Dienstag, 7. Januar 2025

" ....Aber ein Böllerverbot finde ich irgendwie komisch.“

Update: Rund zwei Millionen Unterschriften für Böllerverbot übergeben

Deutschlandfunk hier


Tatsächlich finde ich die Aussage unseres Regierungschefs irgendwie komisch.
Warum verlangen wir von Polizisten, Feuerwehrleuten und anderen Einsatzkräften, die für Verbote kämpfen, dass sie sich den Anfeindungen stellen - während die höchsten Politiker sich einer klaren Ansage und Unterstützung entziehen ?

links: Gudrun zeigt eine gute Alternative: 
Auch eine Idee 😉👍 Ohne Umweltverschmutzung und ohne Erschrecken von Tieren und Menschen!

hier  Julius-Christian Schreiner 6.1.2025

Gewerkschaft übergibt Forderung ans Innenministerium: Rund 1,4 Millionen Menschen unterzeichnen Petition für Böllerverbot

Kommt jetzt das große Böllerverbot?

Nachdem es zum Jahreswechsel erneut heftig knallt, ruft die Berliner Polizeigewerkschaft eine Petition ins Leben. Die klar definierte Forderung: ein bundesweites Böllerverbot! Und die findet großen Anklang in der Bevölkerung.

„Was wir vergangenes Silvester erlebten, übersteigt jeden Rahmen”

In der Silvesternacht sorgen illegale Feuerwerkskörper neben lauten und bunten Explosionen auch für schwere Schäden, Verletzte und sogar Tote. Mehr als eine Million Menschen haben davon nun genug und schließen sich einer Petition für ein bundesweites Böllerverbot an. Bislang unterstützen rund 1,4 Millionen die Unterschriftensammlung, die von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin gestartet wurde. Dies sei ein politischer Auftrag, schreibt die GdP auf X

„An einem bundesweiten Böllerverbot führt kein Weg mehr vorbei“, schreibt die Gewerkschaft. „Was wir vergangenes Silvester erlebten, übersteigt jeden Rahmen.“ Die massive Gewalt gegen Einsatzkräfte von Polizei oder Feuerwehr und der Einsatz von Böllern als Waffen müsse aufhören. „Statt Sodom und Gomorrha auf unseren Straßen bedarf es organisierter Veranstaltungen.“

Ein Böllerverbot könne nicht das ganze Problem der Gewalt gegen Polizei und Feuerwehr lösen. „Aber es ist ein wichtiger, erster Schritt für mehr Sicherheit für uns Einsatzkräfte in der Silvesternacht.“

Olaf Scholz spricht sich gegen Verbot aus

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) spricht sich allerdings bereits gegen ein Böllerverbot aus. „Ich bin dafür, dass wir ordentliche Regeln haben für das Zeug, das da hergestellt wird. Aber ein Böllerverbot finde ich irgendwie komisch.“

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ergänzt: „Dabei sollte das Ziel sein: Friedliches Feiern und Feuerwerk zu ermöglichen, aber hochgefährliche Silvester-Exzesse zu verhindern.“ Am Montagmorgen (6. Januar) möchte die Gewerkschaft ihre Unterschriftensammlung einem Vertreter des Bundesinnenministeriums vorlegen. (fkl, mit dpa)


hier  Spiegel  31.12.2024

Wetter zu Silvester

Nennen Sie es einfach Freiheit, wenn Sie keine Luft mehr bekommen

Wie unter einem Deckel schwerer Kaltluft haben sich zuletzt Schadstoffe in Bodennähe angesammelt. Wer in dieser Inversionslage noch böllern muss, ist selbst schuld, findet Wetterexperte Jörg Kachelmann.

Artikel bitte im Original lesen


ARD hier 03.01.2025  Christoph Kehlbach

Wäre ein "Böllerverbot" rechtlich umsetzbar?

In der Silvesternacht kommt es immer wieder zu Sach- und Personenschäden durch Feuerwerk - viele Menschen genießen die "Böllerei" aber auch. Welcher rechtliche Rahmen gilt für das heiß diskutierte Feuerwerksverbot?

Schon vor dem Jahreswechsel gab es immer wieder Forderungen nach einem "Böllerverbot". Zuletzt hatte sich ein Bündnis mehrerer Organisationen dafür stark gemacht, darunter etwa die Deutsche Umwelthilfe, die Gewerkschaft der Polizei und die Bundesärztekammer.

