". Dem sei TUI Cruises mit einem auf der Internetseite unter der Formulierung dargestellten Maßnahmenbündel nicht gerecht geworden.
"Die Grafik unseres Fahrplans zur Dekarbonisierung, die Gegenstand des Verfahrens war, ist bereits seit mehr als einem halben Jahr entsprechend angepasst", teilte TUI Cruises mit. "Unabhängig vom heutigen Urteil werden wir weiterhin konsequent unsere 'Nachhaltigkeitsstrategie 2030' umsetzen und halten an unseren ehrgeizigen Klimazielen weiter fest." Das Unternehmen wolle prüfen, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt werde.
Im April hatte die DUH schon die Lufthansa wegen Greenwashing verklagt. Die Lufthansa schreibt in ihrer Werbung: "Fluggäste der Lufthansa können die CO₂-Emissionen ihrer Flugreise direkt an Bord ausgleichen." DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sprach dabei von einer "dreisten Verbrauchertäuschung" und "Greenwashing".
Deutsche Umwelthilfe Klimaklagen
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