Dienstag, 26. März 2024

Früher als geplant - EU will Gas- und Ölheizungen früher abschaffen

Was mich triggert ist der Ausspruch: "Es scheint eine reine Formsache zu sein....".
Was ein bereits ausgehandelter Beschluss des EU-Parlamentes noch wert ist, das wird uns laufend vorgeführt. CDU und FDP mühen sich wenig redlich, die EU- Formalien zu beschädigen, um ihre eigenen Bedürfnisse nach vorne zu schieben, koste es die Allgemeinheit was es wolle. Das schadet der EU massiv in Zeiten, in denen man miteinander entschieden vorwärts gehen sollte.

hier  FOCUS online  Konstantinos Mitsis 18.3.24

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden. Gas- und Ölheizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen bis dahin ersetzt werden. Doch nun wird klar: Die EU will alte Heizungen viel früher verbieten.

In Deutschland dürfen Haushalte ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen, Kochen und für das Warmwasser nutzen. So steht es im neuen Heizgesetz. Das gibt den Kommunen 20 Jahre Zeit, ihre Wärmeplanung fertig zu stellen. Überall dort, wo es geht, soll dann Fern- oder Nahwärme zum Einsatz kommen. Wo keine kommunale Wärmeplanung möglich ist, sollen Haushalte auf Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermie umsteigen.

Das dauert der Europäischen Union zu lange. Nach dem Willen des Europäischen Parlaments sollen viele Gebäude in der EU umweltfreundlicher werden. Das EU-Parlament hat deswegen ein europaweites Verbot für 2040 vorgeschlagen. Damit müssten Haushalte ihre Heizungen schon in den nächsten 16 Jahren umrüsten. Dabei wird es länger dauern, bis alle Kommunen mögliche Fernwärmeanschlüsse zur Verfügung stellen. 

In einer Stellungnahme gegenüber FOCUS online bestätigt die EU-Kommission: „Die Festlegung eines Klimaziels für 2040 wird der europäischen Industrie, den Investoren, den Bürgern und den Regierungen helfen, in diesem Jahrzehnt Entscheidungen zu treffen, die die EU auf den Weg bringen, ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.“ Zuerst hatte t-online über den Brüsseler Vorstoß berichtet.

EU plant Verbot von Gasheizungen ab 2040

Grundsätzlich könnte das Verbot tatsächlich so kommen, wie die EU es fordert. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten zustimmen. Das scheint eine reine Formsache zu sein. Auch Deutschland müsste sich dann an die Europavorlage halten. 

Mit einem Trick, könnte die Bundesregierung ihren Plan aber doch noch durchsetzen: Im endgültigen Gesetzentwurf soll es eine Übergangsregelung geben, erfuhr FOCUS online. Diese könnte 2045 enden - also parallel zu den bisherigen Plänen der Bundesregierung.

„Die Bundesregierung wird das weitere Gesetzgebungsverfahren abwarten und dann einen möglichen entstehenden Umsetzungsbedarf prüfen“, schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Heizungen ab 2045 in Deutschland verboten

Bereits jetzt gilt eine grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Laut einer Studie des Energiewirtschaftsverbandes BDEW von vergangenem November wurde 2023 knapp die Hälfte der gut 41,9 Millionen Wohnungen in Deutschland mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel.

Doch was gilt in der Zwischenzeit? Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden.

Sie müssen aber in spätestens fünf Jahren (ab 2029) einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie nach Angaben des Ministeriums verbindlich. In Härtefällen könnten Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden.

Diese fünf Fragen müssen sich Haushalte jetzt stellen

1. Wie lange hält meine Heizungsanlage noch durch?

Haushalte sollten sich fragen, wie alt und in welchem Zustand ihre Heizungsanlage ist. Bei der jährlichen Überprüfung durch den Schornsteinfeger kann dieser eine Antwort geben. Außerdem sollten die Betroffenen die vorgeschlagenen Inspektionen, Wartungen, Reinigungen und Reparaturen durchführen, um die Anlage viele Jahre lang nutzen zu können.

