Montag, 7. Juni 2021

Die Helden von morgen

Ziviler Ungehorsam bei Klimaprotesten
aus der TAZ  hier zum ganz lesen, hier Auszüge (in blau)

Ziviler Ungehorsam ist en vogue in der Klimaschutzbewegung. Schü­le­r*in­nen von Fridays for Future (FFF) schwänzten monatelang freitags die Schule (und würden es wohl noch tun, wenn Corona nicht wäre), Ak­ti­vis­t*in­nen von Ende Gelände (EG) besetzen Braunkohletagebaue und gefährdete Wälder, Re­bel­l*in­nen von Extinction Rebellion (XR) blockieren Straßen, kleben sich an Partei- und Konzernzen­tralen. Mit der angekündigten „Massenblockade“ auf der A100 durch Sand im Getriebe (SiG) am Samstag kommt ein neuer Zielort für Proteste hinzu: Autobahnbaustellen.

Dass immer mehr unbescholtene Bür­ge­r*in­nen es wagen, die Schwelle des erlaubten Protests zu übertreten und den Konflikt mit dem Gesetz suchen, hat zwei Gründe. 
Da ist zum einen die Bedrohung durch die Klimakrise, die existenzielle Angst vor einer globalen Vernichtung von Leben und Lebensräumen, die aus Sicht der Ak­ti­vis­t*in­nen sofortiges Handeln erfordert. „Wir sind mitten drin in der Klimakatastrophe, dies ist die letzte Chance etwas zu ändern“, sagt Lou Winters, Sprecherin der Berliner Gruppe von SiG.

Hinzu kommt der Frust, dass legale Protestformen nichts geändert haben. „Die Politik versagt, handelt nur im Interesse von Konzernen. Darum müssen wir mit unseren Körpern dafür sorgen, dass etwas passiert“, glaubt Winters. Ähnlich sieht es Tino Pfaff, Sprecher von XR: „Seit 40 Jahren reden wir über die Bedrohungen durch die Klimakrise. Menschen demonstrieren, schreiben Petitionen – nichts hat gewirkt.“ Darum müsse man mit „symbolischen Aktionen“ wie Straßenblockaden „größtmögliche Aufmerksamkeit für das Thema erzielen“.......


Und das ist auch für die "Ravensburger Vorverurteilungs-Gemeinschaft" ganz interessant:

Zentral ist die Gewaltfrage in der juristischen Auseinandersetzung. Wie Celikates erklärt, kann laut Bundesgerichtshof und BVerfG schon eine Straßenblockade „Nötigung mit Gewalt“ sein. Dagegen stehe allerdings das Recht auf Versammlungsfreiheit, „so dass Richter und Staatsanwälte diesen Weg nicht gehen müssen.“

Tatsächlich sind Verurteilungen wegen Nötigung nach Straßenblockaden eher selten, so die Erfahrung von Lukas Theune. ..... Meist habe es Anklagen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegeben, sagt er; dies aber nur für Aktivist*innen, die sich angekettet hatten, etwa an Fahrzeuge – nicht für diejenigen, „die nur auf der Straße saßen“. Die meisten dieser Verfahren seien wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. „Manche Richter haben auch gesagt, sie würden es honorieren, dass sich junge Leute dafür einsetzen, dass es den Planeten noch eine Weile gibt.“


Aber auch eine Warnung an die Aktivisten:

Celikates warnt ebenfalls vor der Illusion, dass die Adressaten von Klimaprotesten nicht alles unternehmen würden, um die Bewegung zu kriminalisieren. „Die Konzerne haben enorme Druckmittel und Ressourcen. Auch Teile der Politik werden alles versuchen, um deren Interessen zu verteidigen.“ So stünden die Be­set­ze­r*in­nen von Ende Gelände ja schon als „Linksradikale“ im Verfassungsschutzbericht.

Gut möglich also, dass es der Klimabewegung so ergeht wie früheren Bewegungen des zivilen Ungehorsams. Oft war es nämlich so, sagt Celikates: „Zu ihrer Zeit wurden sie als Terroristen bezeichnet. Für uns heute sind sie Helden.“


:Für viele Klimaak­ti­vis­t*in­nen ist ziviler Ungehorsam notwendig, ihre Kriminalisierung nehmen sie in Kauf. Die Geschichte könnte ihnen Recht geben.

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