Die aktuelle Lage:
Geplante Abschwächung des Klimaschutzgesetzes
Wir fordern: verschärfen statt abschwächen
Sehr spannend ist der Vortrag von Remo Klinger:
..Ist das (Löschung der Sektorenziele) eine Schwächung und birgt die Gefahr dass die Ziele tatsächlich nicht eingehalten werden.. Insofern ist die Abschwächung der Sektorziele nichts, was man verfassungswidrig nennen könnte, soweit kann man wohl nicht gehen....es gibt andere Punkte wo ich sagen würde: Ja, da hab ich starke Zweifel, dass das funktioniert...
Wo ich die Hände überm Kopf zusammenschlage ist gar nicht mal zentral die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes, sondern das unzureichende Klimaschutzprogramm, das am selben Tag wie die Entwürfe zur Abschwächung des Gesetzes.. vorgelegt wurde....
Habeck hat sich hingestellt und gesagt dass das ein großer Schritt in die richtige Richtung ist und "Wir haben die Lücke so weit geschlossen dass nur noch 20% übrig bleibt".....Klar ist ihm da was gelungen, aber man muss es auch mal offen sagen: 20% eben nicht.
Und §9 Des Bundesklimaschutzgesetzes sagt in der aktuellen und in der zukünftigen Fassung dass ein Klimaschutzprogramm existieren muss, das alle Maßnahmen enthält mit dem wir wir das Ziel 2030 und die fortschreitenden Ziele nach 2030 einhalten können.
Die Bundesregierung stellt sich hin und sagt: Wir legen euch hier ein Klimaschutzprogramm vor, das illegal ist.... Das nicht dem Gesetz entspricht. Und auch nicht dem Bundesverfassungsgericht entspricht da ja damit letztendlich auch gesagt wird dass für diese Legislaturperiode diese Bundesregierung nicht mehr machen wird im Klimaschutzbereich. Das ist Ende der Fahnenstange für diese Legislatur!
... Das nächste Programm wird binnen 12 Monate nach Beginn der nächsten Legislaturperiode vorgelegt. D.h. also diese Legislaturperiode endet wenn alles normal läuft 2025. Das heißt also Ende 2026 wird frühestens ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt, das kann nicht vor 2027 wirken....und da ist ein GAP von 20%"
Das sind mindestens 200.000 to. Der Expertenrat der Bundesregierung hat gesagt: wahrscheinlich sind es viel mehr, wir gehen von 330.000 to aktuell aus. Wenn man nur die Immisions Mengen des gesamten Sektors Verkehr....für 2029 und 2030 addiert, die dann erlaubt sind, dann sind das (überschlagen) 190.000 - wo führt das hin? .....0 Verkehr ab 2029, das kann doch keiner wollen! Und das legt man uns hier vor......Und das auch noch als Erfolg zu verkaufen...Das ist überhaupt kein Erfolg, das ist ein glatter Gesetzesbruch....
Wobei man bei der Änderung des Gesetzes immer noch sagen kann "na ja die Ziele schaffen wir ja nicht ab" .... die wollen die Ziele ja nicht abschaffen, die bleiben so wie sie sind, dürfen sie auch gar nicht weil sie von der Budgetmenge hinter dem Bundesverfassungsgericht zurück bleiben würden.
... Da haben sie ja Argumente, doch dann dahinter dieses Klimaschutzprogramm zu legen, was nicht den Anforderungen entspricht, nicht mal Ansatzweise und das offen einzuräumen....
Es ist ein Entwurf und die Bundesregierung muss den noch beschließen... - das wird im September geschehen und da ist die Zeit sich dagegen zu wehren
Politisch soll erst in der nächsten Legislaturperiode was vorgelegt werden. Spannend wird auch ob sich bis dahin nicht möglicherweise vor den Gerichten was anderes entwickelt hat...
Ich hab schon 2020 die erste Klage für die DUH erhoben.... und hab 2021 noch ne Klage hinterher geschoben .....die brauchen alle viel zu lange...
