Mittwoch, 13. März 2024

Warum Sie Kirschlorbeer besser aus Ihrem Garten verbannen

 hier  Merkur  Geschichte von Andrea Stettner • 12.3.24

Kirschlorbeer ist in deutschen Gärten sehr beliebt. Dennoch ist die immergrüne Pflanze sehr umstritten, denn sie schadet Tier und Umwelt.

Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) ist eine beliebte Heckenpflanze in deutschen Gärten. Kein Wunder, die winterharte Pflanze ist hübsch anzusehen, wächst schnell, ist äußerst robust, verträgt Hitze und bildet einen hervorragenden Blickschutz. Doch trotz seiner Vorteile ist die Lorbeerkirsche, wie die Pflanze auch genannt wird, unter Naturschützern schon seit langer Zeit umstritten. In der Schweiz ist Kirschlorbeer ab dem 1. September 2024 sogar verboten – auch andere Neophyten wie der Schmetterlingsflieder sind vom Verbot betroffen. Was sind die Gründe dafür?

Kirschlorbeer ist nutzlos für Tierwelt und verdrängt heimische Pflanzenarten

Naturschützer bemängeln vor allem zwei Hauptaspekte des Kirschlorbeers: seine Invasivität und seine geringe Biodiversität.

Kirschlorbeer zählt zu den invasiven Neophyten. Die Pflanze ist also nicht hier heimisch (ursprünglich stammt sie aus Südosteuropa und Vorderasien), kann sich allerdings unkontrolliert ausbreiten. Dies kann zu einer Verdrängung einheimischer Pflanzenarten führen und die ökologische Vielfalt gefährden. Insbesondere in Wäldern und naturnahen Gebieten kann der unkontrollierte Wuchs des Kirschlorbeers zu einem Problem werden.

Zudem bietet der Kirschlorbeer nur begrenzte Nahrungs- und Lebensraumressourcen für Insekten, Vögel und andere Tiere. Dies kann dazu führen, dass die Biodiversität im Garten oder in der Umgebung reduziert wird, da wichtige Nahrungsquellen und Lebensräume fehlen. „Zwar finden im dichten Wuchs einige Vögel Schutz, Amseln und Drosseln fressen sogar seine Beeren, jedoch tragen die ausgeschiedenen, giftigen Samen zur Verbreitung der aus der Türkei stammenden Pflanze bei“, informiert der NABU Berlin auf seiner Internetseite. 

Der NABU bemängelt zudem, dass die blausäurehaltigen, giftigen Blätter der Pflanze „nahezu unkompostierbar“ sind. „Fatal ist, wenn der Schnitt am Waldrand entsorgt wird“, so der NABU. Dann würden die Blätter schnell zur Belastung für die Umwelt.

Alternativen zum Kirschlorbeer

Trotz der Beliebtheit des Kirschlorbeers gibt es viele alternative Pflanzen, die ähnliche ästhetische und funktionale Eigenschaften bieten, aber weniger umstritten sind.

Liguster (Ligustrum): Ligusterhecken sind eine ausgezeichnete Alternative zum Kirschlorbeer. Sie sind ebenfalls immergrün, pflegeleicht und bieten eine hohe Sichtschutzwirkung. Darüber hinaus sind Ligusterpflanzen für eine Vielzahl von Boden- und Lichtverhältnissen geeignet und bieten eine reichhaltige Nahrungsquelle für Vögel und Insekten durch ihre Blüten und Früchte.

Hainbuche (Carpinus betulus): Hainbuchenhecken dienen als naturnaher Sichtschutz, die sich gut in verschiedene Gartenlandschaften einfügen. Sie sind zwar nicht immergrün, bieten aber im Herbst eine attraktive gelbe Färbung und behalten einen Teil ihres trockenen Laubs über den Winter. Hainbuchen sind robust, pflegeleicht und dienen vielen Vögeln als Brutplatz.

Berberitze (Berberis): Berberitzen sind eine vielseitige Alternative, die sowohl als Heckenpflanze als auch als Solitärpflanze verwendet werden kann. Sie bieten attraktive Blüten im Frühjahr, gefolgt von dekorativen Früchten im Herbst. Berberitzen sind anspruchslos und bieten Nahrung und Schutz für viele Tiere, einschließlich Vögel und Insekten.

Insgesamt gibt es viele Alternativen zum Kirschlorbeer, die ähnliche ästhetische und funktionale Eigenschaften bieten, aber weniger umstritten sind und die Biodiversität im Garten fördern können.


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Schweiz verbietet Kirschlorbeer: Was bedeutet das für Deutschlands Vorgärten?

Invasive Pflanzen wie der Kirschlorbeer sind in der Schweiz bald passé. Ein neues Verbot soll die einheimische Flora schützen. Wird Deutschland sich diesem Schritt anschließen?

Es ist kaum möglich, durch Neubaugebiete in Deutschland zu spazieren, ohne auf eine bestimmte Pflanze zu stoßen – den Kirschlorbeer, der auch als Lorbeerkirsche bekannt ist. Diese attraktive Pflanze mit ihren immergrünen, glänzenden Blättern bildet eine dichte Hecke, die vor neugierigen Blicken schützt und hat daher in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen. Allerdings sehen Naturschützer den Kirschlorbeer kritisch, da er laut NABU nicht nur wenig Nutzen für einheimische Tiere bietet, sondern auch zu den invasiven Neophyten zählt. Dies bedeutet, dass diese Pflanze sich schnell ausbreitet und dabei die einheimische Flora verdrängt. Aus diesem Grund hat die Schweiz bereits Maßnahmen ergriffen und ab dem 1. September 2024 ein Verbot für Kirschlorbeer und andere invasive Pflanzenarten verhängt.

Nicht nur der Kirschlorbeer, sondern auch der Schmetterlingsstrauch und der Blauglockenbaum sind von dem Verbot betroffen. Der Schweizer Bundesrat erklärt dazu: „Verboten wird die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr“. Die Freisetzungsverordnung erweitert dieses Umgangsverbot sogar noch: „Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen, d.h. sie dürfen beispielsweise nicht mehr auf den Markt gebracht, angepflanzt oder vermehrt werden.“ Es besteht sogar die Möglichkeit von Importkontrollen.

Allerdings sind Pflanzen, die bereits in den Gärten der Schweiz gedeihen, ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen. Die Änderungen in der Verordnung zielen lediglich darauf ab, die weitere Ausbreitung invasiver gebietsfremder Pflanzen in der Umwelt zu verhindern, so der Bundesrat.

Potenziell invasive Pflanzen in Deutschland: Kein Grund zur Panik?

In Deutschland sind viele Pflanzen auf der Unionsliste verzeichnet, die EU-weit Besitz- und Vermarktungsverbote unterliegen. Der Kirschlorbeer, der Schmetterlingsstrauch und der Blauglockenbaum sind bisher nicht auf dieser Liste zu finden, obwohl das Bundesamt für Naturschutz sie als potenziell invasiv betrachtet. Das Bundesamt für Naturschutz beruhigt jedoch auf Anfrage von MyHomebook.de: „Hieraus lassen sich aktuell keine Besitz- und Vermarktungsverbote ableiten.“ Sollten diese Pflanzen jedoch in der freien Natur auftauchen, müsste untersucht werden, ob andere Pflanzen dadurch in Gefahr geraten könnten.

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