Eilmeldung aus der FAZ hier
Verfassungsgericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht weit genug
Das Bundes-Klimaschutzgesetz
greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher
Richter verpflichteten den Gesetzgeber am Donnerstag, bis Ende kommenden
Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach
2030 näher zu regeln.
Im Spiegel hier wird etwas ausführlicher berichtet:
Deutsches Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig
»Fridays for Future« und andere Klimaschützer hatten gegen das Klimaschutzgesetz geklagt – es geht ihnen nicht weit genug. Nun hat Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde teilweise recht gegeben: Die Regierung muss nachbessern.
und die Süddeutsche Zeitung schreibt hier:
Warum der Klimaschutz-Beschluss ein Sensationserfolg für die Kläger ist
Erstmals verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu, beim Klimaschutz rechtzeitig Vorsorge zu treffen - und zwar auch für die Zeit nach 2030.
Der Schlüssel zum Erfolg der Klimaschützer liegt letztlich in einer Norm, die 1994 ins Grundgesetz gekommen war, unter der Regierung Kohl. "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen", so beginnt dieser Artikel 20a. In der Entscheidung heißt es dazu: "Artikel 20a ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die besonders betroffenen künftigen Generationen binden soll."
.... Das Gericht rügt, dass das Problem auf die Zukunft verschoben worden ist, indem im Klimaschutzgesetz nur steht: Wie es mit der Reduzierung der Treibhausgase nach 2030 weitergeht, soll 2025 in einer Verordnung geregelt werden. Das ist zu wenig, findet Karlsruhe.
Warum der Klimaschutz-Beschluss ein Sensationserfolg für die Kläger ist
Erstmals verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu, beim Klimaschutz rechtzeitig Vorsorge zu treffen - und zwar auch für die Zeit nach 2030.
Der Schlüssel zum Erfolg der Klimaschützer liegt letztlich in einer Norm, die 1994 ins Grundgesetz gekommen war, unter der Regierung Kohl. "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen", so beginnt dieser Artikel 20a. In der Entscheidung heißt es dazu: "Artikel 20a ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die besonders betroffenen künftigen Generationen binden soll."
.... Das Gericht rügt, dass das Problem auf die Zukunft verschoben worden ist, indem im Klimaschutzgesetz nur steht: Wie es mit der Reduzierung der Treibhausgase nach 2030 weitergeht, soll 2025 in einer Verordnung geregelt werden. Das ist zu wenig, findet Karlsruhe.
Und noch eine etwas skurrilere Klimameldung auf NTV: hier
Neue Rolle für Geheimdienst Britischer / MI6 nimmt Klimasünder ins Visier
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