Im Durchschnitt gehen Fachbetriebe von einer Nutzung über 15 bis gut 35 Jahren aus. „Wie lange eine Heizung durchhält, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst“, sagt ein Gas- und Wasserinstallateur aus München. Dazu gehören etwa das verwendete System, die regelmäßige Nutzung, die Art der Heizung, der Hersteller, der Wartungszyklus und der Bautyp der Heizung. Je häufiger gewartet wurde, desto höher die Chance, dass die Heizung auf die 30 Jahre zugeht.

2. Soll ich warten oder sofort handeln?

Experten raten, zunächst einmal abzuwarten. „Man kann niemandem guten Gewissens raten, jetzt noch eine Öl- oder Gasheizung einzubauen“, sagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zum einen aufgrund der absehbar weiter steigenden Kosten für Energieträger. „Gas wird zudem voraussichtlich massiv mit CO2-Abgaben belastet - wie teuer das in Zukunft wird, ist schlichtweg nicht absehbar.“

Auch über einen weiteren Kostenfaktor sollte man sich im Klaren sein: Die Anzahl der Gasheizungen in den Häusern wird sinken, die Kosten für die Infrastruktur bleiben jedoch bestehen. Die verbleibenden Anlagenbesitzer müssen also anteilig mehr bezahlen.

Auch bei Solaranlagen und Wärmepumpen rechnet die Heizungsbranche mit sinkenden Preisen. Der Hintergrund? Immer mehr Anbieter drängen auf den Markt, was zu einem starken Preisverfall führt.

3. Wann steht der Wärmeplan in meinem Wohnort?

Die kommunale Wärmeplanung soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollten - etwa eine Wärmepumpe.

Haushalte können sich direkt an ihre Gemeinde wenden, um Informationen über den aktuellen Planungsstand zu erhalten. In vielen Gemeinden finden auch entsprechende Bürgerversammlungen statt, in denen Bürgermeister und zuständige Mitarbeiter über den genauen Zeitplan informieren. 

4. Kann ich eine Wärmepumpe einbauen?

Sofern kein Anschluss an die kommunale Wärmeplanung für Ihren Ort geplant ist, benötigen Haushalte Alternativen. Doch nicht überall kann eine Wärmepumpe installiert werden. Oft stehen Reihenhäuser so dicht beieinander, dass der Betrieb einer Wärmepumpe eine Lärmbelästigung für die Nachbarn darstellt. Energieberater und Heizungsinstallateure sind erste Ansprechpartner, um Klarheit zu schaffen.

Die Landesregierungen werden in den kommenden Jahren auch Pläne vorlegen, um die Abstandsregeln für Wärmepumpen in Wohngebieten zu lockern. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Gebäude für die Installation einer Wärmepumpe nicht geeignet ist. In einem solchen Fall müssen Hausbesitzer ihre Alternativen abwägen, um die 65 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen.

5. Was kostet mich der Umbau der Heizungsanlage?

...Die Gesamtkosten einer Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus hängen von der Art der Wärmepumpenheizung ab. Für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme müssen Haushalte mit Ausgaben zwischen 11.000 und 30.000 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Demontage und Entsorgung der alten Heizung.

Wasser-Wärmepumpen kosten zwischen 15.000 und 24.000 Euro. Bei Luftwärmepumpen müssen Haushalte mit Kosten zwischen 11.000 Euro und 28.000 Euro rechnen.

Erdwärmepumpen sind besonders teuer. Im günstigsten Fall liegen die Kosten für Heizung, Installation und Inbetriebnahme bei durchschnittlich 25.000 Euro. Muss der Handwerker tief bohren, kratzt die Umrüstung an der 40.000-Euro-Grenze. Dafür sparen Verbraucherinnen und Verbraucher hohe Stromkosten.

Bei der Wärmeplanung gilt: Haushalte beteiligen sich an den Kosten des Anschlusses. In einigen Gemeinden gibt es auch einen Anschluss- und Benutzungszwang. Dann lohnen sich andere Heizungsarten gar nicht.

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