Dienstag, 4. April 2023

Konstanz: ein Antrag zur Änderung der Baumschutzsatzung!

links: gesehen in Wien

Ausgangssituation

Die Konstanzer Baumschutzsatzung stellt ein wichtiges Instrument zur Sicherung unseres wertvollen Baumbestandes dar. Momentan sieht sie vor, dass wenn ein Baum gefällt wird, ein neuer gepflanzt werden muss. Problematisch ist: bis der neue Baum die ökologische Wertigkeit seines Vorgängers erreicht hat vergehen Jahre, zum Teil gar Jahrzehnte.

Idee

Ein adäquaterer Ersatz wäre unserer Ansicht nach, bei der Ersatzpflanzung den jeweiligen Stammumfang des gefällten Baumes und des neuen Baumes zu berücksichtigen. Wird zum Beispiel ein Baum mit dem Stammumfang von 80 cm gefällt, müssen so mehrere Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 18-20cm gepflanzt werden, bis der Stammumfang des gefällten Baumes erreicht wurde.

Antrag

Aus diesem Grund hat das JFK (Junges Forum Konstanz)  am 4. Februar 2023 folgenden Antrag gestellt:  

Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumschutzsatzung dahingehend zu überarbeiten, dass pro gefälltem Baum nicht nur einer nachgepflanzt werden muss, sondern so viele Bäume (Stammumfang mindestens 18-20cm) bis der Stammumfang des gefällten Baumes erreicht wurde. 

Als Vorbild kann hier der Bebauungsplan Bücklestraße-Süd herangezogen werden. In den planrechtlichen Festsetzungen (Kapitel Grünflächen, Pflanzgebote) ist als Umgang mit abgängigen Bäumen folgendes festgesetzt: “Abgängige Gehölze sind durch ein oder mehrere Nachpflanzungen entsprechend den Artenlisten zu ersetzen, die in Summe dem Stammumfang des abgängigen Gehölzes entsprechen.” Kann eine Pflanzung dieser Anzahl an Bäume nicht nachhaltig auf dem eigenen Grundstück sichergestellt werden, so hat die Person die Anschaffungskosten der restlichen Bäume zu tragen, die dann durch die TBK im öffentlichen Raum gepflanzt werden können.

Weitere Entwicklung

Die Verwaltung wurde nun beauftragt, den Antrag des JFK zu prüfen und dem Gemeinderat das Ergebnis bis Ende 2024 vorzulegen. 

Den Änderungsantrag der FGL mit weiteren Anpassungen der Baumschutzsatzung, die den Ausschluss von kleinen Grundstücken fordert, unterstützt das JFK. Auch Baumarten wie Pappeln, Weiden und Birken sollen als Ersatz für gefällte Bäume gepflanzt werden können. 

Eine offene Frage bleibt das Thema Ablösezahlung: Was ist ein angemessener Wert für einen Baum? Dieses Thema muss weiter behandelt werden.

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