Pressemitteilung des Ravensburger Klimacamps am 13. April 2021
Klimagerechtigkeitsaktivist*innen leisten ehrenamtlich Transparenzarbeit für Regionalverband
Vor knapp zwei Monaten (am 20.2.2021) verteilten etwa 40 Klimagerechtigkeitsaktivist*innen einen satirischen Rundbrief an zahlreiche Haushalte in der Region Bodensee-Oberschwaben (die Schwäbische berichtete ). Der Rundbrief klärte über einige Inhalte des aktuellen Regionalplanentwurfs auf und war dem Erscheinungsbild nach wie ein Brief des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben verfasst, derjenigen Einrichtung, die den Regionalplan verantwortet.
„Mit der Aktion halfen wir ehrenamtlich dem Regionalverband, das demokratische Transparenzideal hochzuhalten“, so Klimacamper Kim Schulz (24). „Denn inhaltlich sind all unsere Aussagen über den Regionalplanentwurf absolut richtig: das größte Straßenneubauprojekt der letzten Jahrzehnte auf den Weg zu bringen, wertvolle Wälder zu roden und Flächen zu versiegeln – das hat der RVBO allen ernstes vor! Es ist lediglich das erste Mal, dass unter dem Logo des RVBO der Entwurf verständlich erklärt und so als Klimahöllenplan entlarvt wird.“ Auch knapp zwei Monate nach der Aktion gab der RVBO noch nicht an, welche Punkte des Informationsschreibens inhaltlich falsch seien; gegenüber der Schwäbischen gab Verbandsdirektor Wilfried Franke nur an, dass „wesentliche Aussagen“ falsch seien, ohne Details zu nennen.
„Dabei hat der Regionalverband ein gewaltiges Demokratieproblem“, ergänzt Kollegin Johanna Wenz (17). In der Verbandsversammlung sind fast ausschließlich Bürgermeister und Altbürgermeister von CDU und FWV vertreten. „Die Grünen haben kaum Sitze – obwohl sie in den Gemeinderäten starke Kräfte sind. Auch andere Parteien sind kaum vertreten. Unter den 56 Mitgliedern sind nur sieben Frauen. Wir bezweifeln die demokratische Legitimation des RVBO.“
Passant*innen, die die Aktivist*innen in den Folgetagen wegen des Rundschreibens ansprachen, zeigten sich erschüttert über das Ausmaß der Klima- und Umweltzerstörung, die der RVBO plant. „Ich ging nicht davon aus, dass der RVBO die Zukunft der Jugendlichen so geringschätzt“, kommentierte eine Anwohnerin.
Hinweis
Der Aktion ging eine sorgfältige juristische Beratung voraus.
Es handelt sich nicht um eine Straftat.
Details: Als „Urkundenfälschung“ werden Fälschungen zur Täuschung im Rechtsverkehr bestraft. Wenn wir mit Regionalverband unterzeichnen, ist das natürlich eine Fälschung. Aber die ist nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr. Täuschung im Rechtsverkehr wäre zum Beispiel, wenn man einen Vertrag fälscht, um sich irgendeinen Vorteil zu verschaffen, oder wenn man einen Führerschein fälscht, um der Polizei vorzutäuschen, man hätte eine Fahrerlaubnis.
Was wir machen ist eine politische Fälschung. Das ist nicht strafbar.
Im Übrigen ist jede einzelne unserer Aussagen über den Regionalplanentwurf wahr.
Ein Betrug kann es nicht sein, weil es nicht um einen Vermögensvorteil geht.
Eine Amtsanmaßung nach § 132 StGB ist es nicht, weil wir damit kein öffentliches Amt ausüben und keine Handlung vornehmen, die nur ein Amtsträger ausüben darf.
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