Ulfried Miller, Regionalgeschäftsführer des BUND hat die Verantwortlichen aus unserem Ländle angeschrieben. (Siehe Anschreiben ganz unten)
Er bekam bisher 2 Antworten von Mitgliedern des Bundestages aus den Reihen von SPD und CDU.
Martin Gerster, MdB
Sehr geehrter Herr Miller,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat die Bundesregierung zu Beginn dieser
Legislaturperiode eine Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und
Bodenpolitik“ eingerichtet, in der sich Bund, Länder, Kommunen und Fachexpert*innen
zu strategischen Fragen einer nachhaltigen Baulandbereitstellung und
-mobilisierung beraten haben. Angesichts des großen Mangels an bezahlbarem
Wohnraum und Bauland insbesondere in den Städten und Ballungszentren war es das
Ziel, nachhaltig mehr Bauland für den Wohnungsbau bereitzustellen, Boden
gemeinwohlorientierter zu nutzen und die kommunale Handlungsfähigkeit zu
stärken. Der im Baugesetzbuch definierte gesetzliche Rahmen spielt dabei eine
Schlüsselrolle.
Nach langen Blockaden unseres
Koalitionspartners konnten wir am 4. November 2020 einen Kabinettsbeschluss für
ein Baulandmobilisierungsgesetz erringen. Die SPD konnte in diesem wichtigen
Gesetzgebungsverfahren bisher durchsetzen, dass:
- im unbeplanten
Innenbereich – also auch dort, wo bisher Vorgaben durch einen
Bebauungsplan fehlen – die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen durch die
Einführung sektoraler Bebauungspläne gestärkt wird. Gemeinden können so
endlich mitbestimmen, dass dort nicht Luxus- sondern bezahlbare Wohnungen
entstehen.
- durch die Anpassung der
Baunutzungsverordnung und erleichterte Befreiungen von Bebauungsplänen
Nachverdichtungen und Aufstockungen im Innenbereich erleichtert werden.
Jede Wohnung mehr im Innenbereich entlastet die Außenbereiche.
- nach der Einführung der
Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der vergangenen Legislaturperiode nun
auch für ländliche Räume mit dem „dörflichen Wohngebiet“ eine äquivalente
Gebietskategorie zur Stärkung der Dorfkerne eingeführt wird. Damit wollen
wir das Nebeneinander von Wohnen und landwirtschaftlichen Betrieben und
gewerblicher Nutzung in Dörfern erleichtern.
- die Anwendung von
Baugeboten in angespannten Wohnungsmärkten erleichtert wird, auch für die
Aktivierung von mehreren verstreuten Flächenpotenzialen, damit wir
innerorts bebaubare Grundstücke mobilisieren, anstatt in den Außenbereich
auszuweichen.
- Vorkaufsrechte der
Kommunen erleichtert und ausweitet werden, um Boden wieder vermehrt ins
öffentliche Eigentum zu überführen und eine am Gemeinwohl orientierte
Steuerung zu ermöglichen.
- im Baugesetzbuch nun
endlich die Möglichkeiten reduziert werden, Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen umzuwandeln, um Missbrauch und Verdrängung zu
verhindern.
Für unseren Koalitionspartner
CDU/CSU war es das zentrale Anliegen, auch die Baulandmobilisierung im
Außenbereich zu erleichtern, unter anderem durch eine Verlängerung des §13b
BauGB. Wir sehen die Verlängerung kritisch, da sie das Ziel der Reduktion von
Flächenverbrauch gefährdet und der Prämisse Innen- vor Außenentwicklung
entgegensteht. Die Evaluierung zeigt zudem, dass das Ziel, mit diesem
Instrument kostengünstigen Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu
schaffen, bisher nicht erreicht wurde. Wir konnten in den Verhandlungen aber
Abschwächungen der Forderungen der CDU/CSU durchsetzen und die Regelung bis
2022 begrenzen sowie die Innenentwicklung im Vergleich deutlich stärken.
