TAZ hier
Klimapaket der Bundesregierung
Nicht nur für die Windenergie verbessern sich jetzt die Bedingungen – auch wenn klimapolitische Bremsklötze der FDP eingebaut sind.
Es geht voran: Der Bundestag hat am Donnerstag ein großes Energiewendepaket verabschiedet. In der Ära Merkel wurde der notwendige Umstieg von klimaschädlichen auf erneuerbare Energien regelrecht abgewürgt, die deutsche Solarindustrie in den kollektiven Ruin getrieben und auch die Windbranche ins Kriseln gebracht.
Das sogenannte Osterpaket – Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte es an Ostern vorgestellt – soll den Prozess wieder in Gang bringen. Erneuerbare Energien stehen jetzt nicht nur dem gesunden Menschenverstand nach im überragenden öffentlichen Interesse, sondern auch gesetzlich. Und endlich sollen 2 Prozent von Deutschland für die Windkraft zur Verfügung stehen – eine Vervierfachung der Fläche, die heute genutzt wird.
Dass das notwendig ist, sagen Expert:innen schon lange. Damit die Rechnung aufgeht, gibt es nun auch konkrete Vorgaben für die Bundesländer. Nicht alle müssen glatte 2 Prozent liefern. Wer besonders gute Windverhältnisse hat, muss auch etwas mehr schaffen. Wer wie die dicht besiedelten Stadtstaaten real keinen Platz hat, kriegt geringere Auflagen.
Manche kritisieren das als Durchregieren, dabei ist es nur sinnvoll. Es soll verhindern, dass sich einzelne Länder wie bisher Bayern praktisch komplett aus dem Windradbau heraushalten. Das geht nicht, wenn der in Deutschland verbrauchte Strom im Jahr 2030 zu 80 Prozent erneuerbar sein soll – eine deutliche Anhebung gegenüber den Plänen der Großen Koalition.
Aber es wäre keine Regierung mit FDP-Beteiligung, wenn es nicht auch klimapolitische Bremsklötze gäbe. Auf den Druck der Neoliberalen hin wurde zum Beispiel in letzter Sekunde das Ziel gestrichen, das deutsche Stromsystem bis 2035 annähernd treibhausgasneutral zu machen. Das ist verwunderlich, schließlich hat Kanzler Olaf Scholz genau das gerade erst auf dem G7-Gipfel versprochen. Solche Gipfel sind Orte für unverbindliche warme Worte, deren Gültigkeit die anschließenden Gesetze einer Regierung beweisen müssen. Dabei ist die Ampel durchgefallen.
07. Juli 2022 | Tobias Stahl hier
Geldregen für Solarbesitzer: Ampel schnürt fettes PV-Paket
Im neuen Entwurf des Osterpakets sollen unter anderem die Vergütungssätze erhöht und der Netzanschluss vereinfacht werden.
Die Regierungsparteien arbeiten seit Mai an einer neuen Fassung des "Osterpakets" zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands. Am Dienstag sind daraus laut dem Branchenportal pv-magazine erste Details bekannt geworden, die unter anderem eine Erhöhung der Vergütungssätze , neue Regelungen zur Anlagenzusammenfassung, steuerliche Vereinfachungen und schnellere Netzanschlüsse umfassen.
Die Vergütungssätze sollen für kleinere Anlagen wohl steigen: Der Referentenentwurf, den die Ampel-Parteien im Mai vorgelegt hatten und den der Bundesrat mit Bitte um Nachbesserung ablehnte, sah Vergütungssätze von 6,93 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Anlagen bis einschließlich 10 Kilowatt-Peak vor. Für die jetzige Version haben die Regierungsparteien einen Satz von 8,60 Cent/kWH festgelegt. Aber auch bei größeren Anlagen soll es höhere Vergütungssätze geben: Anlagen bis einschließlich 40 Kilowatt-Peak sollen statt 6,85 Cent nun 7,50 Cent/kWh erhalten. Anlagen bis 750 Kilowattstunden-Peak sollten in der alten Fassung des Osterpakets noch 5,36 Cent/kWh erhalten, dieser Betrag steigt in der neuen Fassung auf 6,20 Cent.
Mehr Geld für Volleinspeiser soll effektivere Flächennutzung möglich machen
Für Volleinspeiser gibt es allerdings schlechte Nachrichten: Die Zusatzvergütungen für Volleinspeiser sollen wieder fallen. Im neuen Entwurf sollen Anlagen bis einschließlich 10 Kilowatt-Peak mit 6,87 Cent zusätzlich zum anzulegenden Wert vergütet werden – die alte Fassung sah hier noch 13,8 Cent vor. Volleinspeiser im kleinsten Marktsegment würden so 13,4 Cent/kWh erhalten, rechnet pv-magazine vor. Auch in den anderen Segmenten soll die Zusatzvergütung nicht mehr so großzügig sein: Anlagen bis einschließlich 40 Kilowattstunden-Peak sollen mit 11,3 Cent/kWh vergütet werden, Anlagen bis 100 Kilowatt mit 12,6 statt 12,79 Cent. Anlagen bis einschließlich 300 Kilowatt sollen sogar nur 9,4 Cent/kWh erhalten, dieser Wert lag im Entwurf vom Frühjahr noch bei 10,89 Cent.
Der Vorschlag, Anlagen zur Volleinspeisung deutlich besser zu vergüten als Teileinspeiseanlagen, solle eine effektivere Flächennutzung bei den Dachanlagen mit sich bringen. Ob dieser Umstand jedoch tatsächlich mehr Menschen dazu bewegt, PV-Anlagen zu installieren, die sie gar nicht nutzen können, ist noch unklar.
Die neue Fassung gestatte es nun jedoch auch, dass auf einem Haus zwei Anlagen angemeldet werden können – eine für den Eigenverbrauch und die Teileinspeisung und eine Volleinspeiseanlage. Voraussetzung dafür ist eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen.
Vereinfachungen im Steuerrecht und beim Netzanschluss
Es soll zudem steuerliche Vereinfachungen für PV-Betreiber geben: Die Regelung, die Einkünfte der Anlage ab 10 Kilowatt-Peak einkommens- und gewerbesteuerlich geltend zu machen, soll entfallen. Erst Anlagen ab 30 Kilowatt-Peak sollen demnach einkommens- und gewerbesteuerpflichtig sein. Das würde zu Entlastungen für die meisten Besitzer von PV-Anlagen auf Eigenheimen führen.
In Zukunft soll außerdem der Netzbetreiber für den Netzanschluss von Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak nicht mehr anwesend sein müssen. Bislang muss er das, was schon seit Jahren als bremsender Faktor für den Solar-Ausbau gilt. In Zukunft soll der Netzbetreiber nur noch eine schriftliche Zusage geben müssen. Der Netzanschluss soll künftig zudem online über ein Webportal des Netzbetreibers erfolgen. Netzbetreiber müssten dann ein entsprechendes Portal einrichten, auf dem Sie ausführlich über die Netzanschlussbedingungen und einzureichenden Informationen informieren und über das die PV-Installateure unkompliziert den Netzanschluss durchführen können.
In Branchenkreisen gelte es laut pv-magazine als sicher, dass das Paket in der jetzigen Form am heutigen Donnerstag, dem 7. Juli durch die Abstimmung gewunken wird.
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