Montag, 20. Dezember 2021

Vorbildliche Regionalplanung in der Vulkaneifel

Die Planungsgemeinschaft Trier hat gestern in der Sitzung der Regionalversammlung den im Kreisausschuss des Landkreises Vulkaneifel am 29. November verabschiedeten Teilplanentwurf zur zukünftigen „Rohstoffsicherung“ mit überwältigender Mehrheit übernommen. Damit machen alle politischen Mitglieder - bei Stimmenthaltung lediglich des AFD-Mitglieds - den Weg frei für einen neuen Umgang bei zukünftigen Genehmigungen zum Abbau der Rohstoffe in der Vulkaneifel. Die Gegenstimme des Interessenvertreters der Abbauindustrie ist selbstverständlich, nicht jedoch die Ablehnung der anderen 3 Vertreter der IHK, HWK und LWK, die schließlich auch die von einem ungeordneten Abbau betroffenen Interessen in den Bereichen Tourismus, Wasserwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft vertreten. Der Vertreter der Naturschutzverbände hat zugestimmt und seine Forderungen für das folgende Planverfahren zu Protokoll gegeben.

Was den Vorgängern als Landrat in den letzten 10 Jahren nicht gelungen ist, hat Julia Gieseking schon im ersten Jahr als Landrätin im Landkreis Vulkaneifel für ihren Landkreis und die Bevölkerung erreicht: die Kreispolitik setzt sich bei der gesamten Planungsgemeinschaft in der Region Trier damit durch, dass der Schutz der in Mitteleuropa einmaligen Vulkanlandschaft in Zukunft vor den Interessen der Abbauindustrie steht. Geplante Vorranggebiete mit einem grundsätzlichen Anspruch auf Abbaugenehmigung entfallen für alle Gruben und Steinbrüche im „Erholungs- und Erlebnisraum mit landesweiter Bedeutung“ entsprechend einer Vorgabe des Landesentwicklungsprogramms LEP-IV. Die vom Ministerium des Innern und für Sport (MdIS) auf Betreiben einiger Landkreisvertreter dennoch geforderte „Rohstoffsicherung“ nach einem Zwischenergebnis vom April 2019 wird über geplante Vorbehaltsgebiete zur Abwehr von anderen Raumnutzungen beibehalten. Neu in der Regionalplanung ist aber der für die Vulkaneifel erstmalig beschlossene Vorrang für den Schutz der gesamten Erholungslandschaft im Landkreis, der bisher erst im späteren Genehmigungsverfahren für kleine Teilgebiete eine Rolle spielte und dann zu heute vielfach rechtswidrigen Abbaugenehmigungen führte. 

Lediglich 3 kleinere vulkanische Abbaugebiete liegen außerhalb der neuen Landschaftsschutzkulisse. Bisher nicht gelöst ist die geplante Konzentration der zukünftigen Rohstoffgewinnung südlich von Hillesheim, da nur eine kleinere Teilfläche vom geplanten Vorrang für den Landschaftsschutz mit Ausschlusswirkung für den Abbau betroffen ist. Im weiteren Verfahren sind auch die angemeldeten Interessensflächen zur Nutzung der Kalk/Dolomitvorkommen im Nordostteil des Landkreises außerhalb der Erholungslandschaft noch kritisch zu überprüfen.

Mit dem fast einstimmigen Beschluss der Planungsgemeinschaft vom 15. Dezember 2021 wird die Auffassung widerlegt, dass bei komplexen Planungsverfahren der Bürgerwille und die kommunalen Interessen keine Rolle spielen. Im Landkreis Vulkaneifel führt jetzt nach über 10 Jahren Bürgerprotest gegen eine völlig überzogene Ausbeutung der Landschaft der politische Wille der Kreispolitik zu einer besseren und nachhaltigeren Lösung. Voraussetzung dafür waren viele Aktionen und persönliche Gespräche der Interessengemeinschaft (IG) Eifelvulkane und der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände (unter anderem BUND, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, Eifelverein, Landesjagdverband, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und teilweise Nabu-Daun) mit Verantwortlichen für die Kreispolitik. An dieser Stelle dafür mein herzlicher Dank für die Unterstützung in meiner Funktion als Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände in der Planungsgemeinschaft Trier.

Daun, den 16.12.2021

Hartmut Schmidt

Zu meiner Person:  Mein Studium der Geodäsie mit Schwerpunkt Raumordnung  und mein Berufsleben als Leiter von staatlichen Behörden für Landentwicklung und Bodenordnung haben einer Bürgergruppe (im Internet unter „IG Eifelvulkane“) bei der Zusammenarbeit mit der Kreispolitik geholfen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen