Faktencheck hier Correctiv von Matthias Bau 30. Juni 2023
Online verbreitet sich das Video einer lauten Wärmepumpe, die neu installiert worden sei. So soll Stimmung gegen die Heizsysteme gemacht werden. Doch das Video ist 13 Jahre alt und das Gerät laut dem Hersteller defekt.Behauptung
Ein Video zeige eine neue, lärmende Wärmepumpe im Normalbetrieb.
Aufgestellt von: Twitter-Beitrag Datum: 09.06.2023
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Falscher Kontext. Das Video ist echt, aber 13 Jahre alt. Die Wärmepumpe läuft nicht im Normalbetrieb, sondern ist nach Aussage des Herstellers defekt. Ob sie damals neu war, lässt sich nicht sagen.
Wir haben auf Youtube mit den Schlagworten „Wärmepumpe laut“ nach dem Ursprung der Aufnahme gesucht und sind auf ein Video gestoßen, das genau die Szene zeigt, die auf Twitter zu sehen ist. Das Video wurde bereits vor 13 Jahren hochgeladen. Im Beschreibungstext heißt es: „Eine Dimplex Luftwärmepumpe kann auch sehr laut sein. Demonstrationsvideo vom Nachbarn.“
Wir haben den genannten Hersteller kontaktiert und gefragt, ob das Video tatsächlich eine Dimplex-Wärmepumpe zeigt und wie deren Lautstärke zu erklären ist.
Luca Grasi vom Technischen Kundenservice des Herstellers schrieb: „Es sieht aus wie eine Wärmepumpe von Dimplex.“ Seiner Meinung nach sei sie defekt: „So wie sich das Geräusch anhört, ist es ein Problem mit dem Ventilator. Wenn dieser eine Unwucht hat oder irgendwo schleift, kann es natürlich zu diesen unnormalen, lauten Geräuschen kommen.“ Eigentlich solle das Gerät in zehn Metern Entfernung nur 34 Dezibel laut sein, also leiser als eine normale Unterhaltung.
Wie laut Wärmepumpen sein dürfen, ist gesetzlich geregelt
Der Twitter-Beitrag macht also mit einem kaputten Gerät und dessen erhöhter Lautstärke Front gegen alle Wärmepumpen. Wie laut dürfen die Geräte unter Normalbetrieb aber sein?
Das ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt. Wie die Länder Brandenburg und Bayern schreiben, handelt es sich bei Luftwärmepumpen, wie im Video, um nicht genehmigungspflichtige Anlagen. Die sind nach Paragraph 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes so zu betreiben, dass „schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind“ und „unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß“ beschränkt werden.
Wie aus der TA Lärm hervorgeht, dürfen solche Anlagen in reinen Wohngebieten tagsüber 50 Dezibel laut sein und nachts 35 Dezibel. In urbanen Gebieten, wo es also etwa auch Gewerbebetriebe gibt, sind hingegen am Tag 63 Dezibel und in der Nacht 45 Dezibel erlaubt. Zum Vergleich: Ein Zimmer wird zwischen 20 und 30 Dezibel als ruhig wahrgenommen, eine normale Unterhaltung entspricht 40 bis 60 Dezibel. ....
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