Sonntag, 30. Juli 2023

Update: Post von der Petitionsstelle im Landtag. Der BUND muss sich auf eine Klage vorbereiten


Liebe Mitstreiter*innen für einen zukunftsfähigen Regionalplan Bodensee-Oberschwaben!


Diese Email geht hiermit zunächst an die Vertreter*innen der beteiligten Gruppen und Haupt-Aktive (Orga-Newsletter, etwa 70 Personen), danach in den etwas größeren Newsletter und auf die Petitionsplattform als Nachricht)

 

Der Landtag Baden-Württemberg hat über unsere Petition entschieden, es kam ein Brief vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses,
Thomas Marwein.
Die Entscheidung und Begründung kann man der darin enthaltenen Landtagsdrucksache entnehmen.

Sie endet mit der Beschlußempfehlung: Die Petition wird der Regierung als Material überwiesen.

 

Bitte lest selbst, gerne fasse ich das aus meiner Sicht Wichtigste (teilweise in meinen Worten) zusammen:

 

Es werden die Inhalte der Petition und das Prozedere des Genehmigungsverfahrens zum Regionalplan beschrieben, es habe alles seine Richtigkeit gehabt.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen müsse und könne lediglich das formalrechtliche Vorgehen prüfen, sei jedoch nicht für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf inhaltlicher Ebene zuständig.
"Dem Regionalverband obliegt als Träger der Regionalplanung ... insoweit eine eigenständige Abwägung." "Der Regionalverband sei als eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts Träger der Regionalplanung der Region."

 

In der "rechtlichen Würdigung" (S.1, 2.) heißt es beim Punkt der Flächeninanspruchnahme als Antwort auf unsere Forderung zur Einhaltung des 30ha-Zieles der Bundesregierung: "Bei dem angesprochenen Ziel der Bundesregierung.... handelt es sich um ein unverbindliches Ziel, das nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht auf einzelne Regionen herunter zu brechen ist." (S.2)

 

Beim Punkt "Klimaschutz" heißt es: "... Dabei kommt dem Klimaschutz grundsätzlich kein Vorrang vor den anderen Belangen zu..."  "Bei dem CO2-Minderungsziel handelt es sich um ein allgemeines landesweites Ziel. Ein Herunterbrechen des Ziels auf einzelne Ebenen oder auf die einzelnen Regionen ist rechtlich nicht vorgesehen." Das neue Klimaschutzgesetz vom Februar 2023 sei für den Planentwurf noch nicht verbindlich, die neuen Klimaschutzvorschriften werden allerdings beim Teilregionalplan Erneuerbare Energien einzuhalten sein. Dann wird noch einmal betont: "Nach wie vor gilt, dass ein Herunterbrechen des allgemeinen Treibhausgas-Minderungsziels auf einzelne Regionen rechtlich nicht vorgesehen ist." (S.3)

 

Beim Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe Mittelberg Oberes Donautal soll eine vertiefte Verträglichkeitsprüfung durchgeführt und das Gebiet von der Verbindlicheit ausgenommen werden (S.5). Der Sinn einer Umweltabgabe zur Steuerung des Rohstoffbedarfs wird grundsätzlich in Frage gestellt (S.5).

 

Mich macht das sprachlos.

 

Wie geht es Euch damit? Soll die Regionalplaninitiative aus Eurer Sicht daraufhin noch etwas unternehmen und was?

Der BUND hat ja angekündigt, im Fall einer Genehmigung zu klagen hier, und der Volksantrag Ländle Leben Lassen ist in vollem Gange.

 

Mit besten Grüßen,

Barbara Herzig für die Initiative Zukunftsfähiger Regionalplan Bodensee-Oberschwaben


hier die ganze Antwort zum Herunterladen








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