Wir werden uns im anstehenden
parlamentarischen Verfahren weiter dafür einsetzen, dass die Novelle des
Baugesetzbuches zu einem bodenpolitischen Erfolg wird und die Leitidee Innen-
vor Außenentwicklung klar im Vordergrund steht. Dabei sind wir auch auf den
öffentlichen Druck auf unseren Koalitionspartner angewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster
---------------------------------------------
Martin Gerster, MdB
Stellvertretender Vorsitzender des
Haushaltsausschusses
Obmann der SPD-Bundestagsfraktion im
Rechnungsprüfungsausschuss
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Telefon: 030 - 227 74711
Telefax: 030 - 227 76721
MdB Müller, Axel
Betreff: Baulandmobilisierungsgesetz
Sehr
geehrter Herr Miller,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihre Sorgen um eine Neuauflage des § 13b BauGB
nehme ich sehr ernst. Allerdings möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen
mitzuteilen, dass mich genauso viele Appelle aus den Rathäusern erreichen, die
um eine Neuauflage des § 13b BauGB bitten. Ich finde es schwierig, das umfassende
Gesetz zur Baulandmobilisierung auf einen Einzeltatbestand zu reduzieren. Der
bisherige Entwurf ist ein Kompromissvorschlag, der darüber hinaus viele gute
Aspekte enthält, die es lohnt, genauer zu betrachten. Daher möchte ich Ihren
Blick auf die neu gefassten §§ 1, 9 BauGB lenken. Dort wird das Thema Ausgleich
auf eine neue Basis gestellt. Es gibt den Gemeinden viel mehr
Handlungsspielraum, nicht geleisteten Ausgleich zu vollziehen. Ungeachtet
dessen erlaube ich mir den Hinweis, dass auch § 13 b BauGB in seiner bisherigen
Fassung keinen Ausschluss des Ausgleichs beinhaltete. Ziel war aber nicht, den
Ausgleich auszuschließen, sondern stets nur eine beschleunigtes Verfahren, um
schneller zu Bauland zu kommen. Die kommunale Planungshoheit eröffnet gerade
diesen Spielraum und Kommunen im Landkreis haben davon auch Gebrauch gemacht.
Baulandmobilisierung kann und darf auch nicht nur an den Rändern der Kommunen
geschehen. Daher haben wir vor, auch einen neuen Baugebietscharakter mit dem
„dörflichen Gebiet“ zu schaffen, um eine einfachere und bessere Nachverdichtung
zu ermöglichen. Außerdem werden die Vorkaufsrechtes der Kommunen für Brachland
deutlich gestärkt.
Wir sollten also die weitere parlamentarische Beratung mit der erforderlichen
Debatte zum Thema Ausgleich nunmehr führen, sobald das Gesetz in den Deutschen
Bundestag eingebracht werden wird, was voraussichtlich im Januar 2021 der Fall
ist.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Müller
MdB Wahlkreis Ravensburg
Vorsitzender Richter am Landgericht .D.
Betreff: Keine Wiedereinführung des §13b BauGB!
Sehr
geehrter Herr......
im Dezember
beginnen die Beratungen über den Gesetzentwurf zum § 13b, Bundesbaugesetz. Er
soll in die Verlängerung.
Im Kreis
Ravensburg wurden im Rahmen des §13b bisher über 160 Baugebiete auf den Weg
gebracht – pro Gemeinde durchschnittlich vier!
Das sind 160
Hektar Eingriffe in den Naturhaushalt - überwiegend ohne Ausgleich. Teilweise
wurden sogar Streuobstwiesen überbaut, obwohl deren Wert als Hotspot für die
biologische Vielfalt in Oberschwaben hinreichend bekannt ist.
Das sind 160
Hektar, auf denen vor allem freistehende Einfamilienhäuser gebaut wurden und
nicht die auch für weniger Verdienende bezahlbaren Wohnungen, die so dringend
gebraucht werden. Alle Bemühungen zum Flächensparen wurden damit unterlaufen.
Nun steht
die Verlängerung an. Sie wissen, dass die Naturschutzverbände, aber auch die
beratenden Umweltbehörden (z.B. das Umweltbundesamt) diese Gesetzesänderung aus
ökologischen Gründen ablehnen.
Wir bitten
Sie deshalb, die Verlängerung ebenfalls abzulehnen bzw. wenigstens folgendes zu
vereinbaren
- Auch bei §13 b Baugebieten werden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt (Gleichbehandlung, Kompensation von Eingriffen). Nur Mehrfamilienhäuser sind in § 13b Baugebieten möglich
Wir würden
uns freuen, wenn Sie sich in diesem Sinne in das Gesetzgebungsverfahren
einbringen würden.
Mit freundlichen Grüßen Ulfried Miller Regionalgeschäftsführer |
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