Donnerstag, 12. Dezember 2024

Jetzt werden wir erleben welche Gesetze aus Prinzip abgelehnt werden - ist das staatstragendes Verhalten?

hier  Artikel von AFP •  11.12.24

Bundeskabinett beschließt Strategie zur Anpassung an den Klimawandel

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel beschlossen. Erstmals würden dafür messbare Ziele und Indikatoren festgelegt, erklärte dazu Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne).

 "Erstmals legen wir messbare Ziele und Indikatoren fest, um künftig die Fortschritte beim Umgang mit Klimafolgen wie zunehmender Hitze und Starkregen transparent zu machen und nachsteuern zu können", erklärte dazu Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Sie sprach von einem "letzten Baustein" für ein Update der Klimaanpassung in Deutschland.

Ziel ist es demnach, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland "klimafest" zu gestalten. Die Strategie benennt dafür 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser. Diese dürften im Zuge des Klimawandels häufiger und heftiger werden, heißt es zur Begründung.

Mit der Vorlage der Strategie setzt die Bundesregierung eine Vorgabe aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz von 2023 um. "Damit schaffen wir den Einstieg in ein dynamisches Klimaanpassungsmanagement", erklärte Lemke. Jetzt gehe es darum, die Strategie entschlossen umzusetzen, damit sie "ihre Wirkung für den Schutz der Menschen in Deutschland und unseren wirtschaftlichen Wohlstand entfalten kann".

Die Strategie soll künftig alle vier Jahre aktualisiert werden. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050. Sie betreffen unterschiedliche Bereiche wie Infrastruktur, Landnutzung, menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz sowie Wassermanagement und Wirtschaft.

Weitere Schritte waren ein Sofortprogramm 2022 und Bund-Länder-Vereinbarungen zur gemeinsamen dauerhaften Finanzierung von Klimaanpassung für Kommunen. Unter den geplanten Maßnahmen sind die stärkere Begrünung von Städten und die Stärkung von Resilienz in der Landwirtschaft.

Bis 2030 sollen auch für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des bundesweiten Klimaanpassungsgesetzes dazu verpflichteten Gemeinden und Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Dies wird vom Bund finanziell sowie durch Beratungsangebote gefördert.


Tagesspiegel hier  11.12.2024

Update  Gewaltschutz, Klimaanpassung, Mietpreisbremse:
Bundesregierung beschließt Bündel von Gesetzentwürfen und Strategien

Mietpreisbremse verlängert, Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz vor Gewalt: Das Kabinett beschließt mehrere Maßnahmen. In die Quere kommen dürfte die fehlende Mehrheit.

Die rot-grüne Bundesregierung hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, für die im Bundestag derzeit aber keine Mehrheit in Sicht ist. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos).
Der Entwurf sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 vor. Das ist ein Jahr länger als unter Wissings Vorgänger Marco Buschmann (FDP) vor dem Bruch der Ampel-Koalition vereinbart.

Die FDP hatte das Vorhaben lange verzögert. SPD und Grüne riefen die Union auf, die Mietpreisbremse noch vor der Wahl zu verlängern. Doch dies gilt als unwahrscheinlich: Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) hatte erst an diesem Mittwoch bekräftigt, dass seine Fraktion das Vorhaben nicht mittragen werde.

Ohne Bundesgesetzgebung dürfen die Länder ihre Regelungen zur Mietpreisbremse nicht über 2025 hinaus verlängern. Dann könnten die Mieten noch deutlicher steigen.
Der ehemalige Justizminister Buschmann hatte sich lange gegen das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben gesperrt. Im Oktober, wenige Wochen vor dem Ausscheiden seiner Partei aus der Ampel-Regierung, legte er dann seinen Referentenentwurf vor. Darin waren auch höhere Anforderungen für die Begründung einer Mietpreisbremse durch die zuständige Landesregierung vorgesehen. In Wissings Entwurf fallen diese Änderungen weg.

Zudem sah Buschmann eine Beibehaltung der bisherigen Regelung vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und auch nicht für Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals vermietet werden.

In Wissings Entwurf wird dies hingegen erweitert: Die Mietpreisbremse soll demnach nicht für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Verbände fordern rasche Verlängerung

Der Deutsche Mieterbund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Gewerkschaftsbund hatten vor wenigen Tagen gemahnt, die Verlängerung der Mietpreisbremse umzusetzen. Sie sei derzeit „das einzige wirksame Instrument zur Begrenzung von Neuvertragsmieten“.

Die FDP lehnt die Regelung grundsätzlich ab. Die Union hatte die Mietpreisbremse in der großen Koalition zusammen mit der SPD zwar eingeführt. CDU-Chef Friedrich Merz lehnt jedoch die Zustimmung zu Gesetzen der Minderheitsregierung ab. Die Unionsfraktion sei „nicht das Ersatzrad an diesem verunglückten Wagen“ der Ampel-Koalition, sagte er Anfang Dezember.

