Claus Raach hat sich (neben Hans Steitz aus dem Regionalgremium hier und hier) intensiv mit dem sperrigen Thema befasst. Er hat seine Auswertung schriftlich festgehalten und weitergegeben, damit auch Andere damit arbeiten können.
Kurzversion
Nachfolgend werden die verschiedenen vom RVBO verwendeten Werte für die Bruttomindestwohndichtewert sowie Wohnbauflächen-Bedarfe aufgelistet und miteinander verglichen:
Vergleichstabelle
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LK Sigmaringen |
Bodenseekreis |
LK Ravensburg |
Regionalverband |
RVBO-Präsent.: Dichte |
129
EW/ha |
104
EW/ha |
76
EW/ha |
91 EW/ha |
RVBO-Präsent.: |
110
ha |
209
ha |
461
ha |
780 ha |
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Vergleich mit |
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1.Entwurf: Dichte |
71
EW/ha |
72
EW/ha |
58
EW/ha |
64 EW/ha |
1.Entwurf: |
200
ha |
300
ha |
600
ha |
1.100 ha |
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Vergleich mit |
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2.Entwurf: Dichte |
45
EW/ha |
46
EW/ha |
32
EW/ha |
38 EW/ha |
2.Entwurf: |
182
ha |
242
ha |
588
ha |
1.000 ha |
In Worten zusammengefasst zeigt diese Vergleichstabelle auf, dass der RVBO über 10 Jahre nach Fortschreibungsbeschluss, nicht nur mit der „Plausibilitätsprüfung“ des WM, sondern auch bedenkenlos und vollumfänglich mit den Daten/Prognosen des StaLa BW arbeitete, sie jedoch für den 1. und 2. Entwurf bislang offiziell ablehnte, um mit unbegründeten, nicht nachvollziehbaren Behauptungen deutlich überhöhte Bedarfe generieren zu können.
So wurde vom RVBO 10 Jahre lang
noch mit relativ hohen Bruttomindest-
Wohndichtewerten für das gesamte Planungsgebiet von 91EW/ha gearbeitet, die dann im 1.Entwurf bereits auf 64 EW/ha und um schließlich im aktuellen 2.Entwurf auf nur noch 38 EW/ha zu
sinken!
Auch oder gerade dieser Punkt belegt sehr deutlich, dass keine „Verschärfung“, sondern eine „Aufweichung“ der Flächeninanspruchnahme im Laufe des Verfahrens vorliegt.
Für den 1.Entwurf der 1.Anhörung verschlechterte der RVBO nämlich die Flächeninanspruchnahme dahingehend, dass er selbst angeblich empirisch ermittelte Bedarfe von 1.100 Hektar „aus dem Hut zauberte“ und dadurch sich die Dichtewerte für den gesamten RVBO auf 64EW/ha förmlich „absagte“, was einer Verschlechterung um sage und schreibe 30% bedeutete!
Dementsprechend sank die „mittlere Dichte“ von einer „dichteren Reihenhaus-Siedlungsstruktur“ gemäß eigener Präsentation des RVBO auf „Doppelhaus-Siedlung“ gemäß 1.Entwurf im Jahr 2019 und schließlich im aktuellen 2.Entwurf 2021 auf „überdurchschnittlich große Baugrundstücke aufweisende freistehende Einfamilienhaus-Siedlung“ mit nur noch 38EW/ha!
Gleichzeitig stieg der vom RVBO selbst ermittelte Gesamtbedarf an Wohnbauflächen im Jahr 2017 von 780 Hektar um über 40% auf 1.100 Hektar , um dann für den 2.Entwurf in 2020 um etwas auf 1.000 Hektar wieder zu fallen, d.h. nur um 9%, obwohl aufgrund der Änderung des Basisjahres von 2014 auf 2017 der Bevölkerungszuwachs sich um 28% verringerte!
Mit der Dichte, die der RVBO anfangs selbst für seine eigenen Berechnungen verwendete (vgl. RVBO-Präsentation mit Basisjahr 2014) würde sich an Stelle der derzeitig ausgewiesenen 1.000 Hektar als relativer Wohnbauflächenbedarf eine Reduktion auf 557 Hektar (Basisjahr 2017) und bei plausiblem Basisjahr 2020 sogar auf 419 Hektar reduzieren, d.h. Reduktion gegenüber der derzeitigen Planung des RVBO um 58%!
So verschlechterte sich in jeder
Planungsstufe des RVBO von der „Präsentation 2017“ zum „Entwurf 2019“ und auch
vom „Entwurf 2019“ zum „Entwurf 2020“ in Bezug auf den gesetzlich
vorgeschriebenen sparsamen Umgang mit Grund und Boden.
Es gibt auch eine Langversion dazu hier
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