Die
Architektenkammer Baden-Württemberg sieht sich in ihrer kritischen
Haltung gegenüber beschleunigten Verfahren bei Ausweisung von
Neubaugebieten bestätigt. „In der Diskussion um die Verlängerung des
Paragrafen 13b Baugesetzbuch hatte die AKBW im Verbund mit verschiedenen
Verbänden davor gewarnt, Bebauungspläne ohne Umweltbericht zu
ermöglichen“, so AKBW-Präsident Markus Müller.
Er begrüße deshalb
das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das so genannte
beschleunigte Genehmigungsverfahren für kleine Neubaugebiete ohne
Umweltprüfung als nicht vereinbar mit EU-Recht einstufte.
Baden-Württemberg werde von dem Urteil besonders betroffen sein, so
Müller. Vor allem Kommunen im ländlichen Raum hatten den Paragrafen 13b
zur Ausweisung kleiner Wohnbaugebiete besonders intensiv genutzt. Von
dem Urteil sind nun auch Bebauungspläne betroffen, die auf Basis und im
Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Regelung aufgestellt wurden.
Wenn
überhaupt neue Flächen im Randbereich zur Bebauung ausgewiesen würden,
müssten sie zukunftsfähig sein, so der Kammerpräsident. Die Kosten für
Erschließung und Infrastruktur stünden jedoch in vielen Fällen in keinem
Verhältnis zum gesellschaftlichen, umweltbezogenen und nicht zuletzt
baukulturellen Mehrwert. „Zukunftsfähiger sind Maßnahmen zur
innerörtlichen Verdichtung oder Strategien zur Umnutzung und
Ertüchtigung bestehender, längst erschlossener Wohnbausiedlungen“, so
Müller. „Auch wenn es für kleine und mittelgroße Gemeinden
anstrengender sein mag, die bauliche Substanz attraktiv zu halten:
Flächenverschwendung aus kurzfristigem Kalkül darf es nicht mehr geben.“
Die Architektenkammer Baden-Württemberg biete auch im Verbund mit
Landesprogrammen zahlreiche Hilfestellungen wie Ortsentwicklungsbeiräte
an, die Kommunen nutzen könnten.
Hintergrund: 2021 hatte der
Bundestag die Gültigkeit des §13b mit einigen Modifizierungen
verlängert. Auf Grundlage des 13b Baugesetzbuch durften weiterhin im
beschleunigten Verfahren kleine Freiflächen außerhalb der
Siedlungsfläche einer Gemeinde von weniger als 10.000 Quadratmetern ohne
Umweltprüfung überplant werden. Flächenverbrauch ohne Umweltprüfung und
eine entsprechende Ausweisung von Kompensationsflächen sei unvereinbar
mit europäischem Recht, sagten die höchsten deutschen
Verwaltungsrichter.
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