Donnerstag, 7. September 2023

Weg für Kiesabbau im Altdorfer Wald ist frei

Heute war ein schlechter Tag für den Alti, denn heute genehmigte das Ministerium den Entwurf für den Klimahöllenplan. 

Manche konservative Politiker*innen nennen ihn auch "Regionalplan", obwohl er hauptsächlich Vorhaben gegen die Region und gegen Natur und Klima enthält: Teilrodung des Alti, Neuversiegelung von Flächen gigantischen Ausmaßes, größtes Straßennaubauprojekt der letzten Jahrzehnte.

Wir stellen uns natürlich weiterhin gegen diesen Wachtums-besessenen Zerstörungswahn von Politik und Industrie in den Weg und rufen alle dazu auf, auch etwas zu tun.



Schwäbische Zeitung hier Von Paul Martin  6.9.23

Neue Kiesgruben werden möglich, vier Industrieund Gewerbegebiete noch nicht

Nach mehr als zwei Jahren wurde der neue Regionalplan für Bodensee-Oberschwaben genehmigt

Mehr als zwei Jahre sind vergangen, seit die Regionalversammlung der Region Bodensee-Oberschwaben den neuen Regionalplan für die Kreise Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis beschlossen hat. Am Mittwoch wurde der Plan nun vom Ministerium für Landesentwicklung in Stuttgart genehmigt. Damit ist nun auch auf umstrittenen Flächen im Altdorfer Wald Kiesabbau grundsätzlich möglich. ....

Im Rahmen einer umfangreichen rechtlichen Prüfung ist das Ministerium nun zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung der Gesamtfortschreibung unter Herausnahme einzelner Gebietsfestlegungen erteilt werden kann. „Unsere Aufgabe war es, eine Rechtsprüfung des Plans vorzunehmen. Zu eigenen planerischen Erwägungen und Entscheidungen sind wir nicht befugt“, so die Ministerin.

In der Mitteilung heißt es weiter: „Die Rechtsprüfung war aufwendig - nicht nur wegen der Vielzahl der zu behandelnden Themen und Eingaben, sondern auch deshalb, weil in sie die Entscheidung über einen Zielabweichungsantrag des Regionalverbandes zu vier Schwerpunkten für Industrie- und Gewerbe (IGD) einzubinden war.“ Zielabweichung bedeutet: Die Kommunen wollten Gewerbegebiete in Bereichen ermöglichen, in denen der übergeordnete Landesentwicklungsplan das nicht vorsieht. Zum Beispiel, weil sie zu weit von bestehenden Siedlungen entfernt, sprichwörtlich auf der „grünen Wiese“ liegen......

„Auf diese Entscheidung haben wir lange gewartet. Wir sind froh, dass nun verlässliche Rahmenbedingungen vorliegen und in Kürze auch Rechtssicherheit besteht, sobald die Verbandsversammlung den Beitrittsbeschluss gefasst hat. Damit findet das über acht Jahre währende Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans seinen Abschluss“, wird der Regionalverbandsvorsitzende Thomas Kugler in einer Mitteilung zitiert.

Überrascht zeigt sich der Regionalverband über die Nichtgenehmigung der Anträge auf Zielabweichung für vier geplante Schwerpunkte für Industrie- und Gewerbe bei Kißlegg, Friedrichshafen, Leutkirch und Pfullendorf. Dazu sagt Verbandsdirektor Wolfgang Heine: „Wir bedauern diese Entscheidung. Die vier Standorte sind notwendig, um den Gewerbeflächenbedarf in der Region sicherzustellen.“

Die Überraschung ist deswegen groß, weil es im Vorfeld anderslautende Absprachen mit den Behörden gab. Denn, so Heine: „Mit Ministerium und Regierungspräsidium war im Zuge des Anhörungsverfahrens abgestimmt, diese zum Teil kommunal angedachten Standorte zunächst auf regionaler Ebene zu sichern, sie in unser Gewerbeflächenkonzept zu integrieren und im Zuge dessen auch die Frage der Anbindung zu klären.“ Für den Regionalverband sei es schlicht „nicht nachvollziehbar“, dass eine Entscheidung auf Regionalplan-Ebene nun abgelehnt wurde und die Verfahren so auf die kommunale Ebene zurückverwiesen werden.

Nun muss sich die Verbandsversammlung des Regionalverbands - sie setzt sich aus Entsandten der drei Kreistage zusammen - noch über einen sogenannte Beitrittsbeschluss anschließen. Erst dann kann Rechtssicherheit bestehen. Der Termin für diesen Beschluss steht noch nicht fest, sagt Verbandsdirektor Wolfgang Heine auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Die nächste Verbandsversammlung finde erst Anfang Dezember statt. „Eventuell laden wir vorher zu einer Sondersitzung ein.“

Dass Ministerium für Landesentwicklung weist außerdem daraufhin, dass gegen den Genehmigungsbescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage erhoben werden kann.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen