Dienstag, 5. März 2024

Bitte nicht schon wieder: FLÄCHENFRASS-PARAGRAPH 2.0 - DER § 246e BauGB

2 Dinge fallen mir spontan ein: wurde der §13b nicht deshalb gekippt, weil er mit Europäischem Recht unvereinbar war? Wieso sollte das jetzt beim § 246e anders sein? Oder wird er auch einfach mal in Kraft gesetzt, bis die Rechtsprechung dann in ein paar Jahren reagieren kann?
Und dann eine Nachricht aus verlorenen geglaubten Zeiten: Eine Zusammenarbeit zwischen Landesbauernverband und Landesnaturschutzverband wird fortgeführt - der reine Wahnsinn!

Ländle- Newsletter 6  hier | 26.02.2024   

Liebe Landwirt*innen Naturschützer*innen, engagierte Bürger*innen,  unter Missachtung bisheriger Planungsabläufe, demokratischer Beteiligungsprozesse und des kommunalen Initiativrechts soll der gesamte Außenbereich potenzielles Bauland für den Geschosswohnungsbau werden. 

In den nächsten Jahren könnten in den Städten, aber auch im Umland und in ländlichen Regionen größere Wohnungsbauvorhaben unter Umgehung bauplanungsrechtlicher Regelungen und kommunaler Satzungen genehmigt werden. 

Der neue Absatz e) soll – befristet bis Ende 2026 – Ausnahmeregelungen für den Bau von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen schaffen. Grundlegende Regelungen des Planungsrechts werden dabei im Sinne der Beschleunigung außer Kraft gesetzt, etwa die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Ziel: Trabantenstädte?  Klingt wie der bisherige § 13b. 

er Verzicht auf eine Prüfung, ob Interessen gut abgewogen sind und ob das Gemeinwohl berücksichtigt ist, war und ist keine besonders gute Idee.  Die Gemeinden wollen sich in ihrem Siedlungsbereich entwickeln, allein: es fehlen die Instrumente zur Thematik des Baulückenschlusses, der Brachflächenaktivierung und der Innenentwicklung.  

Wie wäre es, die Innenentwicklung endlich zur Regel zu machen? „Innen first, außen second!“

Es wäre Zeit, dass das auch in der gebauten Realität ankommt. Wie Studien gezeigt haben, liegen hier Potenziale zur Schaffung mehrerer 100.000 Wohnungen in Baden-Württemberg. 
Die Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum ist unverzichtbar. Allerdings muss vermieden werden, dass weiterhin v.a. am Siedlungsrand bzw. im Außenbereich gebaut wird und die Innenentwicklung, das heißt das tatsächliche Wohnungspotenzial des Innenbereichs nur nachrangige Berücksichtigung findet.   

Der Umgang mit dem § 13b BauGB hat deutlich gezeigt: Dafür, wofür dieser Paragraph verwendet worden ist, wurde er nicht gemacht. Durch eine Fortführung der bisherigen Baulandpolitik mit erleichtertem Zugriff auf Siedlungsrand und Außenbereich droht nicht nur den landwirtschaftlichen Betrieben, dass noch schneller und noch mehr Fläche in Anspruch genommen wird. 

Dass Bauern und Naturschützer protestieren liegt nahe. Aber auch Architekten, Wissenschaftler und  Raumplaner sehen die Planungsqualität und eine geordnete Raumentwicklung gefährdet. Und selbst die vermeintlich Begünstigten dieser Regelung wie der Mieterbund und die Kommunalen Spitzenverbände lehnen den Paragraphen ab.  Gerade mit der Priorisierung der Außenentwicklung tragen solche Vorschriften zur weiteren Flächeninanspruchnahme bei. 

Experten halten es für zweifelhaft, ob solche Regelungen überhaupt die erhebliche Hebelwirkung für das Ankurbeln des Wohnungsbaus haben können. Zu Recht fordert auch die Bundesarchitektenkammer: „Wir brauchen kompakte Siedlungen mit einer effektiven Infrastruktur, wir können … nicht die Ränder unserer Siedlungen einem zerstörerischen Wildwuchs preisgeben – wider jede Baukultur!“  Seien Sie sicher, wir, das Bündnis des Volksantrags Ländle leben lassen, werden weiterhin Alles tun, um sich gegen diesen Paragraphen zu wehren. Wir setzen uns weiterhin für den Schutz der Natur- und Landwirtschaftsflächen ein. 

Rückenwind in dieser Debatte bringt uns hoffentlich die Übergabe der gesammelten Unterschriften an den Landtag, welche am 1. März stattfindet. Infos hierzu und zu weiteren Themen finden Sie in diesem Newsletter.   

Ihr Michael Schulz,  Kommunalreferent Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V.  

Ihre Ingrid Hagenbruch, 1. Vorsitzende Bundesbündnis Bodenschutz e.V.   

Ihr Dr. Gerhard Bronner, Vorsitzender Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.

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