Schwäbische Zeitung hier Von Philipp Richter
Kiesabbau - vom Antrag zur Genehmigung
Die Fragen und Antworten zur Genehmigung von Kiesabbau im Altdorfer Wald
Ende Dezember 2023 hat Kiesunternehmer Oliver Mohr angekündigt, in diesem Jahr den Antrag auf Genehmigung für den Kiesabbau im Altdorfer Wald bei Grund zu stellen. Wie für die Genehmigung von Windparks ist auch beim Kiesabbau das Landratsamt Ravensburg zuständig. Das Verfahren für den Rohstoffabbau gestaltet sich allerdings anders als beim Bau von Windenergieanlagen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema......
Bei Windenergieanlagen gibt es einen Anspruch auf Genehmigung, wenn alle Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Ist dies beim Kiesabbau auch der Fall?
Im Prinzip ja, aber nicht ganz. Hier gibt es einen rechtlichen Unterschied. Bei Windenergieanlagen handelt es sich um sogenannte privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigen. Erfüllt das Antrag stellende Unternehmen alle Voraussetzungen, hat es einen Anspruch auf Genehmigung des Windparks. Beim Kiesabbau benötigt der Unternehmer eine baurechtliche und eine naturschutzrechtliche Genehmigung. „Für den baurechtlichen Teil gilt dasselbe, wie bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Auch hier besteht ein Anspruch auf Genehmigung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind“, schreibt dazu das Landratsamt auf Anfrage. Bei der naturschutzrechtlichen Genehmigung hat das Landratsamt zwar einen gewissen, aber limitierten Handlungsspielraum, grundsätzlich gelte: „Die Genehmigung wird dann erteilt, wenn das Projekt im Einklang mit der Regionalplanung steht und ein Antragsteller alle bau- und naturschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt.“
Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Entscheidung beim Landratsamtes?
Ein solches Genehmigungsverfahren kann nach Auskunft des Landratsamtes Ravensburg zwischen einem und drei Jahren dauern. Kiesunternehmer Mohr sagte der „Schwäbischen Zeitung“ Ende 2023: „Ein Jahr wäre wirklich sehr sportlich.“ Abhängig sei die Dauer einerseits vom Untersuchungsrahmen, den die Genehmigungsbehörde festsetzt, und andererseits von den Gutachtern.
Unter welchen Voraussetzungen erteilt das Landratsamt eine Genehmigung? Wann wird abgelehnt?
Der Kiesunternehmer muss für den Neuaufschluss einer Grube diverse Gutachten und Antragsunterlagen vorlegen. Wenn diese im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sind und die betroffenen Kommunen ihr Einvernehmen geben, kann die Grube genehmigt werden. Das sogenannte „gemeindliches Einvernehmen“ müssen die Kommunen allerdings erteilen, wenn nicht gegen konkrete Gesetze verstoßen wird. Im Falle der Kiesgrube wären dies laut Landratsamt raumordnerische Ziele (also Ziele, die der Regionalverband definiert hat), das Baurecht oder das Naturschutzrecht. Das „gemeindliche Einvernehmen“ ist hier keine Ausnahme in der Gemeinderatsarbeit, dieses wird bei baurechtlichen Themen immer wieder erbeten.
Welche Gutachten sind Teil des Genehmigungsverfahrens?
Bevor in das Genehmigungsverfahren gestartet wird, finden Gespräche zwischen der Behörde und dem Unternehmen statt. Dabei wird auch festgelegt, welche Unterlagen der Antragsteller vorlegen muss. Das sind zum Beispiel ein hydrogeologisches Gutachten, ein Gutachten zur Mächtigkeit des Kiesvorkommens und Artenschutzgutachten. Zudem muss der Unternehmer einen Bericht mit konkreten Plänen, ein Bodenschutzkonzept sowie naturschutzrechtliche Papiere wie ein Rekultivierungskonzept und eine Liste der dort vorkommenden Arten einreichen.
Welche Auflagen bestehen, wenn eine Kiesgrube in einem Wasserschutzgebiet aufgeschlossen wird?
Kiesabbau in Wasserschutzgebieten findet schon heute vielerorts statt, da Kiesvorkommen oft mit Wasservorkommen korreliert. Ein bekanntes Beispiel im Landkreis ist die Leutkircher Heide. Dabei darf jedoch nur in der Wasserschutzgebietszone III abgebaut werden. In Zone I und II ist der Abbau untersagt. Mögliche Auflagen wie etwa ein Mindestabstand zum Grundwasser werden vom Landratsamt getroffen, „dabei findet im Einzelfall auch ein Informationsaustausch mit den betroffenen Wasserversorgern statt“, so das Landratsamt. Das Thema Wasservorkommen ist insbesondere wegen der Quellen Weißenbronnen im Falle der Kiesgrube bei Grund relevant. Momentan läuft beim Landratsamt noch immer ein Antrag auf Erweiterung des Wasserschutzgebiets Weißenbronnen.
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