Ein neuer Artikel in der Schwäbischen, hier für Abonennten
hier sind Auszüge davon:
"Sie sind gekommen, um zu bleiben, weil sie wollen, dass der „Alti“ bleibt. „Alti“, so nennen sie „ihren“ Altdorfer Wald, für den sie kämpfen wollen. Zuerst standen zwei Baumhäuser in dem Waldstück in der Nähe des Vogter Teilorts Grund. Mittlerweile ist dort ein richtiges Baumhausdorf herangewachsen. Mehr als 15 Baumhäuser sind entstanden, in denen Klimaaktivisten wohnen. Und es befinden sich zahlreiche weitere im Bau. Auch Zelte sind aufgeschlagen. Bis zu 50 Menschen halten sich in dem Wald auf. Sie kommen aus ganz Deutschland und sogar aus Europa......
„Uns alle eint, dass wir uns gegen den geplanten Kiesabbau hier stellen und uns für den Erhalt des Waldes einsetzen“, sagt Samuel Bosch. Der 18-Jährige ist Ende Februar mit einer kleinen Gruppe in das Waldstück gezogen, wo nach Plänen des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben eine elf Hektar große Kiesgrube entstehen soll. Der dortige Wald gehört dem Land Baden-Württemberg und wurde an das Kiesabbau-Unternehmen „Meichle und Mohr“ verpachtet.
Beim Gespräch mit den jungen Menschen, bei denen die meisten um die 20 Jahre alt sind, stellt sich schnell heraus, dass sie sich eine andere Gesellschaft wünschen und ein alternatives Leben ohne hierarchische Strukturen suchen. Man ernährt sich vegan und spricht gegendert. ....
........Ohne Internet und die Unterstützung von Spendern ist das Baumhausdorf nicht zu denken. Anwohner aus Vogt und Wolfegg oder auch aus dem Schussental versorgen die Aktivisten mit Wasser, Essen, Brettern für die Baumhäuser, Strom und WLAN-Hotspots, damit die Schüler und Studenten Fernstudium und Fernunterricht nachgehen können.
Die Protestform Waldbesetzung ist in Europa weitverbreitet, was sie aber nicht legal macht. „Es handelt sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten. Forst BW hat keinerlei Genehmigung für die Aktion ausgesprochen“, sagt Bernhard Dingler, der zuständige Forstbezirksleiter von Forst BW. Man sorge sich um die Sicherheit. Feuer im Wald sei auch dann nicht erlaubt, wenn ein Feuerlöscher dastehe. „Das alles ist nicht Teil des Betretungsrechts des Waldes“, so Dingler........"
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