Freitag, 8. September 2023

Paragraf 13b trifft umstrittene Baugebiete in Weingarten

 Schwäbische Zeitung hier  05.09.2023,    Stefanie Rebhan

Die Baugebiete Äußere Halde und Köpfinger Straße stehen aufgrund eines Urteils erneut zur Diskussion. Einige Gemeinderäte sind enttäuscht, andere freuen sich.

Die Entscheidung darüber, ob man die Flächen Köpfinger Straße und Trauben-Äußere Halde (Schmetterlingswiese) in Weingarten bebaut, fiel im Gemeinderat sehr knapp für die Bebauung aus. Aufgrund des 13b–Gerichtsurteils müssen die Gemeinderäte über die beiden ohnehin stets umstrittenen Projekte neu beraten — mit noch völlig offenem Ergebnis. Falls überhaupt gebaut wird, wird das noch eine ganze Weile dauern. Die einen im Gemeinderat sind froh darüber, die anderen enttäuscht. Die Stadt ist unglücklich.

Zur Erinnerung: Der Paragraf 13b des Baugesetzbuchs war dafür gedacht, dass Kommunen einfacher und schneller Bauprojekte umsetzen können. Vor allem waren umfangreiche Umweltprüfungen nicht mehr notwendig. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch erklärt, dass genau das unvereinbar mit dem EU–Recht ist. Die unter 13b beschlossenen Bebauungspläne können also als rechtswidrig erklärt werden.

Die Fachämter der Stadt prüfen derzeit

In Weingarten betrifft das die Projekte Köpfinger Straße, wo 26 Wohneinheiten hätten entstehen sollen, und Trauben-Äußere Halde — auch Schmetterlingswiese genannt –, auf der zwischen 130 und 150 Wohneinheiten geplant waren. Bei der Äußeren Halde wurde bislang nur ein Aufstellungsbeschluss (die Bebauung wird planerisch und baurechtlich vorbereitet) gefasst, bei der Köpfinger Straße sind die Entwicklungen schon bis zum Offenlegungsbeschluss (der Entwurf des Bebauungsplanes ist für jeden einseh– und kommentierbar) fortgeschritten.....

Umfassende Verfahren sind teuerer

Markus Brunnbauer, Fraktionschef der CDU, wäre es am liebsten, wenn beide Projekte wie ursprünglich entschieden umgesetzt werden würden...... Er geht davon aus, dass die Umweltschutzorganisation BUND — wie schon in vielen anderen Städten zuvor — klagen würde, sollte die Stadt die Bauprojekte fortführen.

Ihn ärgere, dass solche Entwicklungen oft im Nachhinein kommen, wenn die Kommunen bereits die entsprechende Arbeit erledigt hätten. Brunnbauer: „Durch das Urteil wird sehr viel Wohnraum nicht gebaut oder die Projekte werden stark verzögert“.

Äußere Halde soll fallengelassen werden

Birgit Ewert von der SPD hält das Urteil für „absolut richtig“. Aus naturschutzfachlicher Sicht habe die SPD den Paragrafen 13b schon immer infrage gestellt. Ewert: „Er war ja eigentlich dafür gedacht, schneller bauen zu können, um Flüchtlinge unterbringen zu können. Dann wurde immer mehr konventionelle Bebauung über den Paragrafen abgewickelt“.

Das Projekt Köpfinger Straße (rund 7000 Quadratmeter groß) hält sie für eine gute Sache, denn dort seien im Vorfeld definitiv bereits viele Umweltprüfungen gelaufen. „Das ist eine unkritische Baumaßnahme und ich hoffe, dass sie trotz des Urteils realisiert werden kann“, sagt Ewert. Auf einem anderen Blatt stehe die Schmetterlingswiese mit einer Fläche von 1,7 Hektar. Die SPD plädiert dafür, das Bauvorhaben fallen zu lassen, da sich die Rahmenbedingungen verändert haben. Dafür hatte die Fraktion gemeinsam mit den Grünen bereits im April einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Abstimmung fiel zu Ungunsten der Antragsteller aus.

Das neue Urteil spielt ihnen nun jedoch in die Hände. „Durch die beiden Baugebiete 14 Nothelfer und Martinshöfe entsteht so viel neuer Wohnraum, dass die Bebauung der Äußeren Halde nicht nötig ist“, sagt Birgit Ewert. Ehe die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts nicht da ist, könne jedoch ohnehin niemand handeln. Die Frage sei, ob man die fehlenden Umweltprüfungen bei einem oder beiden Bauvorhaben überhaupt nachschieben könnte....

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