Montag, 30. Oktober 2023

Behauptungen zur Windkraft – die Investoren mit Blick 2020

Bereits 2020 hat das Rechercheteam Europaeische-Energiewende die Mythen zur Windkraft bearbeitet (hier sind alle Punkte). Inzwischen ist natürlich einiges geschehen. Ob sich in der Aussage bezüglich der Investoren etwas bewegt hat wissen wir nicht, das wird spannend wenn neueren Daten zur Verfügung stehen. Aber auch diese Grafiken  von 2020 verdienen unsere Aufmerksamkeit, denn sie zeigen die krassen Unterschiede als Ausgangsvoraussetzung der wirklichen Energiewende auf, die momentan statt findet. 

Meines Wissens sind die Energieunternehmen inzwischen durchaus eingestiegen, dennoch bemüht man sich Bürgerbeteiligungen zu ermöglichen, schon alleine wegen der Akzeptanz in der Bevölkerung.

hier  bereits vom 28. November 2020   -
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Behauptung

Die Investoren sind keine Bürger von hier, sondern Großkonzerne, die absahnen wollen. Auch angebliche Bürgergesellschaften sind meist nur Fassade, von großen Firmen errichtet, bestehend aus deren Mitarbeitern, um die günstigeren Bedingungen bei den Angebots-Auktionen zu nutzen.

Diskussion

Eigentümerstruktur

Anders als die klassischen Formen der Energiegewinnung (fossile Kraftwerke und Atomkraftwerke) werden Windkraftanlagen mehrheitlich von Privatpersonen, hauptsächlich in Bürgergesellschaften errichtet, nämlich 39% (in Prozent der Kraftwerksleistung). Es gibt auch Projektierer, die als Investoren Anlagen errichten, diese machen 22,7% der Anlagen aus (Stand 2017). 15,3% der Anlagen sind im Besitz von Fonds oder Banken. Auffällig ist, dass Energieversorgungsunternehmen nur 10,6% der Anlagen besitzen, und die großen Energieversorger haben nur 3,7%.  (Abbildung 1)

Eigentümerstruktur WEA Land


Eigentümerstruktur WEA Land

Abbildung 1: Eigentümerstruktur von Windenergieanlagen an Land (1)

Die klassischen Kraftwerkstypen gehören dagegen zu 67% der Kraftwerksleistung den großen Energieversorgern, 13,5% den kleineren Energieversorgern und die Stadtwerke besitzen nur 10,8% der Leistung. (Abbildung 2)



Eigentümerstruktur fossil und atom.jpg


Eigentümerstruktur Fossil und Atom

Abbildung 2: Eigentümerstruktur fossile und Atomkraftwerke (2) (Eigene Darstellung)

Daraus lassen sich zwei Schlüsse ziehen:

Großkonzerne besitzen kaum Windanlagen, sondern vielmehr klassische Kraftwerke.

Den großen Energieversorgern bricht ihr Geschäftsmodell weg, wenn die Energieerzeugung zu 100% erneuerbar wird. Es findet ein Wechsel in der Besitzstruktur statt, weg von wenigen großen Akteuren hin zu vielen Kleinen.

Der Kampf gegen Windräder ist damit gleichzeitig ein Kampf für die Großkonzerne. Die Angst vor Großkonzernen bei Windenergieanlagen ist somit scheinheilig und irreführend.

Entwicklung

Zu Beginn der 1990er Jahre wurden Windenergieanlagen fast nur von Privatpersonen und Bürgergruppen errichtet. Das Risiko lag vor allem in der Technik, ob die Anlagen genug Energie produzieren würden, um die Kosten wieder einzufahren. Die Anlagen waren verhältnismäßig billig (500.000 €) und die garantierte Einspeisevergütung reduzierte das Risiko der Einkünfte auf die Windverhältnisse. Große Investoren blieben fast gänzlich außen vor. So ist die Besitzstruktur von Abbildung 1 entstanden. Seitdem aber dieses Erfolgsmodell die Gewinne der großen Energieversorger zu schmälern begann, wurde die Regeln geändert.

Am 1. Mai 2017 wurde die bisher festgelegte und garantierte Einspeisevergütung von Windenergieanlagen auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt (3). Gleichzeitig wurden für Bürgergesellschaften Sonderregeln beschlossen, z.B. dass diese vor Antragstellung keine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigen und länger Zeit hatten, den Windpark zu errichten. Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, gründeten professionelle Windkraft-Projektierer Schein-Bürgergesellschaften, was leicht möglich war, denn der Gesetzgeber hatte dafür nur die Anforderung gestellt, dass sich 10 Personen zusammentun. (4) Um diesen Missbrauch zu verhindern, wurden nicht etwa die Regeln für die Gründung von Bürgergesellschaften geändert, sondern es wurden am 8. Juni 2018 die Ausschreibungs-Privilegien für Bürgergesellschaften wieder gestrichen. (5)

In der Folge sank ab 2018 die Errichtung neuer Anlagen massiv. Für kleine Bürgergesellschaften wurde es schwierig, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen. Es gab immer mehr Auflagen, und die Kosten für die zur Ausschreibung erforderlichen Vorleistungen betragen bis zu 500.000 €. Wenn man überhaupt die Ausschreibung mit der notwendigerweise vorliegenden Baugenehmigung gewinnt, können noch Klagen und Einwendungen von Bürgerinitiativen das Vorhaben bis zur Unrentabilität verzögern oder ganz verhindern. Dieses Risiko können Bürgergesellschaften immer schwerer tragen. Daher werden die Investoren immer größer, und Banken spielen zur Finanzierung eine immer größere Rolle.

Somit sind die Politik der großen Koalition, welche die Großkonzerne stützt sowie Bürgerinitiativen gegen Windkraft, welche die Errichtung der Anlagen verhindern können, die Ursache dafür, dass nur finanzstarke Investoren sich daran beteiligen können. Bürgergesellschaften werden durch die politischen Neuregelungen systematisch benachteiligt.

Fazit (bis 2020)

Die Bundesregierung versucht seit 2010 systematisch, die Bürger von der Energieerzeugung fernzuhalten, und das zentralistische Geschäftsmodell der Großkonzerne zu schützen. In Bürgerinitiativen gegen Windkraft haben sie dabei willfährige Unterstützung.

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