Aufruf von Alice von Parents4future
die Herausforderungen vor denen wir auf dem Verkehrssektor stehen, sind gewaltig.Doch wie schaffen wir es, das auch sichtbar zu machen und eine gemeinsame Schlagkraft zu entwickeln?
Das herauszufinden ist die wichtigste und dringendste Aufgabe im Moment. Deshalb laden wir euch herzlich ein, an unserem zoom Treffen morgen teilzunehmen.
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4.Juli 2023 20:00 Uhr hier
Meeting-ID: 726 9692 8560
Kenncode: 881wQu
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Wie schaffen wir es, den vielen unterschiedlichen Initiativen, Bewegungen, Verbänden, Vereine usw. zu ermöglichen, sich in einen gemeinsamen Kampf für die Verkehrswende zu integrieren und gleichzeitig ihr Profil in ihrem Wirkungsbereich, nicht nur zu bewahren sondern möglichst noch zu stärken?
Wie schaffen wir aus einem - mehr oder weniger akzeptierten - Nebeneinander, den gleichberechtigen Schulterschluss? Denn berechtigt ist nachgewiesenermaßen jede friedliche Protestform.
BUND hier
Chancen für Klima- und Naturschutz in der Bundesverkehrswegeplanung
Die Bundesverkehrswegeplanung basiert heute noch auf Planungsmethoden, die seit fünfzig Jahren nicht grundlegend verändert wurden. Sie sorgt für ungebremsten Straßenbau, verfehlt dabei alle selbstgesetzten Umweltziele und lässt bestehende Straßen verfallen. Ein Umsteuern ist dringend erforderlich.Der Bundesverkehrswegeplan ist das wichtigste Instrument zur Planung von Bundesfernstraßen, Schienenwegen und Wasserstraßen. Er wird in der Regel alle 10 bis 15 Jahre erneuert. Der aktuelle BVWP 2030 wurde 2016 verabschiedet. Angesichts akuter gesellschaftlicher Herausforderungen war die Planung schon damals nicht mehr zeitgemäß. Im Hinblick auf den Koalitionsvertrag und auf gesetzliche Verpflichtungen bieten sich in dieser Legislaturperiode drei große politische Chancen für einen grundlegenden und zukunftsgerechten Wandel.
Offenen Dialog für neuen Infrastrukturkonsens rasch starten: Klare Ziele für eine klima- und naturschutzkonforme "Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplanung"
Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition kündigt einen "neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen" an. Parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung soll ein "Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden" stattfinden "mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans."
Da die Arbeiten zur Bedarfsplanüberprüfung bereits laufen (Stand: Mai 2022), muss der Dialogprozess rasch gestartet werden. Jedoch sind bisher noch keine Gestaltungsvorschläge aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bekannt.
Der Dialogprozess muss, um Prioritäten festlegen zu können auch strategische Ziele diskutieren, die dann die Grundlage für die Bedarfsplanüberprüfung und damit die Umsetzung des geltenden BVWP 2030 legen. Der bestehende Bundesverkehrswegeplan sollte wegen seiner grundlegenden Mängel so schnell wie möglich beendet und die Aufstellung eines "neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040" angegangen werden.
Denn mit der Klarheit hinsichtlich Mobilitäts-, Klimaschutz-, Naturschutz- sowie weiteren Zielen und deren Priorisierung steht und fällt gute Planung. Um den Infrastrukturkonsens zu schaffen, muss ein transparentes, professionell moderiertes und von unabhängigen Expert*innen begleitetes Verfahren zur Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure durchgeführt werden. Es gibt gute Beispiele in Deutschland und anderen Ländern, wie dialogische und produktive Beteiligungen organisiert werden können.Überprüfung des Fernstraßen-Bedarfsplans an Klima- und Naturschutz ausrichten
Laut § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes muss der Bundesverkehrsminister "nach Ablauf von jeweils fünf Jahren" prüfen, ob der Fernstraßen-Bedarfsplan vom 23.12.2016, der auf dem Bundesverkehrswegeplan 2030 basiert, "der Verkehrsentwicklung anzupassen ist". In die Prüfung sind die "berührten Belange, insbesondere die der Raumordnung, des Umweltschutzes und des Städtebaus einzubeziehen". Zuständig ist der Bundestag: "Die Anpassung geschieht durch Gesetz." Bei bisherigen Bedarfsplanüberprüfungen stand die Anpassung an die Verkehrsentwicklung exklusiv im Fokus. Es wurde voll auf eine Fortschreibung bestehender Trends und damit auf weiteres Verkehrswachstum gesetzt. Dass Straßenbau selbst Straßenverkehr "induziert" und somit entscheidend zum Verkehrswachstum beiträgt, wurde nicht beachtet oder problematisiert.
Derzeit laufen erste Arbeiten zur Bedarfsplanüberprüfung an. Eine neue Verkehrsprognose 2040 wurde in Auftrag gegeben. Diese Basisprognose soll Anfang des Jahren 2023 vorliegen. Sie ist allerdings wieder eine Fortschreibung der Trends der Vergangenheit und zeigt nicht, wie gesellschaftliche Ziele erreicht werden können. Fehler der Vergangenheit werden also wiederholt. Das ist umso problematischer, da erhebliche rechtliche Zweifel an der Bindungswirkung der vom BVWP 2030 abgeleiteten Bedarfsplangesetze für Einzelprojekte bestehen. Das geht aus dem BUND-Rechtsgutachten: "Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig – neue Bundesregierung muss Fernstraßenbau sofort stoppen" hervor.
Die laufende Bedarfsplanüberprüfung muss daher schnellstmöglich so umgestaltet werden, dass die Ziele des Klima- und Naturschutzes endlich berücksichtigt werden und ein zweites Szenario Pfade zum Erreichen gesellschaftlicher Ziele aufzeigt. Anhand dessen können dann Projekte geprüft werden. Österreich hat bereits vorgemacht, wie Straßenbauprojekte auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden können.
Bundesmobilitätsplan in dieser Legislaturperiode erarbeiten und den BVWP 2030 ablösen
Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir werden auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg bringen." Im Kern verfolgt ein Bundesmobilitätsplan es im Gegensatz zu bisherigen Bundesverkehrswegeplänen einen integrierten, umfassenden und zielgerichteten Planungsansatz. Dabei werden zum einen alle Verkehrsträger und -mittel (Fuß, Rad, ÖPNV, Güter- und Personenzüge, PKW, LKW, Schiffe etc.) gemeinsam betrachtet. Zum anderen setzt ein Mobilitätsplan klare Ziele und Prioritäten. Er zeigt auf, wie diese Ziele mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden können. Da sich Mobilität nicht an Verwaltungszuständigkeiten ausrichtet, werden hierbei Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindeebene einbezogen.
Bisher ist allerdings noch nicht bekannt, wie sich die Ampelkoalition den "Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040" konkret vorstellt.
Doch die Zeit drängt. Voraussetzung für einen Bundesmobilitätsplan ist ein Bundesmobilitätsgesetz. Der VCD beschreibt in seinem Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz, wie ein Bundesmobilitätsplan zu regeln ist.
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