Die Mietpreisbremse „schützt Millionen Menschen in Deutschland vor einer weiteren Explosion der Mietpreise“, erklärte am Mittwoch die Grünen-Abgeordnete Christina-Johanne Schröder. „Wir erwarten von der Union, dass sie die Mieterinnen und Mieter in Deutschland nicht im Stich lässt.“

Kabinett beschließt Gewaltschutzstrategie

Außer der Verlängerung der Mietpreisbremse hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Gewaltschutzstrategie beschlossen. Dabei geht es um die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt. Grundlage ist die internationale Istanbul-Konvention, die von Deutschland 2017 ratifiziert worden war.

Die Strategie enthält auf einzelne Ressorts abgestimmte Ziele im Bereich Gewaltschutz sowie 120 konkrete Maßnahmen, die mit Budgets, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten unterlegt sind. Diese sollen zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt beitragen. Betont wird, dass für die Umsetzung neben dem federführenden Ressort für Familie und Frauen die gesamte Bundesregierung verantwortlich ist.

Ein Kernpunkt der Strategie ist das Gewalthilfegesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Es sieht ab 2030 für Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor. Bis dahin soll das Hilfesystem ausgebaut werden – dazu zählen insbesondere Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen. Wegen der anstehenden Neuwahlen und der fehlenden Mehrheit der Bundesregierung ist die Verabschiedung des Gesetzes aber fraglich.

Weitere Punkte der Gewaltschutzstrategie betreffen die Einrichtung einer Koordinierungsstelle sowie einer Stelle für die Berichterstattung über geschlechtsspezifische Gewalt. Vorgesehen sind auch Regelungen zu einer vertraulichen Spurensicherung bei Gewalttaten sowie zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Tätern.

Zur Begründung der Strategie weist die Regierung darauf hin, dass in Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt wird. Bei jeder vierten Frau ist der Täter ihr aktueller oder ein früherer Partner. Ein großer Teil der Taten spielt sich im häuslichen Raum ab. Von Partnerschaftsgewalt betroffen sind auch Männer, allerdings in deutlich geringerem Maße.

Auch eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel verabschiedete das Kabinett am Mittwoch. „Erstmals legen wir messbare Ziele und Indikatoren fest, um künftig die Fortschritte beim Umgang mit Klimafolgen wie zunehmender Hitze und Starkregen transparent zu machen und nachsteuern zu können“, erklärte dazu Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Sie sprach von einem „letzten Baustein“ für ein Update der Klimaanpassung in Deutschland.

Ziel ist es demnach, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland „klimafest“ zu gestalten. Die Strategie benennt dafür 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser. Diese dürften im Zuge des Klimawandels häufiger und heftiger werden, heißt es zur Begründung.

Mit der Vorlage der Strategie setzt die Bundesregierung eine Vorgabe aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz von 2023 um. „Damit schaffen wir den Einstieg in ein dynamisches Klimaanpassungsmanagement“, erklärte Lemke. Jetzt gehe es darum, die Strategie entschlossen umzusetzen, damit sie „ihre Wirkung für den Schutz der Menschen in Deutschland und unseren wirtschaftlichen Wohlstand entfalten kann“.

Die Strategie soll künftig alle vier Jahre aktualisiert werden. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050. Sie betreffen unterschiedliche Bereiche wie Infrastruktur, Landnutzung, menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz sowie Wassermanagement und Wirtschaft.

Weitere Schritte waren ein Sofortprogramm 2022 und Bund-Länder-Vereinbarungen zur gemeinsamen dauerhaften Finanzierung von Klimaanpassung für Kommunen. Unter den geplanten Maßnahmen sind die stärkere Begrünung von Städten und die Stärkung von Resilienz in der Landwirtschaft.

Bis 2030 sollen auch für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des bundesweiten Klimaanpassungsgesetzes dazu verpflichteten Gemeinden und Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Dies wird vom Bund finanziell sowie durch Beratungsangebote gefördert.

Bundesregierung will Menschenhandel besser bekämpfen

Zu guter Letzt beschloss die Bundesregierung am Mittwoch, Menschenhandel in Deutschland besser zu bekämpfen. Dazu verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch einen Aktionsplan. Dieser listet auf 42 Seiten 126 Maßnahmen gegen Menschenhandel auf – manche davon laufen bereits, andere sind erst geplant. Aufgeführt werden unter anderem Informationskampagnen und Schulungen, aber auch Projekte und Kooperationen der Ermittlungsbehörden. Federführend waren bei dem Plan Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne).

Das Konzept bezieht sich auf alle Formen des Menschenhandels wie sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung oder Menschenhandel zur Organentnahme. Einen Fokus legt das Dokument auf den Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie Frauen in prekären Lebenslagen, Kinder und Jugendliche.

Zudem soll die Datengrundlage zu Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert werden, um so auch die Maßnahmen verbessern zu können. Denn das Dunkelfeld sei „Schätzungen zufolge hoch“, heißt es im Aktionsplan.

Bereits im Koalitionsvertrag des mittlerweile zerbrochenen Ampel-Bündnisses hatte sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, bei dem Thema Fortschritte zu erzielen. „Den Kampf gegen Menschenhandel intensivieren wir“, hieß es darin. (AFP, Reuters)

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