Für eine Finanzierung des Klimaschutzes muss nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes das Grundgesetz geändert werden. Der Verband rechnet mit Milliardenkosten.
Der Städte- und Gemeindebund fordert, den Schutz vor den Folgen von Extremwetter in die Verfassung aufzunehmen. Angesichts zu erwartender Milliardenkosten müsse die sogenannte Anpassung an den Klimawandel "künftig als echte Gemeinschaftsaufgabe in Art. 91a GG" verankert werden, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Neuen Osnabrücker Zeitung. Damit dürfte dann der Bund den Kommunen Geld für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen.
Artikel 91a des Grundgesetzes regelt solche gemeinschaftlichen Aufgaben, unter anderem gehört derzeit der Küstenschutz dazu. Künftig werden auch die deutschen Landkreise sogenannte Klimaanpassungskonzepte ausarbeiten müssen. Landsberg mahnte, dass es neben realistischen Zielen auch eine "auskömmliche Finanzierung" für die Planung und Umsetzung geben müsse. Und es brauche ein nachhaltiges Aktionsprogramm. "Das ist ein Prozess, der viele Jahre in Anspruch nehmen wird."
"Bund und Länder müssen mehr Verantwortung übernehmen"
Die Bundesregierung hatte am vergangenen Donnerstag den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung in Deutschland geschaffen. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegt, die dann fortlaufend aktualisiert werden soll. Zudem wird die Regierung verpflichtet, regelmäßige Klimarisikoanalysen und Monitoringberichte zu erstellen.
Der Deutsche Städtetag unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, verwies aber auch auf große Investitionen. "Bund und Länder schätzen den Finanzbedarf für Klimaanpassungsmaßnahmen in Ländern und Kommunen bis 2030 auf insgesamt 55 Milliarden Euro und den Personalbedarf für die Umsetzung auf 16.200 Stellen", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. "Mit den bestehenden Förderprogrammen ist es unmöglich, diese nötigen Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Bund und Länder müssen deshalb mehr Verantwortung übernehmen."
...Der Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen muss aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes in die Verfassung. Angesichts zu erwartender Milliardenkosten müsse die sogenannte Anpassung an den Klimawandel künftig als echte Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a des Grundgesetzes verankert werden, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Damit dürfte dann der Bund Ländern und Kommunen Geld für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen....
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen