Viele Ideen, wenig umgesetzt: Gutachten hat kaum Folgen für Altdorfer Wald
Ein Gutachten empfahl, den Waldburger Rücken als Nationales Naturmonument auszuweisen. Doch was wurde daraus?
74.000 Euro gab das Landratsamt Ravensburg für ein Gutachten zum Waldburger Rücken aus. Das darin empfohlene Nationale Naturmonument wird nicht kommen. Doch was passiert jetzt mit dem Gutachten?
Seit Jahren schon gibt es die Forderung, dass der Altdorfer Wald als Ganzes oder eben der Waldburger Rücken als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Das war auch das Ergebnis einer Petition mit tausenden Unterzeichnern. Letztlich ließ der Landkreis Ravensburg prüfen, wie die Voraussetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet sind. Das Ergebnis: Das Gebiet „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“ erfüllt die Voraussetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet.
Viel passiert ist in dieser Angelegenheit seither nicht. Die Forderung nach einem Landschaftsschutzgebiet kam im Zusammenhang mit der Debatte um den geplanten Kiesabbau nahe des Vogter Teilorts Grund auf. Später hatten auch die Gegner des Ausbaus der Windkraft im Altdorfer Wald Hoffnungen, das Ende 2023 veröffentlichte Gutachten beziehungsweise ein Landschaftsschutzgebiet könnte den Windpark und die Kiesgrube verhindern. Doch dem ist nicht so – zumindest jetzt im Moment. Was aber passiert jetzt mit den Ergebnissen des Gutachtens?
„Das Gutachten hat inzwischen mehrfach Verwendung gefunden“, schreibt die Kreisverwaltung auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. So habe dies als Grundlage für den Dialog mit den Gemeinden gedient. Und sei „Fundament“ dafür gewesen, dass sich das Landratsamt in beiden Behördenbeteiligungen für die Verkleinerung der Vorranggebiete für Windkraft im südlichen Altdorfer Wald eingesetzt habe. Sprich: Dass der Windpark kleiner wird als geplant.
Wie bereits berichtet, verkleinert sich der Windpark Altdorfer Wald. Ursprünglich waren 39 Windräder geplant, jetzt sollen es 28 Windräder werden. Damit wäre der Windpark aber noch immer der größte Baden-Württembergs. Zurzeit befindet sich das Projekt in der Genehmigungsphase. Zuständig hierfür ist auch das Landratsamt Ravensburg.
Gutachten könnte Rolle vor Gericht spielen
Doch zurück zum Gutachten: Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass dieses auch im laufenden Prozess am Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine wichtige Rolle spielen wird. Bekanntlich wehren sich die Gemeinden Baienfurt und Baindt vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen den verabschiedeten Regionalplan. Sie halten die Ausweisung des elf Hektar großen Kiesabbaugebiets bei Grund für rechtswidrig. Inwiefern das tatsächlich eine Rolle spielen wird, wird sich vermutlich nach der Entscheidung in Mannheim zeigen.
Zwar ergäben sich durch das Gutachten auf die bereits bestehenden Kiesgruben keine Auswirkungen. Das Landratsamt lässt aber auch mitteilen: Sollte der Verwaltungsgerichtshof die neuen Gebiete für Kiesabbau im Altdorfer Wald für rechtswidrig erklären, könnte eine Landschaftsschutzgebietsverordnung weiteren neuen Kiesgruben möglicherweise dauerhaft entgegenstehen.
Wann mit dem Ergebnis in Mannheim zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt. Im Frühjahr ging der Baienfurter Bürgermeister Günter A. Binder nicht davon aus, dass es noch in diesem Jahr eine Entscheidung geben wird.
Deshalb lehnte das Ministerium ab
Und was ist aus der Empfehlung zum Nationalen Naturmonument geworden? Die hat das zuständige Landesumweltministerium bereits Anfang 2024 abgelehnt. Im Frühjahr 2024 hatte sich der Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald mit einem entsprechenden Antrag ans Ministerium gewandt.
Das Ministerium schreibt auf Nachfrage, dass es gelte, die Naturschätze für künftige Generationen zu bewahren, aber dass dies über andere Maßnahmen als das Nationale Naturmonument geschehe. Wörtlich: „Das Umweltministerium verfolgt im Bereich des Waldburger Rückens ein standortangepasstes und diverses Gesamtkonzept, welches Unterschutzstellungen in jeweils passenden Schutzkategorien, Förderungen unter Einbindung der Akteurinnen und Akteure vor Ort und Verbindung mit weiteren Naturräumen enthält. Zudem binden wir diese Elemente in die Gesamtabwägung mit weiteren Entwicklungschancen und Nutzungsinteressen in der Region ein.“
Auch Naturpark ist vom Tisch
Eine weitere Schutzkategorie, die für den Altdorfer Wald unabhängig vom Gutachten diskutiert wurde, ist der Naturpark. Diese Idee brachte Landrat Harald Sievers Ende 2020 in der Diskussion um den umstrittenen Kiesabbau ein. Naturparks sind laut Bundesnaturschutzgesetz einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiete, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird.
Aber auch die Idee scheint vom Tisch zu sein. Vom Landratsamt heißt es auf Nachfrage dazu: „In der Diskussion um den Altdorfer Wald hat auch das Stichwort Naturpark eine Rolle gespielt, das damals allerdings von keiner der Anliegergemeinden aufgegriffen wurde und sich deshalb aus Sicht des Landkreises erledigt hat.“
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