Die Vorkommnisse an Silvester haben diese Debatte befeuert: Mindestens fünf Menschen kamen durch Unfälle mit Feuerwerk zu Tode, zahlreiche Wohnungen und Autos fingen Feuer und zudem wurden Rettungskräfte und Polizisten bei Ihren Einsätzen immer wieder mit Raketen und Knallkörpern angegriffen. Das Böllern führt jedes Jahr zu erheblichen Personen- und Sachschäden. Doch reicht das für ein Verbot? Erste Voraussetzung dafür wäre in jedem Fall, dass es überhaupt politisch gewollt wäre. Das vorausgesetzt, schließen sich rechtliche Fragen an.

Was genau bedeutet eigentlich "Böllerverbot"?

F1: Feuerwerk wird nach seiner Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien unterteilt: In die Kategorie F1 fällt Feuerwerk, von dem nur eine sehr geringe Gefahr ausgeht, das nicht laut ist und sogar in Wohnungen benutzt werden kann - zum Beispiel Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk. Dieses F1-Feuerwerk können alle das ganze Jahr über kaufen. Benutzen dürfen es auch Jugendliche und Kinder ab 12 Jahren.

F2: Zur Kategorie F2 gehört das typische Silvesterfeuerwerk, das im Freien verwendet wird: kleinere Raketen, Böller und Batteriefeuerwerk. Wenn aktuell von "Böllerverbot" die Rede ist, bezieht sich das auf dieses F2-Feuerwerk. 

Nicht zugelassene Feuerwerkskörper dürfen gar nicht gezündet werden, das ist schon jetzt verboten.

Verkauft werden darf F2-Feuerwerk auch nur an Erwachsene und auch immer nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember. Es sei denn, der 29.12. ist ein Sonntag wie 2024. Gezündet werden dürfen diese F2-Feuerwerkskörper grundsätzlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar - und das auch nur an bestimmten Orten. Verboten ist es etwa in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen.

Das heißt: Für die meiste Zeit eines jeden Jahres gibt es also schon jetzt ein "Böllerverbot". Ein vollständiges Verbot würde nur die für einige Tage und für bestimmte Orte geltenden Ausnahmen beseitigen. Für ein Böllerverbot könnte man an zwei Stellschrauben drehen: dem Verkauf oder dem Abbrennen von F2-Feuerwerk. Am effektivsten - aber auch am einschneidendsten - wäre es wohl, beides zu verbieten.

Wie ließe sich ein Verbot rechtlich umsetzen?

Die Politik müsste die zugrundeliegenden rechtlichen Regelungen ändern. Konkret finden sich die entscheidenden Vorschriften zum Verkauf und Abbrennen von Feuerwerk in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Weil nicht das Gesetz selbst, sondern nur eine sogenannte Verordnung geändert werden müsste, könnte das Bundesinnenministerium von - aktuell - Nancy Faeser (SPD) sogar eigenständig angehen. 

Allerdings: Zuletzt hieß es von einer Sprecherin des Ministeriums, ein solches allgemeines Böllerverbot sei "nicht verhältnismäßig".Natürlich könnte der Gesetzgeber auch das ganze Sprengstoffrecht reformieren und per Gesetz für ein Böllerverbot sorgen. Nötig wäre dann aber eine Mehrheit im Bundestag. Und wie gesagt: Ausreichend wäre es wohl, die Verordnung zu ändern

Vereinzelt wird allerdings auch die Ansicht vertreten, ein allgemeines Böllerverbot sei so einschneidend, dass es in jedem Fall nur der parlamentarische Gesetzgeber, sprich der Bundestag auf den Weg bringen könne und nicht das Ministerium allein.

Während der Corona-Jahre gab es schon einmal ein Verkaufsverbot für Feuerwerk: Um die in dieser Zeit nahe am Kollaps stehenden Krankenhäuser zu entlasten, hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zum Jahreswechsel 2020/2021 den Verkauf von Feuerwerk untersagt. Und auch im Folgejahr 2021/2022 gab es ein Verkaufsverbot, dann unter der damals neuen Bundesinnenministerin Faeser. Beides geschah seinerzeit im Verordnungswege.

Könnten die Bürger ein "Böllerverbot" gerichtlich überprüfen lassen?Ja, denn Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das bedeutet: Auch der Staat kann nicht tun, was er will. Jedes staatliche Handeln muss Recht und Gesetz genügen. Bürger könnten darum ein Böllerverbot gerichtlich überprüfen lassen. Dafür wäre zunächst der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Wenn die Kläger dort in allen Instanzen verlieren würden, könnte der Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht eröffnet sein. 

