Der Regionalverband weicht von der gängigen Praxis, Vorranggebiete für die Landwirtschaft, für den Bodenerhalt und für Naturschutz aus zu weisen und handelt diese innerhalb der Grünzüge ab.
Das Wirtschaftsministerium hat in seiner Stellungnahme klar formuliert, dass es dieses Vorgehen nur akzeptieren kann, wenn der RVBO deutlich macht, wie eine Hierarchisierung der Ansprüche der einzelnen Vorranggebiete innerhalb der Grünzüge erfolgen soll.
Dies ist meines
Erachtens nicht erfolgt. Zwar gibt es ein internes Geoinformationssystem. Dieses steht jedoch nur der (Regional) Verwaltung zur Verfügung. Hier fehlt jede Transparenz.
Aus diesem Grund muss die Landesregierung, vertreten durch
das WM, hier eine Nachbesserung fordern !
In der Frage des Flächenverbrauchs würde ich Naturschutz und Landwirtschaft ungern auseinander dividieren.
Aus
diesem Grund ist für mich die Forderung nach Vorbild des RVB Neckar Alb von Ausweisung von Vorranggebieten für Landwirtschaft, für den Bodenerhalt und für Naturschutz ein
geeignetes Mittel.
Einschätzung von Ulrike Lenski, Mitglied des Regionalverbandes
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