Mittwoch, 5. Oktober 2022

Anschlusszwang ans Wärmnetz im Südwesten

Ganz so heiß wird die Sache wohl nicht gegessen, denn die Kommunen sind sehr vorsichtig beim Festlegen eines Zwangs. Andererseits hört man aus Kommunen mit bestehenden Wärmenetzen, dass die Anschluss -Willigen schon fast "Schlange stehen" seit die Energiekrise uns erreicht hat.
Die Vorteile liegen auf der Hand: man muss sich nicht selbst darum kümmern, bekommt die Wärme frei Haus geliefert, man kann den Heizungsraum für Alternativen umnutzen und im Normalfall ist die Wärme dann auch noch klimaschonender als die bisherige Heizung.

Schwäbische Zeitung hier  04.10.2022   Philip Hertle / Crossmedia-Volontär

Was jetzt auf Hauseigentümer zukommt

Kommunen können Hauseigentümer künftig verpflichten, sich an ein Wärmenetz anschließen zu lassen. Das ist ein Punkt des neuen Klimaschutzgesetzes, auf das sich sich Grüne und CDU geeinigt hatten. Bislang war ein Anschluss- und Benutzungszwang nur in Neubaugebieten möglich – künftig kann er auch für bestehende Gebäude beschlossen werden. Das Vorhaben soll die Energiewende im Land voranbringen. Denn ab 2040 soll in Baden-Württemberg nur noch so viel Treibhausgas ausgestoßen werden, wie auch wieder gebunden werden kann. Daran hält die Koalition trotz der Energiekrise fest.

Wen betrifft ein möglicher Anschluss- und Benutzungszwang?

Wenn in einer Gemeinde ein neues Wärmenetz gebaut wird, können Kommunen künftig auch Eigentümer älterer Immobilien dazu verpflichten, sich die Leitung dafür in ihr Grundstück legen zu lassen. Und: Das neue Gesetz erlaubt es Gemeinden sogar, die Eigentümer zu verpflichtet, die Leitung auch zu nutzen und ihr Heizsystem an das Wärmenetz anzuschließen. Dass Gemeinden diesen Benutzungszwang umsetzen, gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Raimund Haser aus Kißlegg, hat das Gesetz mit ausgehandelt. „Wenn ein Wärmenetz klimaneutral und wirtschaftlich ist, darf die Gemeinde nach Beschluss des Gemeinderates vorsehen, ein Grundstück ans Wärmenetz anzuschließen“, erklärt er. Entsprechende Regelungen gebe es bereits in der Gemeindeordnung, was Haser für grundsätzlich sinnvoll hält.

Doch die Zahl der Häuser, die von der aktuellen Entscheidung betroffen sein werden, ist nach seiner Einschätzung gering – insbesondere im ländlichen Raum. Wie praxistauglich das Ganze am Ende ist, werde sich zeigen, sagt er. „Den Gemeinderat möchte ich sehen, der einen Zwangsanschluss mit Benutzungszwang für bestehende Gebäude beispielsweise in der Altstadt beschließt“, so Haser weiter. In der Theorie zwar möglich, praktisch halte er das für sehr unwahrscheinlich.

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Müssen Hauseigentümer ihre bestehende Heizung ersetzen lassen?

Nein, betonen die Grünen auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. „Das unwahrscheinliche Szenario, dass Hausbesitzer eine neue Heizungsanlage wieder abschalten müssen, gibt es nicht und ist von uns nicht geplant“, teilt eine Sprecherin der Grünen im Landtag mit. Die Fraktion gehe davon aus, dass die Kommunen mit dem Instrument verantwortungsvoll umgingen, „und es nur dann einsetzen, wenn es tatsächlich passt und auch Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen sind.“

Der Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ist mit dem Beschluss trotzdem nicht glücklich. „Den Anschluss- und Benutzungszwang lehnen wir ab“, teilt der Verband auf Anfrage mit. „Das Verhältnis von Kosten und Nutzen halten wir für völlig unangemessen.“ Der Grund: Die Gebäudeeigentümer dürften unter Umständen nicht mehr selbst entscheiden, wie sie künftig heizen. „Die Wärmewende ist auch ohne den Ausbau von Wärmenetzen zu schaffen“, heißt es weiter. „Es braucht dazu kein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Stadtwerke.“

Was kostet die Umrüstung?

Laut Verbraucherzentrale können beim Umstieg auf Fernwärme einmalige Umstellkosten von 8000 bis 15 000 Euro anfallen: Dazu zählen zum Beispiel die Entsorgung der Altanlage sowie der Anschluss und Einbau der neuen Wärmeübergabestation. Einige Kommunen und Stadtwerke bieten hierfür Förderprogramme an. Die gibt es auch vom Staat, etwa aus der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude. Voraussetzung: Die Wärme muss mindestens zu 25 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Wer sich über konkrete Unterstützung informieren will, soll sich laut KEA-BW an die regionale Energieagentur oder den Energieversorger wenden.

Bringen Wärmenetze nur Vorteile?

Nicht nur. Neben dem Beitrag zum Klimaschutz scheinen Wärmenetze langfristig auch dem Geldbeutel gut zu tun – gerade in Zeiten steigender Energiepreise. Denn: Die Preise für Fernwärme bleiben laut KEA-BW stabil, weil sie weitgehend unabhängig von steigenden CO₂-Abgaben und nur zu einem kleinen Teil von Schwankungen des Gas- und Ölpreises abhängig sind. Wartungskosten und der regelmäßige Besuch des Schornsteinfegers würden ebenso entfallen. Und: Der Netzbetreiber für eine stete Wärmeversorgung verantwortlich.

Dennoch nennt die Verbraucherzentrale den fehlenden Wettbewerb für Fernwärme-Kunden als klaren Nachteil. „Jedes Fernwärmenetz ist ein lokales Monopol“, heißt es auf deren Homepage. Der Lieferant könne – anders als bei Strom und Gas – nicht einfach gewechselt werden. Der Umstieg müsse demnach gut überlegt sein, so die Verbraucherzentrale weiter.

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