Schwäbische Zeitung hier Philipp Richter
Die Fortschreibung des heiß diskutierten Regionalplans für die Region Bodensee-Oberschwaben liegt zur Genehmigung bei der Landesregierung in Stuttgart. In den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis gab es teils heftigen Widerstand gegen die Entwürfe des Regionalplans. Diejenigen, die darauf hoffen, dass sich nach der Prüfung in Stuttgart inhaltliche Änderungen ergeben könnten, werden jedoch sehr wahrscheinlich enttäuscht werden.
Einen solchen Widerstand und Proteste gegen die Fortschreibung eines Regionalplans wie im vergangenen Jahr hat es in der Region noch nicht gegeben.
Vor allem Naturschützer, Klimaaktivisten und die Gegner der umstrittenen Kiesgrube in der Nähe des Vogter Teilorts Grund schlossen sich zu einem breiten Aktionsbündnis zusammen. Baumbesetzer machten sich im Altdorfer Wald breit, Diskussionsrunden und Demonstrationszüge hat es gegeben.Viel Kritik in Sachen Kiesabbau
Kritisiert wurden unter anderem die zugrunde gelegten Zahlen, zum Beispiel was den Bevölkerungszuwachs in den drei Landkreisen anbelangt. An dieser Zahl bemisst sich die Fläche an neu benötigtem Wohnraum und Gewerbegebieten sowie der Bedarf an Rohstoffen – unter anderem Kies.
Die Kiesgrube in Grund wird jedoch aller Voraussicht nach auch nach der Prüfung in Stuttgart im Plan bleiben. Denn bei diesem Genehmigungsverfahren geht es vor allem um die rechtlichen Aspekte, nicht um inhaltliche, wie auf Nachfrage beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Stuttgart zu erfahren ist. Das Ministerium ist federführend für das Verfahren verantwortlich.
Wie ein Berufungsverfahren
„Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Planes – also, ob die Gesetze eingehalten worden sind. Das Ganze kann man als eine Art Berufungsverfahren verstehen“, erklärt Ministeriumssprecher Rainer Wehaus. Das heißt, das Ministerium überprüft, ob der Plan etwa den Anforderungen des Raumordnungsgesetzes oder des Landesplanungsgesetzes und dem Landesentwicklungsplan entspricht. Wenn alle Gesetze und Vorgaben vom Regionalverband eingehalten worden sind, müsse das Ministerium die Fortschreibung des Regionalplans genehmigen.
Inhaltlich wird das Ministerium jedoch nicht eingreifen. Es wird sich also nicht mit den Standorten von Kiesgruben oder den Planansätzen befassen. „Hierbei gilt die kommunale Planungshoheit in der Region“, so Wehaus. Das heißt: Der Regionalverband und die Regionalversammlung, die sich aus Mitgliedern der drei Kreistage zusammensetzt, sind die Organe, die die Inhalte für die Region des Regionalplans festsetzt.....
Für die nächsten 20 Jahre gültig
Da es sich um eine Gesamtfortschreibung des Regionalplans handelt, der den bisher gültigen Regionalplan von 1996 ersetzen und für die kommenden 20 Jahre gültig sein soll, dauert das Genehmigungsverfahren länger. Wehaus: „Das kann bis zu einem Jahr und länger dauern.“ ......
Letztlich entscheiden die Kommunen aber selber
Wenn Stuttgart die Fortschreibung genehmigt hat, dann ist diese für die nächsten 20 Jahre Planungsgrundlage für die Kommunen in der Region Bodensee-Oberschwaben. Das heißt allerdings nicht, dass jedes Projekt, das darin aufgeführt ist, auch Realität wird. Der Regionalplan schafft lediglich die rechtliche Grundlage für neue Baugebiete, Gewerbegebiete oder Infrastrukturprojekte.
Über Bau- und Gewerbegebiete entscheiden letztlich die jeweils betroffenen Städte und Gemeinden als kommunale Verwaltungsorgane selbst. Und Projekte wie Kiesgruben müssen beim jeweiligen Landratsamt ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen