Schade, das Urteil kommt für viele Fehlentscheidungen zu spät.
Möglicherweise kann es aber auch noch einige Naturschutz-Freveltaten verhindern.
SWR hier 19.7.2023
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT ENTSCHEIDETErfolg für BUND: Bebauungsplan für Neubaugebiet in Gaiberg unwirksam
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat Umweltschützern Recht gegeben, die eine Streuobstwiese in der Gemeinde Gaiberg (Rhein-Neckar-Kreis) retten wollen. Es kippte den Bebauungsplan für das geplante Neubaugebiet und hob damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim auf.
Bebauungsplan ohne Umweltprüfung nicht rechtens
Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürften nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden, heißt es in der Begründung des BVerwG. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz BUND hatte geklagt. Es geht um das Neubaugebiet "Oberer Kittel/Wüstes Stück".
Früher war die Fläche am Ortsrand von Gaiberg eine Streuobstwiese. Der vor vier Jahren beschlossene Bebauungsplan der Gemeinde erlaubt dort Wohnhäuser mit bis zu zwei Geschossen. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bebauungsplan nun unwirksam.
Kommentar des BUND hier
zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 b BauGB
BUND-Klage stoppt Flächenfraß -Bundesverwaltungsgericht gibt Klage gegen § 13 b BauGB statt
Flächenfressende Einfamilienhausgebiete am Ortsrand ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichmaßnahmen – damit ist nun Schluss. Denn heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den vom BUND angegriffenen Bebauungsplan in Gaiberg bei Heidelberg wegen der Europarechtswidrigkeit des § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) für unwirksam erklärt.