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Mittwoch, 19. Juli 2023

Sensations-Rechtsprechung: Der Flächenfraß- §13b ist und war europarechtswidrig

Schade, das Urteil kommt für viele Fehlentscheidungen zu spät.
Möglicherweise kann es aber auch noch einige Naturschutz-Freveltaten verhindern.

SWR  hier  19.7.2023

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT ENTSCHEIDET

Erfolg für BUND: Bebauungsplan für Neubaugebiet in Gaiberg unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat Umweltschützern Recht gegeben, die eine Streuobstwiese in der Gemeinde Gaiberg (Rhein-Neckar-Kreis) retten wollen. Es kippte den Bebauungsplan für das geplante Neubaugebiet und hob damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim auf.

Bebauungsplan ohne Umweltprüfung nicht rechtens

Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürften nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden, heißt es in der Begründung des BVerwG. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz BUND hatte geklagt. Es geht um das Neubaugebiet "Oberer Kittel/Wüstes Stück".

Früher war die Fläche am Ortsrand von Gaiberg eine Streuobstwiese. Der vor vier Jahren beschlossene Bebauungsplan der Gemeinde erlaubt dort Wohnhäuser mit bis zu zwei Geschossen. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bebauungsplan nun unwirksam.


Kommentar des BUND hier

zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 b BauGB

BUND-Klage stoppt Flächenfraß -Bundesverwaltungsgericht gibt Klage gegen § 13 b BauGB statt

Flächenfressende Einfamilienhausgebiete am Ortsrand ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichmaßnahmen – damit ist nun Schluss. Denn heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den vom BUND angegriffenen Bebauungsplan in Gaiberg bei Heidelberg wegen der Europarechtswidrigkeit des § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) für unwirksam erklärt. 

Sonntag, 23. Januar 2022

Gut zu wissen: §13b der Flächenfresser

Bedeutung von §13b beim Flächenverbrauch

Die Fortschreibung des Regionalplanes war begleitet von massiven und lauten Protesten.

In der lokalen Schwäbischen Zeitung hieß es am 4.1.22:

Einen solchen Widerstand und Proteste gegen die Fortschreibung eines Regionalplans wie im vergangenen Jahr hat es in der Region noch nicht gegeben. Vor allem Naturschützer, Klimaaktivisten und die Gegner der umstrittenen Kiesgrube in der Nähe des Vogter Teilorts Grund schlossen sich zu einem breiten Aktionsbündnis zusammen. Baumbesetzer machten sich im Altdorfer Wald breit, Diskussionsrunden und Demonstrationszüge hat es gegeben.

Besonders der ungebremste Flächenverbrauch, der durch die überzogenen „Bedarfe“ der Regionalplanung auch noch legitimiert wird, war Inhalt der Proteste („KlimaHöllenPlan“)

 

Trotz anders lautender Aussagen des statistischen Landesamtes beharrte der Regionalverband auf einem Wohnflächenbedarf von 1000 ha bis zum Jahr 2035
(als „Orientierungswert", Seite 16 Textteil Fortschreibung Regionalplan)

 

Die  Scientists 4 future Ravensburg erstellten ein kritisches Gutachten zu den vorliegenden Zahlen (3):

In diesem Gutachten führen sie vor, dass die Summe der ausgewiesenen Bedarfe des Regionalplans aus klimapolitischer Sicht bei weitem zu hoch ist. Sie schreiben:


Der geplante Flächenverbrauch ist mehr als doppelt so hoch, wie die Ziele der Bundesregierung vorgeben (30 ha -Ziel für 2020)……

Im Regionalplanentwurf dürfte also der Flächenverbrauch über alles (d.h. Siedlungsflächen, Gewerbeflächen und Flächen für Straßenbauvorhaben und andere Verkehrsinfrastrukturen) in der Summe 1.253 ha nicht übersteigen, um eine nachhaltige und den Klimaschutzzielen angemessene Entwicklung festzulegen.

 

Alleine für Wohnen, Gewerbe, Rohstoffabbau und Straßen sind weit über 3000 ha veranschlagt. Energiegewinnung wurde ausgespart indem es in einem  Extra-Plan ausgewiesen werden soll.

