Mittwoch, 2. April 2025

Rechtswidrige Absprachen und ein Klima-Rückschritt im Verkehrsbereich, den kaum jemand mitbekommen hat

Und schon wieder rechtswidrige Absprachen der Autofirmen. Zum Glück ist die EU wach genug, so etwas abzustrafen.
Doch gleichzeitig kommt ein Vorschlag der EU jetzt das Verbrenner-Aus aufzuweichen, was auch von CSU-Weber immer wieder gefordert wurde. Wie kurzsichtig ist das denn? Man könnte wirklich verzweifen bei so viel Ignoranz.  Siehe dazu unten


Lea Nesselhauf auf LinkedIn 1.4.25

Akkreditierte parlamentarische Assistentin bei Michael Bloss (MdEP)Akkreditierte parlamentarische Assistentin bei Michael Bloss (MdEP)

Ein Klima-Rückschritt im Verkehrsbereich, den kaum jemand mitbekommen hat.

In den Schlagzeilen waren gestern die EU-Kartellstrafen für Autohersteller wegen rechtswidriger Absprachen. Medial untergegangen ist dabei, dass die EU-Kommission zudem einen Vorschlag veröffentlicht hat, um die CO2-Standards für Autohersteller aufzuweichen. Demnach müssen Autohersteller den Grenzwert für 2025 nicht mehr ab diesem Jahr erfüllen, sondern können einen Mittelwert über einen Dreijahreszeitraum (2025-2027) bilden (sog. banking und borrowing). Begründet wird dies damit, potentielle Strafzahlungen für die Autohersteller vermeiden zu wollen.

Drei Gründe, warum die Änderung weder sinnvoll noch notwendig ist:

1. Die Autohersteller können ihre Ziele für 2025 noch einhalten
Die Grenzwerte gelten seit 2019. Es war also ausreichend Zeit, um die Produktionsplanung anzupassen und etliche Autohersteller haben dies auch getan. Volvo hat z.B. sein Ziel schon letztes Jahr erreicht. VW und Ford lagen 2024 mit einem Abstand von 28-29 gCO₂/km am weitesten hinter den für 2025 erforderlichen Zielen zurück. Sie können aber mit anderen Herstellern Erfüllungsgemeinschaften bilden. Wenn sich VW z.B. mit Tesla zusammentut, müsste VW nach Analysen von Transport & Environment 2025 nur noch 17 % batterieelektrischer Fahrzeuge erreichen (statt 22 %).

2. Im Jahr vor der Absenkung der Grenzwerte wird immer viel gejammert
Die Absenkung in Fünfjahreszyklen bietet für die Autohersteller keine Anreize, die neuen Grenzwerte vor ihrem Inkrafttreten zu erfüllen. Deshalb sind die Erfüllungslücken aus dem Jahr 2024, die Anlass zu der Debatte gegeben haben, auch nicht repräsentativ. Deutlich wird dies bei einem Blick auf den letzten Zyklus: Zwischen 2019 und 2020 haben die Autohersteller, die am weitesten von ihren Zielen entfernt waren, ihre Leistung um 20 g CO₂/km verbessert. Es ist daher wahrscheinlich, dass auch die Autohersteller, die 2024 noch eine Erfüllungslücke aufwiesen, ihre Grenzwerte mit den oben genannten Flexibilitäten noch einhalten können.

3. Selbst im Worst-Case-Szenario würden die Strafzahlungen aller Autohersteller 1 Mrd. Euro nicht übersteigen.
Die Zahlungen wären damit 14 mal niedriger als die Ausschüttungen von BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen an ihre Aktionäre im Frühjahr 2024. 

Zugleich ist der Vorschlag mit erheblichen Risiken verbunden:
Die Regelungen zu Strafzahlungen sind in derselben Verordnung verankert wie die Ziele für 2030 und 2035. Eine Gesetzesänderung gibt damit die Möglichkeit, auch die Diskussion um das Verbrenner-Aus 2035 wieder aufzumachen. Konservative und rechte Kräfte im Parlament haben bereits angekündigt, dies tun zu wollen. Das würde Chaos statt Planungssicherheit für die Branche bedeuten, zu höheren Emissionen führen und könnte Verbraucher:innen in eine Kostenfalle führen, denn die Preise für fossile Kraftstoffe werden absehbar steigen. 


Hier die ausführliche Analyse: https://lnkd.in/dX_cvnbK



Zeit hier  1. April 2025,Quelle: dpa

Gesetzesänderung: EU-Kommission will Klimaregeln für Autobauer entschärfen

Angesichts drohender CO2-Strafen will die EU-Kommission Autobauern mehr Zeit einräumen, um Klimaregeln einzuhalten. Anstelle einer jährlichen Einhaltung der Grenzwerte sollen die Unternehmen drei Jahre Zeit bekommen, teilte die Behörde in Brüssel mit. Einer Änderung der Vorschrift muss eine Mehrheit unter den EU-Staaten und im Europaparlament zustimmen.

Von der Leyen hatte bei der Ankündigung des Vorhabens versprochen, dass dies kein Rückschritt beim Klimaschutz bedeute. «Wir müssen uns an die vereinbarten Ziele halten», sagte sie. Die nun vorgeschlagene Maßnahme soll ermöglichen, einen Durchschnittswert der CO2-Ziele für die Jahre 2025, 2026 und 2027 zu bilden.

Strafen drohen
Hintergrund der drohenden Strafen für die ohnehin angeschlagene Industrie sind die sogenannten Flottengrenzwerte. Mit Beginn des Jahres haben sich diese gesetzlichen Vorgaben verschärft. Gemessen wird ein Durchschnitt des CO2-Ausstoßes der hergestellten Autos. 

Im Durchschnitt aller in der EU in einem Jahr zugelassenen Fahrzeuge darf dieser Grenzwert nicht überschritten werden. Bis 2035 soll er schrittweise auf null Gramm CO2 sinken.

Europaabgeordneter: Musk nicht noch reicher machen
Für zu viel ausgestoßenes CO2 müssen die Hersteller Strafe zahlen. Weil sich etwa der Absatz für E-Autos nicht so gut entwickelt hat wie früher prognostiziert wurde, könnten Autobauer die Grenzwerte überschreiten. Hersteller könnten Strafen auch vermeiden, indem sie beispielsweise andere Hersteller - die Ziele übererfüllen - bezahlen und dafür mit diesen einen gemeinsamen Pool bilden. 

Doch das dürften sich Hersteller, die Emissionsrechte abtreten, gut bezahlen lassen. So würde im Zweifel Geld bei Europas Konkurrenz in die Kassen gespült, wie der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese bemerkte: «Wir wollen die Klimaziele erhalten, aber nicht durch europäische Gesetzgebung Elon Musk noch reicher machen», sagte er mit Blick auf den Tesla-Chef und US-Milliardär. (haha, selten so gelacht Peter Liese!)

Änderungen im Eilverfahren?
Michael Bloss von den Grünen befürchtet, dass neben der Anpassung der CO2-Strafen auch andere Aspekte des Gesetzes geändert werden könnten - was Fachpolitiker der Grünen und SPD ablehnen. Nach Angaben des SPD-Europaabgeordneten Tiemo Wölken wird darüber diskutiert, die Änderungen im Eilverfahren zu beschließen. Er sagte, er könne sich mit dieser Idee anfreunden, wenn sicher sei, dass nur die Regelung zu den Strafen und vorerst keine weiteren Aspekte geändert werden.

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