Die mündliche Verhandlung (für bereits angesetzte Gerichtstermine) ist am 1.Februar 2024 vor Gericht.
...der Bund auch noch die Frechheit hatte, in das Gesetz zu schreiben dass Klagerechte und subjektive Rechte dadurch nicht begründet werden. Das hab ich noch nie im Umweltrecht irgendwo gelesen, dass reingeschrieben worden ist "aber denkt nicht, dass ihr da auch klagen könnt!"
Waldbrände, Wasserknappheit und Überflutungen bedrohen weltweit unsere Lebensgrundlagen. Doch statt den Klimaschutz voranzutreiben, bereitet die Ampel in der Stille der Sommerpause und unter dem Deckmantel einer “technischen Verbesserung” einen riesigen klimapolitischen Skandal vor: Die Änderung des Klimaschutzgesetzes. Was harmlos klingt, ist de facto eine Abschaffung von Klimaschutz.
Blockierminister wie Volker Wissing könnten sich durch die Änderung entspannt zurücklehnen und darauf hoffen, dass ihr Versagen irgendwie durch andere ausgeglichen wird. Der Verkehrsminister hat schon dieses Jahr Rechtsbruch begangen, weil er nicht genug fürs Klima macht. Mit den Änderungen wäre das kein Problem mehr: Sektorziele und die Pflicht für Sofortprogramme würden abgeschafft.
Noch können wir diesen Rückschritt aufhalten: Erste Abgeordnete haben Widerstand gegen die Gesetzesänderung angekündigt. Ortsgruppen organisieren bereits erste Proteste und führen Gespräche mit Abgeordneten. Die Klimabewegung besteht weiterhin und wird ihren klimapolitischen Erfolg verteidigen.
Jetzt ist jede*r Einzelne gefragt: Erfahre in unserem Webinar diesen Mittwoch (23.08.) um 19 Uhr, welche Auswirkungen die Änderungen haben werden und mit welchen Mitteln wir die Abgeordneten überzeugen wollen, gegen das Gesetz zu stimmen. Merke Dir jetzt der Termin vor!
Dass wir uns mal die Große Koalition zurückwünschen, hätten wir niemals gedacht. Im Herbst 2019 waren wir mit 1,4 Millionen Menschen für mehr Klimaschutz auf der Straße. Unser Protest zeigte Wirkung: Kurz danach hat die Große Koalition das Klimaschutzgesetz verabschiedet. Vier Jahre später will die Ampel diesen Klimafortschritt zurückdrehen
Doch so wie wir auch nach 2019 für ein besseres Klimaschutzgesetz gekämpft haben, werden wir auch heute nicht einfach aufgeben. Damals haben einige Aktivist*innen vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht und Recht bekommen – woraufhin das Klimaschutzgesetz verschärft wurde. Sogar UN-Generalsekretär António Guterres bezeichnete das Klimaschutzgesetz danach als „international vorbildlich“. Um zu verhindern, dass dieses Gesetz jetzt verwässert wird, wollen wir möglichst viele Abgeordnete unter Druck setzen und sie dazu bringen, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Wie das am besten geht, darüber sprechen wir am Mittwoch im Webinar - u.a. mit dem renomierten Rechtsanwalt Remo Klinger und Linus Steinmetz - einem der Kläger des Bundesverfassungsgerichts-Klimaurteils.
Deine Helena Marschall aus der FFF Klimaschutzkampagne
PS: Es ist unklar, ob die Änderungen des Klimaschutzgesetzes überhaupt verfassungskonform sind. Das Bundesverfassungsgericht begründet sein Urteil von 2021 unter anderem damit, dass es klare Vorgaben für Klimaschutz braucht, damit er nicht unendlich in die Zukunft verschoben wird. Genau das könnte die Ampel mit den neuen Änderungen aber machen: Klimaschutz immer weiter aufschieben. An den ersten Orten haben Aktive jetzt schon Proteste organisiert und Gespräche mit Abgeordneten geführt. Erfahre im Webinar, wie Du mithelfen kannst, diese fragwürdige Gesetzesänderung zu verhindern!
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