Es käme inhaltlich darauf an, ob ein Böllerverbot und dessen Durchsetzung unzulässig in Grundrechte eingreift. Welche Grundrechte wären betroffen? Böllern steht unter dem Schutz des Grundgesetzes, genauer gesagt fällt es unter die Allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2. Die Verfassung erlaubt nämlich grundsätzlich jedes erdenkliche Handeln, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. Auch solches Handeln, das wenig vernünftig erscheint, ist erstmal erlaubt. Und für ein Verbot braucht man gute Gründe.

Für die Verkäufer und Hersteller von Feuerwerk wäre ein Böllerverbot zudem ein Eingriff in ihre grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit nach Artikel 12. Ihnen würde mit dem Silvestergeschäft eine wichtige Einnahmequelle wegbrechen. Grundsätzlich sind Eingriffe in Grundrechte aber möglich. Die Voraussetzung ist, dass solche Eingriffe einen legitimen Zweck verfolgen, dass sie geeignet sind, diesen Zweck zu erreichen, dass es kein milderes Mittel gibt und dass der Eingriff im engeren Sinne verhältnismäßig ist. Um diese Knackpunkte geht es, wenn man prüft, ob ein Böllerverbot zu weit ginge.

Inwiefern wäre dieser Eingriff gerechtfertigt?

Wie die Gerichte über eine solche Klage konkret entscheiden würden, lässt sich schwer vorhersagen. Es müsste eine Abwägung vorgenommen werden: Überwiegt das Interesse der Böllerfans, wenigstens einmal im Jahr an Silvester Raketen steigen lassen zu dürfen? Schließlich handelt es sich dabei um eine lange Tradition und der Umgang der Verbraucher mit Feuerwerk ist ohnehin schon sehr restriktiv gestaltet.

Auf der anderen Seite stehen Erwägungen des Gesundheits-, des Tier- und des Umweltschutzes. Auch diese Belange sind im Grundgesetz in Artikel 20a ausdrücklich genannt. Von querschlagenden Raketen werden jedes Jahr auch Unbeteiligte verletzt. Das Silvesterfeuerwerk allein macht immerhin ein Prozent der jährlichen Feinstaubbelastung aus. Am 1. Januar übersteigt die Feinstaubbelastung in der Luft oft die von der WHO aufgestellten Grenzwerte. Und schließlich leiden Wild- und Haustiere unter der Knallerei.

Zu bedenken wäre sicher auch, dass bereits Vorschriften existieren, die den bestimmungswidrigen Gebrauch von Böllern verbieten. Wer beispielsweise bewusst Raketen auf Einsatzkräfte schießt und diese verletzt, begeht eine gefährliche Körperverletzung und einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Sachbeschädigung oder Brandstiftung durch Feuerwerk ist ebenfalls bereits strafbar. Ein allgemeines Böllerverbot würde aber auch diejenigen treffen, die sich korrekt verhalten. Argumente gäbe es also für beide Seiten.


Deutsche Umwelthilfe

Fünf Todesfälle, unzählige Verletzte – diese Bilanz verlangt Konsequenzen. 

Ein weiteres Silvester ist vergangen – und wieder gab es schwere Verletzungen, Todesfälle und eine massive Feinstaubbelastung. Mindestens fünf Menschen kamen ums Leben, unzählige wurden verletzt. Einsatzkräfte wurden abermals gezielt mit Pyrotechnik beschossen und Millionen Tiere litten unter dem ohrenbetäubenden Lärm. Und damit nicht genug: Die Feinstaubwerte erreichten erschreckende Spitzenwerte: In München lagen sie mit 714 µg/m³ über das 10-fache des letzten Corona-Jahres als ein Verkaufsverbot für Böller herrschte.

Diese Bilanz zeigt klar: Privates Feuerwerk ist eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt. Ministerin Faeser hat erneut all das wissentlich in Kauf genommen. Doch wir lassen nicht locker und verabschieden Nancy Faeser mit ihrer eigens verantworteten dramatischen Silvesterbilanz. Wir fordern schon jetzt die nächste Bundesregierung auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und die Versäumnisse von Nancy Faeser aufzuräumen. Ein Verbot privater Böllerei muss kommen!

Wir alle finden, es reicht! Gemeinsam machen wir Druck für ein bundesweites Verbot. So wie es im gesamten Rest des Jahres ohnehin bereits gilt.  #böllerciao

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