 

Sie äußern sich auch zu §13b:

… Dass dies kein abstraktes Problem, sondern eine realitätsnahe Einschätzung der Lage ist, zeigt der Umgang mit dem § 13b BauG in den vergangenen Jahren.
Von 860 Bebauungsplanverfahren nach dem §13b in BadenWürttemberg, die den Regierungspräsidien derzeit bekannt sind, entfielen auf die Region Bodensee-Oberschwaben allein 134 Verfahren, also > 15% aller Verfahren im Land.
Die Verfahren wurden nach Aussagen der anerkannten Naturschutzverbände, die als Träger öffentlicher Belange zu diesen Planungen Stellung nehmen können, überwiegend im ländlichen Raum durchgeführt und häufig mit einer geplanten Bebauung mit Einfamilienhäusern. (Die S4f  gingen im Gutachten noch von 214 ha aus, inzwischen wissen wir, dass mindestens 333 ha beansprucht wurden)

 

 

Doch anhand der Berechnungen nach dem offiziell gültigen „Plausibilitätspapier des Landes BW“ kommt man für die nächsten 15 -20  Jahre im Regionalgebiet Bodensee-Oberschwaben „nur“ auf einen Bedarf  von  503 ha Wohnfläche

 

Zum direkten Vergleich: Im Zeitraum von nur 2,5 Jahren wurde durch § 13b die Ausweisung von mindestens 333 ha Fläche „zusätzlich" außerhalb der  genehmigten Flächennutzungspläne möglich.

 

Freitag, 17. Dezember 2021

Überlingen: Naturschützer fordern Untersuchungen

Südkurier   hier  VON HANSPETER WALTER UEBERLINGEN.REDAKTION@SUEDKURIER.DE

 In einem gemeinsamen Vorstoß kritisieren der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund (Nabu) die aktuellen Pläne der Stadt Überlingen für eine Randbebauung des Rauensteinparks. In der vorliegenden Form beruücksichtigen die Baupläne aus Sicht der Verbände weder die Belange des Klima- noch des Artenschutzes in ausreichendem Maß. Dies betonen Vertreter des Naturschutzes im Gespräch und in einer siebenseitigen Stellungnahme, die sie jetzt an alle Fraktionen des Gemeinderats und an das Bauamt gerichtet haben. Unterdessen sammelt eine Bürgerinitiative weiter Unterschriften für einen Erhalt des Parks in Gänze.

„Seit Start der Bauplanungen 2015 haben sich die Auswirkungen des Klimawandels und der Artenschwund nochmals deutlich verschaärft“, betont Hartmut Walter, Vorsitzender des Nabu Überlingen. „Angesichts des heutigen Wissens darüber dürfte eine wertvolle Fläche wie die am Rauensteinpark mit gutem Gewissen gar nicht mehr in eine Bauplanung einbezogen werden.“ Auch ein von der Stadt beauftragtes Relevanzgutachten der Firma Seeconcept habe bereits Anhaltspunkte für erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tier und Pflanze durch Bauten im Plangebiet südlich der Rauensteinstraße festgestellt.

„Nicht ausreichend geprüft“

Im Relevanzgutachten sei festgehalten, „dass das Gebiet infolge eines alten Gehölzbestandes für Tiere und Pflanzen eine mittlere bis hohe Bedeutung hat.“ In diesem Fall schließe das Baugesetz das von der Stadt verfolgte vereinfachte Verfahren nach Paragraf 13a aus und schreibe die Beteiligung der Umweltverbände und ein artenschutzrechtliches Gutachten vor – also ein erweitertes Verfahren. Nabu und BUND fordern daher in ihrem Papier ein Vorgehen, „das den Schutzgütern Landschaft, Wasser, Klima und Artenvielfalt im Rauensteinpark gerecht wird“. Die Verbände glauben als ein wesentliches Manko im bisherigen Verfahren identifiziert zu haben, „dass das Artenspektrum inklusive potenziell gefährdeter Vogel- und Fledermausarten auf dem Bauareal nicht ausreichend geprüft und erfasst wurde“. 

Dienstag, 4. April 2023

Überlingen: Ton der Kontroverse bei Bebauungsplan "Rauenstein Ost"wird schärfer

02.04.2023  hier  Südkurier

Als „haltlos und unbegründet“ bezeichnet Oberbürgermeister Jan Zeitler die Vorwürfe von Elmar Kindermann hinsichtlich des Bebauungsplans Rauenstein Ost, die der Jurist im Ruhestand bereits in einem Schreiben vom 17. Januar an Stadtverwaltung und Stadträte und später in einem Brief vom 22. Februar an die Schweizer BG Business Group erhoben hatte. Kindermann hatte der Stadtverwaltung ein „rechtsmissbräuchliches Verfahren“ vorgehalten, das „nicht zu rechtswirksamen Beschlüssen führen“ könne.