Freitag, 17. Dezember 2021

Überlingen: Naturschützer fordern Untersuchungen

Südkurier   hier  VON HANSPETER WALTER UEBERLINGEN.REDAKTION@SUEDKURIER.DE

 In einem gemeinsamen Vorstoß kritisieren der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund (Nabu) die aktuellen Pläne der Stadt Überlingen für eine Randbebauung des Rauensteinparks. In der vorliegenden Form beruücksichtigen die Baupläne aus Sicht der Verbände weder die Belange des Klima- noch des Artenschutzes in ausreichendem Maß. Dies betonen Vertreter des Naturschutzes im Gespräch und in einer siebenseitigen Stellungnahme, die sie jetzt an alle Fraktionen des Gemeinderats und an das Bauamt gerichtet haben. Unterdessen sammelt eine Bürgerinitiative weiter Unterschriften für einen Erhalt des Parks in Gänze.

„Seit Start der Bauplanungen 2015 haben sich die Auswirkungen des Klimawandels und der Artenschwund nochmals deutlich verschaärft“, betont Hartmut Walter, Vorsitzender des Nabu Überlingen. „Angesichts des heutigen Wissens darüber dürfte eine wertvolle Fläche wie die am Rauensteinpark mit gutem Gewissen gar nicht mehr in eine Bauplanung einbezogen werden.“ Auch ein von der Stadt beauftragtes Relevanzgutachten der Firma Seeconcept habe bereits Anhaltspunkte für erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tier und Pflanze durch Bauten im Plangebiet südlich der Rauensteinstraße festgestellt.

„Nicht ausreichend geprüft“

Im Relevanzgutachten sei festgehalten, „dass das Gebiet infolge eines alten Gehölzbestandes für Tiere und Pflanzen eine mittlere bis hohe Bedeutung hat.“ In diesem Fall schließe das Baugesetz das von der Stadt verfolgte vereinfachte Verfahren nach Paragraf 13a aus und schreibe die Beteiligung der Umweltverbände und ein artenschutzrechtliches Gutachten vor – also ein erweitertes Verfahren. Nabu und BUND fordern daher in ihrem Papier ein Vorgehen, „das den Schutzgütern Landschaft, Wasser, Klima und Artenvielfalt im Rauensteinpark gerecht wird“. Die Verbände glauben als ein wesentliches Manko im bisherigen Verfahren identifiziert zu haben, „dass das Artenspektrum inklusive potenziell gefährdeter Vogel- und Fledermausarten auf dem Bauareal nicht ausreichend geprüft und erfasst wurde“. 

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