Erfolg für Klimaklagen hier
Wichtige Klimaklagen haben kleine Siege errungen – vor einem Gericht in Brasília und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
....Jetzt ist das oberste Gericht in Brasília eingeschritten: Es hat geurteilt, dass das Pariser Weltklimaabkommen ein Menschenrechtsabkommen ist. Was nach einer Formalität klingt, hat in Brasilien weitreichende Konsequenzen: Menschenrechtsabkommen haben einen höheren rechtlichen Status als normale Gesetze oder Staatsverträge.
„Wenn ein vom Kongress verabschiedetes Gesetz im Widerspruch zu einer Bestimmung eines Menschenrechtsvertrags steht, hat der Menschenrechtsvertrag Vorrang“, sagt Caio Borges von der brasilianischen Umweltorganisation Clima e Sociedade zu dem UrEr erhofft sich nicht nur, dass man gegen bestehende Anti-Öko-Regeln vorgehen kann, sondern auch, dass es seltener zu neuen kommt. „Der Status der Supralegalität verleiht den Menschenrechtsverträgen eine ‚abschreckende Wirkung‘ auf Gesetze, die ihnen zuwiderlaufen“, so der Umweltschützer.
Das Gericht urteilte zudem, dass es gegen die Verfassung verstößt, öffentliche Klimaschutzmittel nicht auszugeben. Genau das nämlich hatte Bolsonaros Regierung getan. In den Jahren 2019 und 2020 blieb Geld in Brasiliens Klimafonds unangetastet.
Erfolg vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte
Auch in Europa hat eine Klimaklage gerade einen Etappensieg erzielt. Sechs portugiesische Jugendliche klagen wegen mangelndem Klimaschutz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen 33 Länder. Es handelt sich um die EU-Staaten sowie Großbritannien, Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und die Ukraine. Dass das Gericht die Klage überhaupt zugelassen hat, galt als großer Erfolg – jetzt macht es ihn zu einem besonders wichtigen Fall.
Es hat entschieden, dass die Klage vor der Großen Kammer mit allen 17 Richtern verhandelt wird. Das ist ein außergewöhnlicher Schritt: Von den 72.100 Fällen, die derzeit vor dem Gericht anhängig sind, sollen nur 22 von der Großen Kammer entschieden werden. Sie kommt nur in „schwerwiegenden Fällen“ zum Zug.
Das trifft nun also auch auf diesen Fall zu. Die Jugendlichen argumentieren, dass die Länder mit ihrer Klimapolitik gegen die Menschenrechte der Menschen in Europa verstoßen. Eingereicht haben sie die Klage vor zwei Jahren.....
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